Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 22. März 2012 die Weiterführung der
Förderung zum Bau von Regenwassernutzungsanlagen beschlossen.
1. Ziel der Förderung
Die Förderung des Baus von Regenwassernutzungsanlagen soll dazu beitragen, den Trinkwasserverbrauch für Brauchwasserzwecke wie Toilettenspülung und Wäschewaschen sowie für die Gartenbewässerung einzuschränken.
2. Gegenstand der Förderung
2.1 Gefördert wird der Bau von Regenwassernutzungsanlagen zum Zwecke der Brauchwassernutzung in der Stadt Kornwestheim, soweit sie als freiwillige Maßnahme
erstellt werden.
2.2 Nicht förderfähig sind Zisternen oder Teiche, die ausschließlich der verzögerten Ableitung der Regenabflüsse dienen und Bestandteil der naturnahen Regenwasser-bewirtschaftung eines Wohngebietes sind. Darüber hinausgehende Speicherkapazitäten, die der Regenwassernutzung in Haushalt und Garten dienen, sind förderfähig.
2.3. Gefördert werden ausschließlich Zisternen für private Wohnzwecke.
2.4 Förderfähige Regenwassernutzungsanlagen müssen zwingend zur Toilettenspülung genutzt werden. Mindestens 50 % der in den Wohnungen vorhandenen Toiletten müssen angeschlossen sein. Die Regenwassernutzungsanlage hat ein Mindestspeichervolumen von 2 Kubikmetern aufzuweisen.
3. Voraussetzung für die Förderung
3.1 Der Betreiber einer Regenwassernutzungsanlage verpflichtet sich mit der Antragstellung schriftlich zur Einhaltung folgender Regelwerke und Bedingungen:
- Trinkwasserverordnung (Fassung vom 01.11.2011)
- Abwassersatzung der Stadt Kornwestheim (Fassung vom 01.01.2010)
- Das DVGW-Arbeitsblatt W 555 (Fassung vom März 2002), für Regenwassernutzungsanlagen im häuslichen Bereich.
- AVB Wasser V (Fassung vom 20.6.1980)
- DIN-Vorschriften: DIN 1986, DIN 1988, DIN 2011-2
- Als Auffangflächen sind ausschließlich Dachflächen zu nutzen.
- Am Sammeltank ist eine Überlaufleitung mit Anschluss an die Kanalisation zu installieren.
- Die Leitungssysteme für Trinkwasser und Regenwasser müssen dort, wo sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich gekennzeichnet werden.
- An jeder Entnahmestelle muss ein Schild mit der Aufschrift “kein Trinkwasser” bzw. ein entsprechendes Symbol angebracht sein.
3.2 Die anfallende Abwassermenge wird gemäß dem § 39 der Abwassersatzung der Stadt
Kornwestheim festgesetzt:
(1) „In dem jeweiligen Veranlagungszeitraum (§ 43 Abs. 1 Satz 1) gilt im Sinne von § 37 Abs. 1 als angefallene Abwassermenge:
1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge;
2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge;
3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird (Zisternen).
(2) Der Nachweis der angefallenen Abwassermenge bei nichtöffentlicher Wasser-versorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Stadt plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Stadt innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen.
(3) Solange der Gebührenschuldner bei Einleitungen nach Absatz 1 Nr. 3 keinen geeigneten Zwischenzähler anbringt, wird als angefallene Abwassermenge eine Pauschalmenge von 12 m³ je Jahr und Person zugrunde gelegt. Dabei werden alle polizeilich gemeldeten Personen berücksichtigt, die sich zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld (§ 43) auf dem Grundstück aufhalten.“
3.6 Der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH muss jederzeit die Möglichkeit zu einer Überprüfung der Anlage gewährt werden. Etwaige Wasseruntersuchungen, die zur Überprüfung notwendig sein können, gehen zu Lasten des Betreibers.
4. Art und Höhe der Förderung
4.1 Die Stadt Kornwestheim stellt im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushalts-mittel Zuschüsse für die Förderung des Baus von Regenwassernutzungsanlagen zur Verfügung. Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Kornwestheim, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
4.2 Der Einbau von Regenwassernutzungsanlagen in Hausneubauten und in bestehende, bereits baurechtlich abgenommene Bauvorhaben wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wie folgt bezuschusst:
Bestehendes Ein- bis Zweifamilienhaus 1.000 Euro
Bestehendes Mehrfamilienhaus 1.500 Euro
Neubau 500 Euro
5. Antragsverfahren
5.1 Die Förderung ist vor Beginn der Maßnahme bei der Umweltbeauftragten der Stadt Kornwestheim, 1. Stock, Zimmer 123, zu beantragen.
5.2 Es können nur solche Maßnahmen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden sind.
5.3 Nach Abschluss der Maßnahme ist die Fertigstellung der Umweltbeauftragten unter Vorlage der Rechnungskopie anzuzeigen.
5.4 Nach Fertigstellung der Regenwassernutzungsanlage erfolgt die Abnahme durch die Stadtwerke Ludwigsburg Kornwestheim GmbH.
5.5 Nach Abnahme der Regenwassernutzungsanlage vorgenommene Änderungen sind unverzüglich bei der Umweltbeauftragten der Stadt Kornwestheim anzuzeigen.
5.6 Wird die Regenwassernutzungsanlage innerhalb von 10 Jahren nach Gewährung des Zuschusses stillgelegt, so hat die Stadt das Recht, den Zuschuss zurückzufordern. Dasselbe Recht behält sich die Stadt bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen vor.
5.7 Gemäß § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 wird der Betreiber der Regenwassernutzungsanlage vom Benutzungszwang aus dem Verteilungsnetz der Stadtwerke Ludwigsburg Kornwestheim insoweit befreit, dass für Brauchwasserzwecke wie Toilettenspülung und Wäschewaschen sowie für die Gartenbewässerung keine Abnahmeverpflichtung besteht.
6. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Förderstelle :
Stadt Kornwestheim
Umweltbeauftragte
Jakob-Sigle Platz 1
70806 Kornwestheim
Tel: 07154/202-8370
Fax: 07154/202-8710
Email: umweltberatung@kornwestheim.de