Vorlage-Nr.:

195/2012

Az.:

5 Jeanette Thevenot

Datum:

20.06.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

26.06.2012

 

 

Betreff:

VEP Reichert-Areal - Satzungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Satzung, Druchführungsvertrag,  Abwägung, Anlage 1 Lageplan, Anlage 2 Planunterlagen,  Anlage 3 Weitere Anforderungen, Anlage 4 Merkblatt Boden, Anlage 5 Verschattungsgutachten, Anlage 6 Schallimmissionsprognose,  Begründung

 

Beschlussvorschlag:

Der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reichert Areal“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

26.06.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

28.06.2012

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der rund 3.200 m² große Bereich im Quartier Rechberg- / Achalmstraße war Firmensitz der ehemaligen Druckerei Reichert. Nach der Aufgabe des Betriebs wurden die Grundstücksflächen an die Fa. OSWA Wohnen- und Industriebau GmbH verkauft. In der Sitzung des AUT am 05.07.2011 (Vorlage 237/2011) wurde die geplante Neubebauung vorgestellt. Der Gemeinderat hat der Entwurfsplanung grundsätzlich zugestimmt  und die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung zu erarbeiten.

 

Verfahren, Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 11.10.2011 (Vorlage 326/2011) den Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reichert Areal“ gefasst. Der Entwurf wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit von 28.10.2011 bis 28.11.2011 mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme vorgelegt. Insgesamt sind 4 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Von Seiten der Öffentlichkeit sind 2 Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle Beteiligung Fachbehörden, Beteiligung Bürger) dargestellt.

 

Lärmgutachten

Zur Beurteilung der Lärmimmissionen die von der neuen Nutzung, insbesondere von der Tiefgarage ausgehen, wurde ein Lärmgutachten erstellt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der benachbarten schützenswerten Bebauung durch die zu erwartenden Beurteilungspegel um mindestens 3 dB unterschritten werden. Mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nachts durch die Gesamtbelastung ist nicht zu rechnen. Kurzzeitige Geräuschspitzen aufgrund der beschleunigten Abfahrt eines Pkw aus der Tiefgarage und Geräusche durch Türen/Kofferraumdeckel schließen auf den oberirdischen Parkplätzen werden aus schalltechnischer Sicht als zumutbar angesehen. Die fast vollständige Unterbringung der notwendigen Stellplätze in der Tiefgarage vermindert die Lärmbelastung des Quartiers insgesamt. Die vormals vorhandenen Lieferfahrten auch im Zeitbereich Nachts für den Druckereibetrieb entfallen durch die Wohnbebauung vollständig. Die im Bestand vorhandenen oberirdischen Stellplätze der benachbarten Wohnbebauung erzeugen ebenfalls Geräuschspitzen, die sich durch die bestimmungsgemäße Nutzung der Stellplätze ergeben.

Zur Minimierung der Geräuscheinwirkungen auf die Nachbarschaft sind folgende Maßnahmen bei der weiteren Planung der Tiefgaragenzufahrt in den Durchführungsvertrag aufgenommen worden:

Die Wände und die Decke der Tiefgarage sind im Bereich mit darüber liegenden Wohnungen inklusive Übergangsbereich schallabsorbierend zu verkleiden. Die Ausführung der Regenrinne bzw. des Tores erfolgt entsprechend dem Stand der Lärmminderungstechnik.

