Vorlage-Nr.:

307/2010

Az.:

11 Juergen Deiss

Datum:

14.09.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

23.09.2010

 

 

Betreff:

Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Kornwestheim, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen zur „Einrichtung und Betrieb einer gemeinsamen örtlichen Erhebungsstelle Zensus 2011“

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1 - Entwurf der Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit

Anlage 2 - Auszug aus Landtagsdrucksache

Anlage 3 - Aufgaben der Erhebungsstelle (Quelle: AK Zensus des Städtetags BW)

Anlage 4 - Allgemeine Informationen zum Zensus 2011 (Quelle: Statistisches Landesamt BW)

 

Beschlussvorschlag:

Dem Gemeinderat zu empfehlen, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur „Einrichtung und Betrieb einer gemeinsamen örtlichen Erhebungsstelle Zensus 2011“ zuzustimmen und die Aufgaben zur Erfüllung der Weisungsaufgaben nach § 3 AGZensG 2011 auf die Große Kreisstadt Ludwigsburg zu übertragen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

23.09.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

30.09.2010

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

ab 2011

0520

82.000,00

 

Mehrausgaben

Erstattung 1. Rate an LB

 

 

 

 

 

 

ab 2011

0520

82.000,00

 

Mehreinnahmen

1. Rate Erstattung vom Bund

 

 

 

 

 

 

ab 2012

0520

13.000,00

 

Mehrausgaben

2. Rate an LB, ggf. Erstattung bzw. Nachschusspflicht nach Endabrechnung

 

 

 

 

 

 

ab 2012

0520

13.000,00

 

Mehreinnahmen

2. Rate Erstattung vom Bund

 

 

 

 

 

 

bis 2012

0520

30.000,00

 

Mehrausgaben

personelle Ausstattung der Erhebungsstelle vor Ort

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Gesetz über den registergestützten Zensus 2011 (ZensG 2011) und das vom

Land Baden-Württemberg erlassene Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (AGZensG 2011) verpflichtet Gemeinden mit mindestens 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur Einrichtung einer örtlichen Erhebungsstelle.

 

Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit beabsichtigen die Städte Kornwestheim, Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen eine gemeinsame örtliche Erhebungsstelle zur Erfüllung dieser Weisungsaufgabe einzurichten. Die nach § 3 AGZensG 2011 für die Durchführung des Zensus 2011 erforderliche Erhebungsstelle wird als gemeinsame Erhebungsstelle bei der Großen Kreisstadt Ludwigsburg eingerichtet. Durch die Vereinbarung gehen die Rechte und Pflichten der Städte Kornwestheim und Bietigheim-Bissingen zur Erfüllung der Aufgaben aus dem AGZensG 2011 auf die Große Kreisstadt Ludwigsburg über.

 

Ziel der Zusammenarbeit ist es, die mit der Aufgabenübertragung verbundene Mehrbelastung der Vertragspartner durch effizienten Personal- und Sachmitteleinsatz so zu erledigen, dass die entstehenden Kosten durch die Landeszuweisungen weitestgehend gedeckt und zusätzliche Belastungen für die kommunalen Haushalte möglichst vermieden werden.

 

Die Aufgabenübertragung muss im Wege der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (siehe Anlage 1) nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - GKZ – geregelt werden (Anlage 2-Ausführungen zur Drucksache 14/6536 LT B.-W. zu § 3 Abs. 1 AGZensG 2011).  Der Beschluss erfolgt durch die Gemeinderäte der jeweiligen Städte, die Vereinbarung muss anschließend dem Regierungspräsidium vorgelegt werden.

 

Parallel zum Betrieb einer gemeinsamen Erhebungsstelle wird in den Städten Bietigheim-Bissingen und Kornwestheim je eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie die Interviewer eingerichtet und personell besetzt. Die Sach- und Personalkosten hierfür betragen ca. 30.000 EUR.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anlage1_Entwurf_Vereinbarung.pdf Anlage1_Entwurf_Vereinbarung.pdf

Anlage2_Auszug_Landtagsdrucksache.pdf Anlage2_Auszug_Landtagsdrucksache.pdf

Anlage3_Aufgaben_Erhebungsstellen.pdf Anlage3_Aufgaben_Erhebungsstellen.pdf

Anlage4_Informationen_zum Zensus.pdf Anlage4_Informationen_zum Zensus.pdf