Betreff:
ESG-Gelände
- Umwandlung des Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz
Anlage(n):
Mitzeichnung
Entwurfplanung
Beschlussvorschlag:
1.
Den Erläuterungsbericht zu den dargestellten Varianten zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
Den Kunstrasenplatz in einer Breite festzulegen, dass der
Baumbestand auf der östlichen Seite des heutigen Rasenplatzes erhalten werden
kann.
Als Grundlage für die weitere Beratung und für eine abschließende
Festlegung der auszuführenden Variante eine Ortsbesichtigung mit dem Ausschuss
durchzuführen
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Ausschuss
für Umwelt und Technik
|
Vorberatung
|
öffentlich
|
31.05.2011
|
|
Ausschuss
für Umwelt und Technik
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
07.06.2011
|
|
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
|
Finanzposition
|
Betrag
|
|
|
|
2011
|
2.5600.9520,A,5600.0004
|
1.250.000,00
|
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die
Stadt Kornwestheim hat über das Sportstättenförderprogramm des Landes
Baden-Württemberg im Dezember 2010 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
gestellt und Gelder in Höhe von EUR 80.000,00 bewilligt bekommen. Für dieses
Programm wurde die Umwandlung des vorhandenen Rasenplatzes auf dem ESG-Gelände
in einen Kunstrasenplatz mit einer Nettospielfeldgröße von 60 x 90 m und einem
Ausführungszeitraum von Oktober 2011 bis Juni 2012 angemeldet. Die
Ausführungsplanung wurde parallel hierzu weiter ausgearbeitet und ist
abgeschlossen.
Bei der weitergehenden und detaillierten Ausarbeitung der
Planunterlagen wurde festgestellt, dass der Bestand der Pappeln, den Neubau des
Kunstrasenplatzes stärker einschränkt als zunächst angenommen. Zudem wurde vom
SV Kornwestheim der Wunsch geäußert, den Kunstrasen (Flor) so zu wählen, dass der Platz auch für eine Nutzung durch die Sportarten Football und
Lacrosse geeignet ist. Dies hätte zu Folge, dass auf jeden Fall ein
höherwertiger Flor verlegt werden muss.
Für die Umsetzung des Kunstrasenplatzes auf dem ESG – Rasenplatz sind
grundsätzlich drei Varianten möglich, die jedoch jeweils Vor- und Nachteile
aufweisen.
Variante
A - Reduzierung
des Spielfeldes auf eine Nettospielfeldgröße von 45m x 90m, unter Erhalt der Pappeln,
mit einer 6-Mast-Flutlichtanlage
Um die Pappeln erhalten zu können, muss die Seitenauslinie auf der
Pappelseite um ca. 15,00m in Richtung Westen / Rangierbahnhof verschoben
werden, damit die notwendige Flutlichtanlage inklusive Erdungssystem zwischen
dem neuen Kunstrasenplatz und der vorhandenen Pappelreihe problemlos gestellt werden
kann. Damit reduziert sich die Spielfeldbreite gegenüber der des Förderantrags
um 15m. Die Baumstatik und die Vitalität der Pappeln würde dadurch
voraussichtlich nicht gefährdet werden, da alle Blitzschutzleitungen noch
außerhalb der Kronenbereiche (d.h. der durchwurzelten Fläche) verlegt werden
könnten. Zum Schutz der erforderlichen Spielfelddrainage sowie des Platzaufbaus
vor Durchwurzelung wird, wegen dem weitreichenden Pappelwurzelsysteme, an
dieser Stelle jedoch ein Wurzelschutzvorhang notwendig. Die Mehrkosten für das
Erstellen des Wurzelschutzvorhangs kann durch die Reduzierung der Größe des
Spielfeldes ausgeglichen werden.
Weil das Wurzelsystem der Pappeln jedoch nicht exakt bekannt ist, kann
eine Schädigung der Standwurzeln und die damit verbundene zwangsläufige Fällung
einzelner Pappeln durch den Bau des Kunstrasenplatzes nicht ausgeschlossen
werden. Auch muss die Reduzierung des Spielfeldes auf eine Nettospielfeldgröße
von 45m x 90m als Sonderfall beim Württembergischen Fußballverband (wfv)
angemeldet und eine Sondergenehmigung für den Punktspielbetrieb beantragt
werden. Punktspiele wären bei dieser Spielfeldgröße maximal bis zur Baden-Württemberg
Oberliga möglich. Darüber hinaus führt die reduzierte Spielfeldgröße ebenso zu
einer Reduzierung des Förderbetrags.
Der Erhalt der Pappeln hat folgende Nachteile für den Betrieb der
Anlage:
-
Grundsätzlich
haben Pappeln im Vergleich zu anderen freistehenden Bäumen eine verkürzte
Lebensdauer auf, die zudem aufgrund der
Reduzierung des freien Wurzelbereiches noch eingeschränkt wird.
-
Aggressives
und die Drainage schädigendes Wurzelsystem. Trotz Wurzelschutzvorhang kann ein
Eindringen der Wurzeln nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
-
Höherer
Pflegeaufwand des Platzes durch Eintrag biologischer Fracht
-
Vermoosung des Platzes durch Verschattung
-
Weiches
und anfälliges Pappelholz sowie Hohlraumbildungen können zu Astbruchgefahr für
Sportler, Besucher und Pfleger führen
Variante
B - Reduzierung
des Spielfeldes auf eine Nettospielfeldgröße von 53m x 90m, unter Erhalt des größten
Teils der Pappeln, mit einer
4-Mast-Flutlichtanlage.
