§ 1 Gemeinderat
(1) Die Stadträtinnen und Stadträte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung, die teilweise als Sitzungsgeld gezahlt wird.
1. | Grundbetrag monatlich für alle Stadträte/-innen Mit dem monatlichen Grundbetrag ist die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen, sonstigen kommunalen Gremien, Besichtigungsfahrten, Reisen in die Partnerstädte, Schulungen o.ä. abgegolten | 130 EUR mtl. / Person |
2. | Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich für jedes Fraktionsmitglied aus dem Gemeinderat | 10 EUR mtl. / Person |
3. | Stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich für jedes Fraktionsmitglied aus dem Gemeinderat | 5 EUR mtl. / Person |
4. | Sitzungsgeld je Sitzungstag Das Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse und Beiräte und für Fraktionssitzungen zur Vorbereitung von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen gezahlt | 50 EUR / Sitzungstag |
5. | Für die Übermittlung von Glückwünschen bei Alters- und Ehejubilaren | 3 EUR / Übermittlung |
bis 2 Stunden | 30 EUR |
bis 4 Stunden | 40 EUR |
von mehr als 4 Stunden | 50 EUR |
§ 1 (3) | GR-Beschluss v. 16.11.2017 | In Kraft am 25.11.2017 |