Vorlage-Nr.:

185/2011

Az.:

7 Sven Koch
7 Dirk Maisenhoelder

Datum:

25.05.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

31.05.2011

 

 

Betreff:

ESG-Gelände - Umwandlung des Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Entwurfplanung

 

Beschlussvorschlag:

1.      Den Erläuterungsbericht zu den dargestellten Varianten zur Kenntnis zu nehmen.

2.      Den Kunstrasenplatz in einer Breite festzulegen, dass der Baumbestand auf der östlichen Seite des heutigen Rasenplatzes erhalten werden kann.

Als Grundlage für die weitere Beratung und für eine abschließende Festlegung der auszuführenden Variante eine Ortsbesichtigung mit dem Ausschuss durchzuführen

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

31.05.2011

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

07.06.2011

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

 

 

 

2011

2.5600.9520,A,5600.0004

1.250.000,00

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadt Kornwestheim hat über das Sportstättenförderprogramm des Landes Baden-Württemberg im Dezember 2010 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt und Gelder in Höhe von EUR 80.000,00 bewilligt bekommen. Für dieses Programm wurde die Umwandlung des vorhandenen Rasenplatzes auf dem ESG-Gelände in einen Kunstrasenplatz mit einer Nettospielfeldgröße von 60 x 90 m und einem Ausführungszeitraum von Oktober 2011 bis Juni 2012 angemeldet. Die Ausführungsplanung wurde parallel hierzu weiter ausgearbeitet und ist abgeschlossen.

 

Bei der weitergehenden und detaillierten Ausarbeitung der Planunterlagen wurde festgestellt, dass der Bestand der Pappeln, den Neubau des Kunstrasenplatzes stärker einschränkt als zunächst angenommen. Zudem wurde vom SV Kornwestheim der Wunsch geäußert, den Kunstrasen (Flor) so zu wählen, dass der Platz auch für eine Nutzung durch die Sportarten Football und Lacrosse geeignet ist. Dies hätte zu Folge, dass auf jeden Fall ein höherwertiger Flor verlegt werden muss.

 

Für die Umsetzung des Kunstrasenplatzes auf dem ESG – Rasenplatz sind grundsätzlich drei Varianten möglich, die jedoch jeweils Vor- und Nachteile aufweisen.

 

 

Variante A  -   Reduzierung des Spielfeldes auf eine Nettospielfeldgröße von                              45m x 90m, unter Erhalt der Pappeln, mit einer 6-Mast-Flutlichtanlage

 

Um die Pappeln erhalten zu können, muss die Seitenauslinie auf der Pappelseite um ca. 15,00m in Richtung Westen / Rangierbahnhof verschoben werden, damit die notwendige Flutlichtanlage inklusive Erdungssystem zwischen dem neuen Kunstrasenplatz und der vorhandenen Pappelreihe problemlos gestellt werden kann. Damit reduziert sich die Spielfeldbreite gegenüber der des Förderantrags um 15m. Die Baumstatik und die Vitalität der Pappeln würde dadurch voraussichtlich nicht gefährdet werden, da alle Blitzschutzleitungen noch außerhalb der Kronenbereiche (d.h. der durchwurzelten Fläche) verlegt werden könnten. Zum Schutz der erforderlichen Spielfelddrainage sowie des Platzaufbaus vor Durchwurzelung wird, wegen dem weitreichenden Pappelwurzelsysteme, an dieser Stelle jedoch ein Wurzelschutzvorhang notwendig. Die Mehrkosten für das Erstellen des Wurzelschutzvorhangs kann durch die Reduzierung der Größe des Spielfeldes ausgeglichen werden.

Weil das Wurzelsystem der Pappeln jedoch nicht exakt bekannt ist, kann eine Schädigung der Standwurzeln und die damit verbundene zwangsläufige Fällung einzelner Pappeln durch den Bau des Kunstrasenplatzes nicht ausgeschlossen werden. Auch muss die Reduzierung des Spielfeldes auf eine Nettospielfeldgröße von 45m x 90m als Sonderfall beim Württembergischen Fußballverband (wfv) angemeldet und eine Sondergenehmigung für den Punktspielbetrieb beantragt werden. Punktspiele wären bei dieser Spielfeldgröße maximal bis zur Baden-Württemberg Oberliga möglich. Darüber hinaus führt die reduzierte Spielfeldgröße ebenso zu einer Reduzierung des Förderbetrags.


 

Der Erhalt der Pappeln hat folgende Nachteile für den Betrieb der Anlage:

 

-          Grundsätzlich haben Pappeln im Vergleich zu anderen freistehenden Bäumen eine verkürzte Lebensdauer auf, die zudem  aufgrund der Reduzierung des freien Wurzelbereiches noch eingeschränkt wird.

-          Aggressives und die Drainage schädigendes Wurzelsystem. Trotz Wurzelschutzvorhang kann ein Eindringen der Wurzeln nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

-          Höherer Pflegeaufwand des Platzes durch Eintrag biologischer Fracht

-          Vermoosung des Platzes durch Verschattung

-          Weiches und anfälliges Pappelholz sowie Hohlraumbildungen können zu Astbruchgefahr für Sportler, Besucher und Pfleger führen

 

 

Variante B  - Reduzierung des Spielfeldes auf eine Nettospielfeldgröße von                              53m x 90m, unter Erhalt des größten Teils der Pappeln, mit einer

                        4-Mast-Flutlichtanlage.

