Betreff:
Vorberatung
der Verbandsversammlung des Neckar-Elektrizitätsverbands am 4. April 2011
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bei der
Verbandsversammlung am 4. April 2011 gegen die Annahme des Übernahmeangebots
der Neckarpri GmbH über die EnBW-Anteile des NEV zu stimmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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17.03.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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24.03.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Das Land Baden-Württemberg hat Ende des vergangenen Jahres
den 45,01%igen Anteil des französischen Energiekonzerns Électricité de France
an der EnBW zum Preis von
41,50 EUR pro Aktie und damit rund
4,7 Mrd. EUR gekauft.
Der Kauf des Aktienpaktes erfolgte
durch eine dem Land zu 100% gehörende GmbH, die sog. Neckarpri GmbH. Nach
deutschem Aktienrecht muss der Erwerber von mindestens 30% der Aktien eines
Unternehmens allen anderen Aktionären ein 10 Wochen lang geltendes Angebot zum Kauf
von deren Aktien zum mindestens selben Preis machen. Dementsprechend hat die
Neckarpri GbmH am 06.01.2011 eine Pflichtveröffentlichung über ein Barangebot
gemacht, in dem allen EnBW-Aktionären der Kauf ihrer Aktien zu den o. g. 41,50
EUR pro Stück angeboten wird. Aus der 70-seitigen Angebotsunterlage (www.angebot-neckarpri.de) ist zu entnehmen, dass das Land
mit dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) eine Vereinbarung
geschlossen hat, wonach sich die OEW verpflichtet, keine ihrer Aktien zu
verkaufen. Die OEW besitzt derzeit ebenfalls 45,01% an der EnBW. Als
Gegenleistung für die genannte Vereinbarung darf die OEW die Hälfte aller auf
das Barangebot der Neckarpri GmbH verkauften Aktien zum selben Preis
übernehmen, so dass letztlich das Land und die OEW nach der Transaktion über
dieselben Anteile an der EnBW verfügen.
Die Eigentumsverhältnisse stellen sich also wie folgt dar:
90,02% der Aktien sind je hälftig im Eigentum von Land und OEW. Die restlichen
Aktionäre verfügen damit über insgesamt 9,98%. Von diesen Restanteilen gehören
2,3% der EnBW selbst und weitere 2% einer Tochter der Stadtwerke in Karlsruhe.
Der NEV geht davon aus, dass diese Aktienanteile nicht verkauft werden. Weitere
5,1% der EnBW gehören vier kleineren kommunalen Zweckverbänden, unter denen
sich der NEV befindet.
Aus den genannten Anteilen der OEW
(ca. 280 Kommunen und 9 Landkreise) sowie den vier kleinen Aktionärsverbänden
NEV, BEV, LEVW und GSD (ca. 220 Kommunen und 15 Landkreise) wird eine
„kommunale“ Mehrheit an der EnBW abgeleitet. Der Verwaltungsrat des NEV
empfiehlt, das Übernahmeangebot der Neckarpri GmbH nicht anzunehmen, um die
kommunale Mehrheit nicht zu gefährden. Der NEV möchte die kommunale Mehrheit an
der EnBW zur besseren Durchsetzung kommunaler Ziele erhalten. Es geht dem NEV
nach eigenen Angaben um Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten hinsichtlich
der Entwicklung von Strategien zur künftigen Stromversorgung im Land, der
Erhaltung der Versorgungssicherheit und der Verfolgung von wirtschaftlichen und
ökologischen Zielen.
Für die Annahme des
Übernahmeangebots der Neckarpri GmbH führen einzelne Gruppierungen aus, dass
die französische Großbank Societé Générale den Aktienpreis am 08.12.2010 auf
nur 34.- EUR bewertet hat. Deshalb wird ein Verkauf zum Preis von 41,50 EUR als
besonders wirtschaftlich betrachtet und dieser Verkauf würde dem NEV bzw.
seinen Mitgliedern zu zusätzlichen Einnahmen verhelfen. Es wird weiter
ausgeführt, dass nach dem Auslaufen der Bindefrist für den Übernahmepreis der
Aktien durch die Neckarpri GmbH von einem Abschmelzen des Aktienwerts
auszugehen sei. Dieser Argumentation wird von Seiten des NEV entgegengehalten,
dass der durchschnittliche Börsenkurs im Jahr 2010 bei 40,49 EUR lag und in den
vergangenen 5 Jahren zwischen einem Niedrigstkurs von 34,60 EUR und einem
Höchstkurs von 60,40 EUR schwankte.
Hinter dieser Diskussion über die
Attraktivität des Übernahmepreises durch die Neckarpri GmbH steckt natürlich
auch der politische Streit über die Angemessenheit des Kaufpreises der
EnBW-Aktien, der vom Land an die EdF bezahlt wurde. Diesen Streit, über den
sich übrigens auch die Fachpresse nicht einig ist und der zumindest was die
künftige Aktienkursentwicklung anbelangt, spekulativ ist, kann von der
Verwaltung nicht abschließend aufgelöst werden. Festgehalten werden kann
jedoch, dass die Stadt Kornwestheim aus dem Verkauf der NEV-Anteile an der EnBW
zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen unmittelbaren finanziellen Vorteil ableiten kann,
da die Einnahmen aus dem Aktienverkauf nicht direkt zu einer Ausschüttung des
NEV-Verbandsvermögens führen würde. Ob es eine Vermögensausschüttung geben wird
und ob zu diesem Zeitpunkt ein Aktienverkauf günstig ist oder nicht, kann heute
nicht abschließend beurteilt werden.
Das Argument hingegen, dass mit den
Unternehmensanteilen des NEV und den übrigen kommunalen Unternehmensanteilen an
der EnBW zumindest ein gewisser Einfluss auf die künftige Entwicklung der EnBW
ausgeübt werden kann, liegt auf der Hand. Die Verwaltung empfiehlt deshalb
zunächst auf einen Verkauf der NEV-Anteile an der EnBW zu verzichten.