 

Verschattungsgutachten

Zur Beurteilung der Verschattung der bestehenden Wohnhäuser Rechbergstr. 12 und Teckstr. 4 durch die geplante Wohnbebauung auf dem ehemaligen Reichert Areal wurde ein Verschattungsgutachten in Auftrag gegeben. Nach Aussage des Gutachters werden in allen betrachteten Wohnungen in der Rechbergstr. 12 die DIN-Kriterien sowohl im Istzustand als auch im Planfall sicher eingehalten. Die Planung beeinflusst die Besonnungssituation an diesem Wohnhaus nicht in relevanter Form. Zusätzliche Besonnungszeiten könnten dadurch gewonnen werden, dass die hohen Nadelbäume südlich des Wohnhauses entfernt werden. Damit ließe sich die zusätzliche Gewinnung von Sonnenstunden zum Teil auch im Winter und in der Übergangjahreszeit erreichen. An der Teckstr. 4 werden in allen Wohnungen in mindestens einem Aufenthaltsraum die beiden DIN-Kriterien erfüllt. Dies trifft sowohl auf den Nullfall als auch den Planfall zu.

Durch die geplante Baumaßnahme verschlechtert sich die Besonnungssituation vor allem an den Fenstern der Westfassade. Aufgrund höherer Verschattungswinkel im Planfall wird die Besonnung im Winter vor allem im Erdgeschoss und im 1.OG weiter eingeschränkt.

 

Um die Besonnungssituation an der Westfassade bei den Bestandsgebäuden zu verbessern wurde das Haus 3 im rückwärtigen Bereich der Teckstraße um ein Geschoss reduziert. Somit verbessert sich die Besonnungssituation, da die max. Gebäudehöhe nur noch bei ca. 9,80 m liegt statt vorher bei ca. 12 m.

Eine Wegnahme des westlich gelegenen Nadelbaumes würde die Besonnungssituation im Winter an diesem Wohnhaus nicht beeinflussen können. Es würden im Sommer aber am Nachmittag in den jeweiligen Schlafzimmern ca. 1,5 bis 2 Stunden Besonnung hinzu gewonnen werden. Die Wegnahme des südwestlich gelegenen Laubbaumes bringt in der Vegetationsperiode an der Westfassade eine zusätzliche Besonnung in den Nachmittagsstunden von ca. 1h bis 1,5h.

 

 

Erfolgte Änderungen nach dem Entwurfsbeschluss:

Das Haus 3 im rückwärtigen Bereich der Teckstraßen wurde um ein Geschoss reduziert, um die Besonnungssituation der Bestandsgebäude zu verbessern.

Der Hinweis des Verbands Region Stuttgart bzgl. des Vorbehaltsgebietes zur Sicherung der Wasservorkommen ist in den Durchführungsvertrag aufgenommen worden. Ebenso die Hinweise des Landratsamtes Ludwigsburg zum Thema insektenverträgliche Beleuchtung und Altlasten.

Bei den Grundrissen der Wohngebäude haben sich ebenfalls Änderungen ergeben. Aufgrund der großen Nachfrage nach 4-5 Zimmer Wohnungen wurden mehrere Wohnungen zusammen gelegt. Somit sank die Anzahl der Wohnungen von ursprünglich 55 auf 50 Wohnungen. Beim Haus 1 wurde durch die Änderung des Grundrisses der obersten Maisonettwohnung das Galeriegeschoss von 74 m² auf 100 m² vergrößert.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Satzung.pdf Satzung.pdf Durchführungsvertrag.pdf Durchführungsvertrag.pdf Abwägung Beteiligung Fachbehörden.pdf Abwägung Beteiligung Fachbehörden.pdf Abwägung Beteiligung Bürger.pdf Abwägung Beteiligung Bürger.pdf Anlage 1 Lageplan.pdf Anlage 1 Lageplan.pdf Anlage 2 Planunterlagen.pdf Anlage 2 Planunterlagen.pdf Anlage 3 Weitere Anforderungen.pdf Anlage 3 Weitere Anforderungen.pdf Anlage 4 Merkblatt Boden.pdf Anlage 4 Merkblatt Boden.pdf Anlage 5 Verschattungsgutachten.pdf Anlage 5 Verschattungsgutachten.pdf Anlage 6 Schallimmissionsprognose.pdf Anlage 6 Schallimmissionsprognose.pdf Begr VEP Reichert Areal Satzung.pdf Begr VEP Reichert Areal Satzung.pdf