Durch die Reduzierung der Spielfeldbreite auf der Pappelseite um 7,0m
gegenüber der des Förderantrags, auf eine Nettospielfeldgröße von 53m x 90m,
können bis auf die notwendige Fällung von sechs Pappeln zum Bau der
4-Mast-Flutlichtanlage an den Spielfeldecken, voraussichtlich die restlichen
Pappeln bestehen bleiben. Auch hier muss jedoch, wie in Variante 1 beschrieben,
zum Schutz der Anlage ein Wurzelschutzvorhang eingebaut werden.
Auf Grund der kürzeren Distanz des neuen Kunstrasenplatzes zur
Pappelreihe besteht jedoch eine erhöhte Gefahr, dass beim Bau des Platzes, die
Standwurzeln der verbleibenden Bäume in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch
bringt eine 4-Mast-Flutlichtanlage nicht die entsprechende Lichtausbeute wie
eine 6-Mast-Flutlichtanlage, aber sie erfüllt die Norm. Die Ausleuchtung des
Platzes in den Randbereichen und den Spielfeldecken wäre aber ungleichmäßiger
als bei einer 6-Mast-Anlage. Des Weiteren müssten laut Norm mehrere Schilder
mit dem Hinweis den Platz bei Gewitter zu verlassen angebracht werden, da bei
Gewitter die erhöhte Gefahr eines Blitzeinschlages durch die Bäume besteht.
Aufgrund der Wurzelthematik wären auf jeden Fall im Zuge der Bauausführung besondere
Vorkehrungen zum Schutz der Bäume zu treffen. Des Weiteren müsste hier ebenso
wie in der Variante A, aufgrund der reduzierten Spielfeldgröße, eine
Sondergenehmigung beim Württembergischen Fußballverband eingeholt werden. Auch
die Fördermittel fallen in dieser Variante entsprechend etwas geringer aus.
Wie auch in der Variante A, führt auch hier der Verbleib einiger Pappeln
zu Nachteilen beim Betrieb der Anlage.
Variante C - Bau eines Kunstrasenplatzes mit einer im
Förderantrag genannten Nettospielfeldgröße von 60 m x 90 m und einer
6-Mast-Flutlichtanlage.
Zur Realisierung dieser Variante ist es erforderlich, dass die
vorhandenen Pappeln entfernt werden müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit,
in begrenzten Bereichen, Ausgleichs-
bzw. Nachpflanzungen von Bäumen und Büschen nach dem Bau des Kunstrasenplatzes
durchzuführen. Auf kostspielige Schutzmaßnahmen zum Schutz des Platzaufbaus und
der Drainage könnte bei dieser Variante verzichtet werden. Das Spielfeld wäre
darüber hinaus in seiner Größe entsprechend der Vorgaben des Württembergischen
Fußballverbandes und entsprechend der Angaben im Förderantrag erstellt. Die
Flutlichtanlage könnte normgerecht und mit fachgerechter Erdung ausgeführt werden.
Die Vorteile gegenüber der Varianten A und B wären wie
folgt:
-
Keine Beschädigung der Standwurzeln beim Bau der Anlage und der
damit verbundenen nachträglichen Fällung
-
Lichtverteilung der Flutlichtanlage ohne Einschränkung
-
Keine Gefährdung für Sportler, Besucher und Pfleger
durch Astbruch
-
Geringerer
Pflegeaufwand des Platzes
-
Keine Vermoosung des Platzes durch Verschattung
-
Längere Lebenszeit des Platzes
Im Haushaltsplan 2011 sind Haushaltsmittel in Höhe von EUR
1.250.000,00 auf der Haushaltsstelle 2.5600.9520,A,5600.0004 eingestellt. Die
aktuelle Kostenberechnung des Planungsbüros Möhrle und Partner vom 16.03.2011
beläuft sich auf rd. brutto EUR 1.182.000,00 einschl. Baunebenkosten. Wie in
der Vorlage des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 18.01.2011 (Vorlage Nr.
5/2011) dargestellt, könnten hier noch durch die Wahl eines preisgünstigeren
Flors (Kunstrasen), wie z.B. im Stadion in Pattonville verwendet, Kosten eingespart
werden. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die Sportarten Football und Lacrosse, wie vom SV Kornwestheim
gewünscht, auf dem neuen Kunstrasenplatz nicht zugelassen werden könnte.
Die Ausführung der Arbeiten für den Kunstrasenplatz auf dem
ESG-Gelände ist für den Zeitraum von Oktober 2011 bis Juni 2012 vorgesehen.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich diese Termine
witterungsbedingt noch verschieben können.
Die Verwaltung schlägt
vor, die dargestellten Varianten zunächst zur Kenntnis zu nehmen und als
Grundlage für die weitere Beratung und abschließende Festlegung der
auszuführenden Variante eine Ortsbesichtigung mit dem Ausschuss durchzuführen.
Bei dieser Ortsbesichtigung werden auch die verschiedenen Varianten abgesteckt. Eine Beschlussfassung ist erst nach der
Ortsbesichtigung vorgesehen.
Hinweis: Die im beiliegenden Lageplan aufgezeichnete
Variante zeigt nur die große Lösung – Variante C.