Betreff:
Ausweisung
eines neuen Grabfelds für anonyme Erdbestattungen
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Ausweisung des Grabfelds 3 O anstatt des Grabfelds 3 N
für anonyme Erdbestattungen wird zugestimmt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.02.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
In seiner Sitzung am 07.12.2010 hat der Ausschuss für Umwelt
und Technik u. a. beschlossen, als neue Bestattungsform die anonyme
Erdbestattung in Kornwestheim anzubieten und das leer stehende Grabfeld 3 N für
diese Bestattungsform bereitzustellen.
Aufgrund der Anregung eines Bürgers
hat die Verwaltung jetzt erneut das Thema
aufgegriffen und geprüft, ob nicht ein anderes Grabfeld für die anonyme
Erdbestattung besser geeignet wäre. Gegenstand der geäußerten Kritik ist die
Lage des ursprünglich vorgesehenen Grabfeldes unmittelbar in der Nähe des
nördlichen Friedhofeingangs. Es wird zudem bei anonymen Grabfeldern befürchtet,
dass Blumen inmitten der Rasenfläche abgelegt werden, was wiederum bei der
Rasenpflege hinderlich sein kann. Beispiel aus anderen Kommunen würden dies
belegen. Dazu ist anzumerken, dass aus diesem Grund die Verwaltung
vorgeschlagen hatte, eine Stele am Rand dieses Grabfeldes aufzustellen, auf der
die Namen der Bestatteten angebracht werden können. Die Stele soll eine größere
Umrandung erhalten, auf der Blumen abgelegt werden können.
Nachdem durch die Verwaltung
nochmals die örtlichen Verhältnisse auf dem Friedhof vor Ort besichtigt wurden,
wird nun vorgeschlagen, zunächst einen leer stehenden Teil des Grabfelds 3 O,
das östlich im Anschluss an das Grabfeld 3 N liegt, für die anonyme
Erdbestattung bereitzustellen.
Der leer stehende Teil des Grabfelds
3 O liegt in der südliche Hälfte (siehe
auch Lageplan, schraffierte Fläche). Die nördlich Hälfte ist momentan noch mit
Reihengräbern belegt, bei denen das letzte Nutzungsrecht Ende 2012 ausläuft,
sodass bei Bedarf das ganze Grabfeld zur Verfügung stünde.
Für eine neue Ausweisung in 3 O
spricht, dass das zunächst vorgesehene Teilstück in 3 O nicht so groß ist wie
das bisher festgelegte Grabfeld in 3 N.
Da momentan noch nicht abzuschätzen ist, wie groß die Nachfrage für die
anonyme Erdbestattung ist, wäre die Belegung in einem kleineren Grabfeld, auch
aus optischen Gründen, besser. Wenn es sich aber zeigt, dass die anonyme
Erdbestattung gut angenommen wird, stünde das ganze Grabfeld 3 O ab 2012 zur
Verfügung.
Zudem liegt das neue Grabfeld in
keiner so exponierten Lage, sondern ist umgeben von weiteren Grabfelder, wobei
die Lage, wegen der auch dort stehenden Bäume, ebenfalls ansprechend ist.
Neue finanzielle Auswirkungen hat
die Änderung nicht, da die Mittel bereitgestellt sind und mit den Arbeiten noch
nicht angefangen wurde.
Die Verwaltung schlägt daher vor,
die anonyme Erdbestattung statt in Grabfeld 3 N nunmehr in Grabfeld 3 O
anzubieten.