Gremium:
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Verwaltungs- und
Finanzausschuss
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Am:
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23.09.2010
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Betreff:
Interkommunale
Zusammenarbeit der Städte Kornwestheim, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen zur
„Einrichtung und Betrieb einer gemeinsamen örtlichen Erhebungsstelle Zensus
2011“
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1 - Entwurf der Vereinbarung zur interkommunalen
Zusammenarbeit
Anlage 2 - Auszug aus Landtagsdrucksache
Anlage 3 - Aufgaben der Erhebungsstelle (Quelle: AK Zensus
des Städtetags BW)
Anlage 4 - Allgemeine Informationen zum Zensus 2011 (Quelle:
Statistisches Landesamt BW)
Beschlussvorschlag:
Dem
Gemeinderat zu empfehlen, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur
„Einrichtung und Betrieb einer gemeinsamen örtlichen Erhebungsstelle Zensus
2011“ zuzustimmen und die Aufgaben zur Erfüllung der Weisungsaufgaben nach § 3 AGZensG 2011 auf die
Große Kreisstadt Ludwigsburg zu übertragen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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23.09.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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30.09.2010
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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ab 2011
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0520
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82.000,00
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Mehrausgaben
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Erstattung 1. Rate an
LB
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ab 2011
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0520
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82.000,00
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Mehreinnahmen
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1. Rate Erstattung vom
Bund
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ab 2012
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0520
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13.000,00
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Mehrausgaben
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2. Rate an LB, ggf.
Erstattung bzw. Nachschusspflicht nach Endabrechnung
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ab 2012
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0520
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13.000,00
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Mehreinnahmen
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2. Rate Erstattung vom
Bund
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bis 2012
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0520
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30.000,00
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Mehrausgaben
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personelle Ausstattung
der Erhebungsstelle vor Ort
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Das Gesetz über den registergestützten
Zensus 2011 (ZensG 2011) und das vom
Land
Baden-Württemberg erlassene Gesetz zur Ausführung des
Zensusgesetzes 2011 (AGZensG 2011) verpflichtet
Gemeinden mit mindestens 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur Einrichtung
einer örtlichen Erhebungsstelle.
Im
Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit beabsichtigen die Städte
Kornwestheim, Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen eine gemeinsame örtliche
Erhebungsstelle zur Erfüllung dieser Weisungsaufgabe einzurichten. Die nach § 3
AGZensG 2011 für die Durchführung des Zensus 2011
erforderliche Erhebungsstelle wird als gemeinsame Erhebungsstelle bei der
Großen Kreisstadt Ludwigsburg eingerichtet. Durch die Vereinbarung gehen die
Rechte und Pflichten der Städte Kornwestheim und Bietigheim-Bissingen zur Erfüllung
der Aufgaben aus dem AGZensG 2011 auf die Große
Kreisstadt Ludwigsburg über.
Ziel
der Zusammenarbeit ist es, die mit der Aufgabenübertragung verbundene
Mehrbelastung der Vertragspartner durch effizienten Personal- und
Sachmitteleinsatz so zu erledigen, dass die entstehenden Kosten durch die
Landeszuweisungen weitestgehend gedeckt und zusätzliche Belastungen für die
kommunalen Haushalte möglichst vermieden werden.
Die
Aufgabenübertragung muss im Wege der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (siehe
Anlage 1) nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
- GKZ – geregelt werden (Anlage 2-Ausführungen zur Drucksache 14/6536 LT B.-W.
zu § 3 Abs. 1 AGZensG 2011). Der Beschluss erfolgt durch die Gemeinderäte
der jeweiligen Städte, die Vereinbarung muss anschließend dem
Regierungspräsidium vorgelegt werden.
Parallel
zum Betrieb einer gemeinsamen Erhebungsstelle wird in den Städten
Bietigheim-Bissingen und Kornwestheim je eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und
Bürger sowie die Interviewer eingerichtet und personell besetzt. Die Sach- und
Personalkosten hierfür betragen ca. 30.000 EUR.