Betreff:
Vorkaufsrecht
bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 3967 Ebertstraße 36
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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02.12.2010
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens
Ebertstraße 36 Flst. Nr. 3967
vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht
hat und es ggf. ausübt.
Beim Anwesen Ebertstraße 36 handelt
sich um ein Reihenhaus aus den Jahren 1921/22. Das Anwesen hat eine Fläche von
110 m² und liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets
„Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3
BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis
liegt bei 75.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der
Verwaltungs- und Finanzausschuss, der laut Hauptsatzung für einen Wert bis
250.000 EUR zuständig ist.
Im beigefügten Lageplan ist das
Anwesen umrandet.
Die Verwaltung empfiehlt, das
Vorkaufsrecht nicht auszuüben.