§ 1 Gemeinderat
(1) Die Stadträtinnen und Stadträte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung, die teilweise als Sitzungsgeld gezahlt wird.
1. | Grundbetrag monatlich für alle Stadträte/-innen | 150 EUR mtl. / Person |
2. | Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich für jedes Fraktionsmitglied aus dem Gemeinderat | 10 EUR mtl. / Person |
3. | Stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich für jedes Fraktionsmitglied aus dem Gemeinderat | 5 EUR mtl. / Person |
4. | Sitzungsgeld je Sitzung Das Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse und Beiräte und für Fraktionssitzungen zur Vorbereitung von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen gezahlt | 50 EUR / Sitzung |
5. | Sitzungsgeld für Sondertermine Das Sitzungsgeld für Sondertermine des Gemeinderates, wie Projektgruppen, Lenkungsgruppen, Workshops, Klausurtagungen oder Schulungen, wird ab einer Sitzungsdauer von über 4 Stunden gezahlt | 90 EUR / Sitzung |
6. | Für die Übermittlung von Glückwünschen bei Alters- und Ehejubilaren | 4 EUR / Übermittlung |
bis 2 Stunden | 30 EUR |
bis 4 Stunden | 40 EUR |
von mehr als 4 Stunden | 50 EUR |
240716_A 0.09_Satzung Entschädigung ehrenamtliche Tätigkeit.pdf |