 

Durch die Reduzierung der Spielfeldbreite auf der Pappelseite um 7,0m gegenüber der des Förderantrags, auf eine Nettospielfeldgröße von 53m x 90m, können bis auf die notwendige Fällung von sechs Pappeln zum Bau der 4-Mast-Flutlichtanlage an den Spielfeldecken, voraussichtlich die restlichen Pappeln bestehen bleiben. Auch hier muss jedoch, wie in Variante 1 beschrieben, zum Schutz der Anlage ein Wurzelschutzvorhang eingebaut werden.

 

Auf Grund der kürzeren Distanz des neuen Kunstrasenplatzes zur Pappelreihe besteht jedoch eine erhöhte Gefahr, dass beim Bau des Platzes, die Standwurzeln der verbleibenden Bäume in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch bringt eine 4-Mast-Flutlichtanlage nicht die entsprechende Lichtausbeute wie eine 6-Mast-Flutlichtanlage, aber sie erfüllt die Norm. Die Ausleuchtung des Platzes in den Randbereichen und den Spielfeldecken wäre aber ungleichmäßiger als bei einer 6-Mast-Anlage. Des Weiteren müssten laut Norm mehrere Schilder mit dem Hinweis den Platz bei Gewitter zu verlassen angebracht werden, da bei Gewitter die erhöhte Gefahr eines Blitzeinschlages durch die Bäume besteht. Aufgrund der Wurzelthematik wären auf jeden Fall im Zuge der Bauausführung besondere Vorkehrungen zum Schutz der Bäume zu treffen. Des Weiteren müsste hier ebenso wie in der Variante A, aufgrund der reduzierten Spielfeldgröße, eine Sondergenehmigung beim Württembergischen Fußballverband eingeholt werden. Auch die Fördermittel fallen in dieser Variante entsprechend etwas geringer aus.

 

Wie auch in der Variante A, führt auch hier der Verbleib einiger Pappeln zu Nachteilen beim Betrieb der Anlage.

 

 

Variante C  - Bau eines Kunstrasenplatzes mit einer im Förderantrag genannten Nettospielfeldgröße von 60 m x 90 m und einer 6-Mast-Flutlichtanlage.

 

Zur Realisierung dieser Variante ist es erforderlich, dass die vorhandenen Pappeln entfernt werden müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in begrenzten  Bereichen, Ausgleichs- bzw. Nachpflanzungen von Bäumen und Büschen nach dem Bau des Kunstrasenplatzes durchzuführen. Auf kostspielige Schutzmaßnahmen zum Schutz des Platzaufbaus und der Drainage könnte bei dieser Variante verzichtet werden. Das Spielfeld wäre darüber hinaus in seiner Größe entsprechend der Vorgaben des Württembergischen Fußballverbandes und entsprechend der Angaben im Förderantrag erstellt. Die Flutlichtanlage könnte normgerecht und mit fachgerechter Erdung ausgeführt werden.

 

 

Die Vorteile gegenüber der Varianten A und B wären wie folgt:

 

-          Keine Beschädigung der Standwurzeln beim Bau der Anlage und der damit verbundenen nachträglichen Fällung

-          Lichtverteilung der Flutlichtanlage ohne Einschränkung

-          Keine Gefährdung für Sportler, Besucher und Pfleger durch Astbruch

-          Geringerer Pflegeaufwand des Platzes

-          Keine Vermoosung des Platzes durch Verschattung

-          Längere Lebenszeit des Platzes

 

 

Im Haushaltsplan 2011 sind Haushaltsmittel in Höhe von EUR 1.250.000,00 auf der Haushaltsstelle 2.5600.9520,A,5600.0004 eingestellt. Die aktuelle Kostenberechnung des Planungsbüros Möhrle und Partner vom 16.03.2011 beläuft sich auf rd. brutto EUR 1.182.000,00 einschl. Baunebenkosten. Wie in der Vorlage des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 18.01.2011 (Vorlage Nr. 5/2011) dargestellt, könnten hier noch durch die Wahl eines preisgünstigeren Flors (Kunstrasen), wie z.B. im Stadion in Pattonville verwendet, Kosten eingespart werden. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die Sportarten Football und Lacrosse, wie vom SV Kornwestheim gewünscht, auf dem neuen Kunstrasenplatz nicht zugelassen werden könnte.

 

Die Ausführung der Arbeiten für den Kunstrasenplatz auf dem ESG-Gelände ist für den Zeitraum von Oktober 2011 bis Juni 2012 vorgesehen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich diese Termine witterungsbedingt noch verschieben können.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die dargestellten Varianten zunächst zur Kenntnis zu nehmen und als Grundlage für die weitere Beratung und abschließende Festlegung der auszuführenden Variante eine Ortsbesichtigung mit dem Ausschuss durchzuführen. Bei dieser Ortsbesichtigung werden auch die verschiedenen Varianten abgesteckt.  Eine Beschlussfassung ist erst nach der Ortsbesichtigung vorgesehen.

 

Hinweis: Die im beiliegenden Lageplan aufgezeichnete Variante zeigt nur die große Lösung – Variante C.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
110309 - ESG - Kornwestheim Entwurf DIN A0 Entwurf M200 (1).pdf 110309 - ESG - Kornwestheim Entwurf DIN A0 Entwurf M200 (1).pdf