Vorlage-Nr.:

428/2010

Az.:

6 Ulrike Heckel

Datum:

23.11.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

02.12.2010

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 3967 Ebertstraße 36

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

02.12.2010

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens Ebertstraße  36 Flst. Nr. 3967 vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.

 

Beim Anwesen Ebertstraße 36 handelt sich um ein Reihenhaus aus den Jahren 1921/22. Das Anwesen hat eine Fläche von 110 m² und liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 75.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss, der laut Hauptsatzung für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.

 

Im beigefügten Lageplan ist das Anwesen umrandet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2929_001.pdf