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Jubiläumsgaben an Vereine – gültig ab 1. Januar 2025 - A 5.08

1. Nach Beschluss des Gemeinderats vom 12. Juni 1969, geändert durch Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 30. Januar 1992, vom 15. November 2001 sowie dem Beschluss des Gemeinderats vom 28. Oktober 2004, 10. Dezember 2015,
4. Dezember 2017 und 14. Mai 2024 erhalten Kornwestheimer Vereine bei 25., 50., 75. usw. Vereinsjubiläen (im 25-jährigen Turnus) eine Jubiläumsgabe von 10,- EUR pro Jahr des Bestehens.


2. Die Gewährung der Jubiläumsgabe erfolgt auf Antragstellung durch den jeweiligen Verein.

Diese Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.


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250101_ A 5.08_Jubiläumsgaben an Vereine.pdf