Vorlage-Nr.:

80/2011

Az.:

03 Dietmar Allgaier

Datum:

08.03.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

17.03.2011

 

 

Betreff:

Vorberatung der Verbandsversammlung des Neckar-Elektrizitätsverbands am 4. April 2011

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bei der Verbandsversammlung am 4. April 2011 gegen die Annahme des Übernahmeangebots der Neckarpri GmbH über die EnBW-Anteile des NEV zu stimmen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

17.03.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

24.03.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Land Baden-Württemberg hat Ende des vergangenen Jahres den 45,01%igen Anteil des französischen Energiekonzerns Électricité de France an der EnBW zum Preis von

41,50 EUR pro Aktie und damit rund 4,7 Mrd. EUR gekauft.

 

Der Kauf des Aktienpaktes erfolgte durch eine dem Land zu 100% gehörende GmbH, die sog. Neckarpri GmbH. Nach deutschem Aktienrecht muss der Erwerber von mindestens 30% der Aktien eines Unternehmens allen anderen Aktionären ein 10 Wochen lang geltendes Angebot zum Kauf von deren Aktien zum mindestens selben Preis machen. Dementsprechend hat die Neckarpri GbmH am 06.01.2011 eine Pflichtveröffentlichung über ein Barangebot gemacht, in dem allen EnBW-Aktionären der Kauf ihrer Aktien zu den o. g. 41,50 EUR pro Stück angeboten wird. Aus der 70-seitigen Angebotsunterlage (www.angebot-neckarpri.de) ist zu entnehmen, dass das Land mit dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) eine Vereinbarung geschlossen hat, wonach sich die OEW verpflichtet, keine ihrer Aktien zu verkaufen. Die OEW besitzt derzeit ebenfalls 45,01% an der EnBW. Als Gegenleistung für die genannte Vereinbarung darf die OEW die Hälfte aller auf das Barangebot der Neckarpri GmbH verkauften Aktien zum selben Preis übernehmen, so dass letztlich das Land und die OEW nach der Transaktion über dieselben Anteile an der EnBW verfügen.

 

Die Eigentumsverhältnisse stellen sich also wie folgt dar:

90,02% der Aktien sind je hälftig im Eigentum von Land und OEW. Die restlichen Aktionäre verfügen damit über insgesamt 9,98%. Von diesen Restanteilen gehören 2,3% der EnBW selbst und weitere 2% einer Tochter der Stadtwerke in Karlsruhe. Der NEV geht davon aus, dass diese Aktienanteile nicht verkauft werden. Weitere 5,1% der EnBW gehören vier kleineren kommunalen Zweckverbänden, unter denen sich der NEV befindet.

 

Aus den genannten Anteilen der OEW (ca. 280 Kommunen und 9 Landkreise) sowie den vier kleinen Aktionärsverbänden NEV, BEV, LEVW und GSD (ca. 220 Kommunen und 15 Landkreise) wird eine „kommunale“ Mehrheit an der EnBW abgeleitet. Der Verwaltungsrat des NEV empfiehlt, das Übernahmeangebot der Neckarpri GmbH nicht anzunehmen, um die kommunale Mehrheit nicht zu gefährden. Der NEV möchte die kommunale Mehrheit an der EnBW zur besseren Durchsetzung kommunaler Ziele erhalten. Es geht dem NEV nach eigenen Angaben um Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten hinsichtlich der Entwicklung von Strategien zur künftigen Stromversorgung im Land, der Erhaltung der Versorgungssicherheit und der Verfolgung von wirtschaftlichen und ökologischen Zielen.

 

Für die Annahme des Übernahmeangebots der Neckarpri GmbH führen einzelne Gruppierungen aus, dass die französische Großbank Societé Générale den Aktienpreis am 08.12.2010 auf nur 34.- EUR bewertet hat. Deshalb wird ein Verkauf zum Preis von 41,50 EUR als besonders wirtschaftlich betrachtet und dieser Verkauf würde dem NEV bzw. seinen Mitgliedern zu zusätzlichen Einnahmen verhelfen. Es wird weiter ausgeführt, dass nach dem Auslaufen der Bindefrist für den Übernahmepreis der Aktien durch die Neckarpri GmbH von einem Abschmelzen des Aktienwerts auszugehen sei. Dieser Argumentation wird von Seiten des NEV entgegengehalten, dass der durchschnittliche Börsenkurs im Jahr 2010 bei 40,49 EUR lag und in den vergangenen 5 Jahren zwischen einem Niedrigstkurs von 34,60 EUR und einem Höchstkurs von 60,40 EUR schwankte.

 

 

 

 

 

Hinter dieser Diskussion über die Attraktivität des Übernahmepreises durch die Neckarpri GmbH steckt natürlich auch der politische Streit über die Angemessenheit des Kaufpreises der EnBW-Aktien, der vom Land an die EdF bezahlt wurde. Diesen Streit, über den sich übrigens auch die Fachpresse nicht einig ist und der zumindest was die künftige Aktienkursentwicklung anbelangt, spekulativ ist, kann von der Verwaltung nicht abschließend aufgelöst werden. Festgehalten werden kann jedoch, dass die Stadt Kornwestheim aus dem Verkauf der NEV-Anteile an der EnBW zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen unmittelbaren finanziellen Vorteil ableiten kann, da die Einnahmen aus dem Aktienverkauf nicht direkt zu einer Ausschüttung des NEV-Verbandsvermögens führen würde. Ob es eine Vermögensausschüttung geben wird und ob zu diesem Zeitpunkt ein Aktienverkauf günstig ist oder nicht, kann heute nicht abschließend beurteilt werden.

 

Das Argument hingegen, dass mit den Unternehmensanteilen des NEV und den übrigen kommunalen Unternehmensanteilen an der EnBW zumindest ein gewisser Einfluss auf die künftige Entwicklung der EnBW ausgeübt werden kann, liegt auf der Hand. Die Verwaltung empfiehlt deshalb zunächst auf einen Verkauf der NEV-Anteile an der EnBW zu verzichten.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen