Betreff:
Bebauungsplan
im Bereich "Gewerbegebiet Nord zwischen Steinbeis- und Heinkelstrasse -
Änderung" - Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textfestsetzungen, Begründung, Abwägung TöB Bürger,
Umweltprüfung, Artenschutz, Satzung
(Die Umweltprüfung und die artenschutzrechtliche
Untersuchung wurden dem Gemeinderat bereits beim Entwurfsbeschluss vorgelegt
und sind deshalb der Vorlage nur elektronisch beigefügt)
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften im Bereich „Gewerbegebiet Nord zwischen Steinbeis- und
Heinkelstraße - Änderung“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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10.07.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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17.07.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Vor dem Hintergrund der strukturellen
Veränderungen, die angesichts der Betriebsaufgabe der Böhler Uddeholm Holding
GmbH sowie der Betriebserweiterung der Hoberg & Driesch GmbH & Co. KG geplant
sind (s. Vorlage 441/2011), und aufgrund der hierfür notwendigen Entwidmung
heutiger „Flächen für Bahnanlagen“ (Industriestammgleis Nord, s. Vorlage
251/2011), wurde die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Die
grundsätzliche Zustimmung zur Umsetzung der geplanten Bauvorhaben erfolgte
durch den Ausschuss für Umwelt und Technik am 06.12.2011.
Seit dem 05.06.2012 liegt dem
Stadtplanungsamt das Baugesuch der Geschwister Langer GmbH & Co. KG (BV
Dachser) für das ehem. Gelände der Böhler Uddeholm Holding GmbH zur Prüfung
vor. Die Planungen für das Bauvorhaben der Hoberg & Driesch GmbH & Co.
KG befinden sich kurz vor der Baugesuchsreife und werden in Abstimmung mit dem
Stadtplanungsamt erarbeitet. Der Baubeginn beider Maßnahmen ist Ende des 3.
Quartals 2012 geplant.
Das für die Umsetzung der
Bauvorhaben erforderliche Entwidmungsverfahren der „Flächen für Bahnanlagen“
wird momentan von der Kämmerei durchgeführt. Hierfür wurde ein Antrag auf
Freistellung von Bahnzwecken beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht.
Nach Aussage des Regierungspräsidiums kann bis zum Satzungsbeschluss (Anfang
Juli) mit einer Antwort gerechnet werden. Das Ergebnis wird dem Gemeindrat ggf.
mündlich in der Sitzung überliefert.
Zur Realisierung der geplanten
Bauvorhaben ist zudem eine grundstücksrechtliche Neuordnung des Planbereichs
erforderlich. Dies bezieht sich sowohl auf die notwendige Änderung des
Grenzverlaufs der privaten Grundstücksflächen als auch auf den notwendigen Erwerb
derzeit städtischer Grundstücksflächen durch die Investoren. Hierzu wird dem
Gemeinderat eine separate Vorlage vorgelegt.
Umweltbelange
Die im Bereich der Gleisanlagen lebenden Reptilien werden seit
Anfang Mai in mehreren Arbeitsschritten in das vorbereitete Ersatzhabitat im
Gebiet „Steingrube“ umgesiedelt. Trotz einer unerwartet hohen Anzahl an
Blindschleichen und Zauneidechsen (streng geschützt) sowie zusätzlicher Funde
der Reptilienart Mauereidechse (sehr streng geschützt) ist davon auszugehen, dass
die Umsiedlung bis zum Beginn der Baumaßnahmen abgeschlossen sein wird.
Verfahren / Beteiligung
der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 08.05.2012 den Entwurfsbeschluss
für den Bebauungsplan „GE-Nord zwischen Steinbeis- und Heinkelstraße -
Änderung“ gefasst (Vorlage 142/2012) .
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und die
Beteiligung der betroffenen Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher
Belange erfolgte gem. der §§ 3 und 4 BauGB, mit der Aufforderung zur Abgabe
einer Stellungnahme, in der Zeit vom 01.06.2012 bis zum 02.07.2012.
Insgesamt sind 9
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
eingegangen. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen
eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle – Abwägung TöB Bürger)
dargestellt.
Erfolgte Änderungen nach dem Entwurfsbeschluss
Von Seiten der Stadtwerke
Ludwigsburg Kornwestheim, Eigenbetrieb Stadtentwässerung kam die Anregung, das
Leitungsrecht zugunsten des bestehende Abwasserkanals 10 m nach Norden zu
verlängern, um bei einer Kanalsanierung einen besseren Anschluss herstellen zu
können. Diese Anregung wurde aufgenommen, das Leitungsrecht wurde um 10 m nach
Norden verlängert (die Änderung des zeichnerischen Teils des Bebauungsplanes im
südlichen Bereich wegen des Leitungsrechtes erfolgte von Hand, die Umsetzung im
CAD Plan erfolgt bis zur Sitzung des AUT).
Die Auflistung der
innenstadtrelevanten Sortimente wurde auf Anregung des Verbands Region
Stuttgart in den Textteil des Bebauungsplanes aufgenommen. Ebenso die Hinweise
bezüglich des Betriebes und der Unterhaltung der Eisenbahn.
Aufgrund des Vorkommens der
geschützten Arten wurde in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die CEF
Maßnahmen zur Umsiedlung der Zaun- und Mauereidechsen gemäß der Genehmigung der
Oberen Naturschutzbehörde (RP Stuttgart) sowie den Vorschlägen des Gutachters
zu erfolgen haben.
Die
artenschutzrechtliche Untersuchung (Bebauungsplan
„Gewerbegebiet Nord – im Bereich Steinbeisstraße“, Stadt Kornwestheim,
Untersuchung der Tiergruppen Reptilien mit spezieller artenschutzrechtlicher
Prüfung, Bericht) und die Umweltprüfung (Bebauungsplan „GE-Nord zwischen
Steinbeis- und Heinkelstraße - Änderung“, Stadt Kornwestheim, Umweltbericht mit
integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz) wurden dem Gemeinderat bereits zum
Entwurfsbeschluss vorgelegt und sind deshalb der Vorlage nur elektronisch
beigefügt.
Empfehlung der
Verwaltung
Die Verwaltung
empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.