180101_A 3.16_Entgeltordnung_Das K_gültig ab 01.01.2018.pdf
§ 1 Miet- und Nebenkosten
(1) Grundmiete für
Veranstaltungen Standardtarif (100 % der Grundmiete)
Saal | Maße in m2 | Grundmiete in €
bis
4 Stunden | Grundmiete in €
bis
8 Stunden | Verlängerungs- stunde in €
ab
8 Stunden |
Theatersaal | 624 | - |
| 200 |
Festsaal | 597 | - |
| 290 |
| 365 | - |
| 190 |
| 233 | - | 650 | 100 |
Theatersaalfoyer (inkl. Barbox) | 480 | - | 550 | 90 |
Festsaalfoyer (inkl. Barbox) | 610 | - | 650 | 100 |
Veranstaltungsraum | 170 | 210 | 350 | 60 |
| 90 | 110 | 180 | 30 |
| 78 | 110 | 180 | 30 |
Seminarraum | 27 | 40 | 60 | 10 |
Theaterstüble | 120 | - | 270 | 40 |
Nebenzimmer (als Zusatzoption) | 72 | - | 160 | 30 |
Wintergarten (als Zusatzoption) | 49 | - | 110 | 20 |
Privat- und Kulturtarif (rd. 1/3 Ermäßigung)
Privatpersonen, auswärtige Kultur- u. Sportvereine, auswärtige allgemein bildende Schulen, auswärtige gemeinnützige Institutionen, Kulturveranstalter
Saal | Maße in m2 | Grundmiete in €
bis
4 Stunden | Grundmiete in €
bis
8 Stunden | Verlängerungs- stunde in €
ab
8 Stunden |
Theatersaal | 624 | - | 850 | 140 |
Festsaal | 597 | - |
| 200 |
| 365 | - | 800 | 130 |
| 233 | - | 400 | 70 |
Theatersaalfoyer (inkl. Barbox) | 480 | - | 400 | 60 |
Festsaalfoyer (inkl. Barbox) | 610 | - | 450 | 70 |
Veranstaltungsraum | 170 | 150 | 250 | 40 |
| 90 | 80 | 130 | 20 |
| 78 | 80 | 130 | 20 |
Seminarraum | 27 | 30 | 40 | 10 |
Theaterstüble | 120 | - | 180 | 30 |
Nebenzimmer (als Zusatzoption) | 72 | - | 110 | 20 |
Wintergarten (als Zusatzoption) | 49 | - | 80 | 10 |
Sondertarif (rd. 2/3 Ermäßigung)
Kornwestheimer Vereine, städtische Einrichtungen, gemeinnützige Institutionen, Parteien, Kirchen und Schulen. Vereine müssen ihren Sitz in Kornwestheim haben und hier tätig sein.
Saal | Maße
in m2 | Grundmiete in €
bis
4 Stunden | Grundmiete in €
bis
8 Stunden | Verlängerungs- stunde in €
ab
8 Stunden |
Theatersaal | 624 | - | 430 | 70 |
Festsaal | 597 | - | 630 | 100 |
| 365 | - | 420 | 70 |
| 233 | - | 220 | 40 |
Theatersaalfoyer (inkl. Barbox) | 480 | - | 160 | 30 |
Festsaalfoyer (inkl. Barbox) | 610 | - | 180 | 30 |
Veranstaltungsraum | 170 | 70 | 120 | 20 |
| 90 | 40 | 60 | 10 |
| 78 | 40 | 60 | 10 |
Seminarraum | 27 | 20 | 30 | 10 |
Theaterstüble | 120 | - | 90 | 20 |
Nebenzimmer (als Zusatzoption) | 72 | - | 50 | 10 |
Wintergarten (als Zusatzoption) | 49 | - | 40 | 10 |
Nutzungszeiten:
6.00 Uhr morgens bis 3.00 Uhr am nächsten Tag (21 Std). Die Nutzungszeit umfasst den vereinbarten Überlassungszeitraum bzw. beginnt grundsätzlich mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Räume des Kultur- und Kongresszentrums durch den Mieter oder durch seine Beauftragten und endet mit der vollständigen Räumung bzw. mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.
(2) Zusätzliche Inanspruchnahme:
Für eine Nutzung der Säle über die in der Grundmiete festgelegten Stunden hinaus wird pro Verlängerungsstunde der oben genannte Zeitzuschlag erhoben.
Am Veranstaltungstag werden die Zeiten für Auf- und Abbau sowie Proben in die Nutzungszeit einbezogen und voll abgerechnet.
Deckelung: Übersteigt der Zeitzuschlag 100% des Tarifs für 8 Stunden, wird die doppelte Grundmiete für bis zu 8 Stunden als Maximalbetrag berechnet.
Für zusätzlich benötigte Tage für Auf- und Abbau sowie Proben werden 50% der Grundmiete bis 8 Stunden berechnet.
Grundausstattung der Säle/Räume, die im Mietpreis enthalten ist:
Aufbau der Erstbestuhlung (entsprechend eines genehmigten Bestuhlungsplans durch den Betreiber), Saallicht, Betriebskosten (Strom, Heizung, Lüftung) und Grundreinigung. Banketttische und Stühle sind im Mietpreis inbegriffen.
Änderungen der Erstbestuhlung während einer Veranstaltung werden dem Nutzer nach Aufwand berechnet. Eine ggf. anfallende Sonderreinigung wird dem Mieter in voller Höhe mit einem Verwaltungszuschlag i.H.v.10% in Rechnung gestellt.
(3) Nebenkosten
Personal | Preis pro Stunde |
Veranstaltungstechniker | 45 € |
Hausmeister | 35 € |
Aushilfen (Garderobe, Einlass, Kasse, etc.) | 20 € |
Security, Ordnungsdienst, Sicherheitskontrolle, etc. | Fremdleistung |
Sanitätsdienst | Fremdleistung |
Brandsicherheitswache/Feuerwehr | Fremdleistung |
Benötigtes Personal wird nach den o.g. Tarifen abgerechnet. Fremdleistungen von Externen z.B. Wach- und Schließdienst, Sicherheitsdienst oder Feuerwehr, werden allen Nutzern in voller Höhe mit einem Verwaltungskostenzuschlag von 7% weiterberechnet.
Bei Überziehung des vereinbarten Nutzungszeitraums können anfallende Personalkosten mit einem Zuschlag i.H.v. 100% berechnet werden.
Technik und Ausstattung | Preise pro Tag |
Licht-, Ton- und Videotechnik | Preis auf Anfrage |
Diverse Ausstattung / Veranstaltungszubehör (Stehtisch, Galatisch, Pinnwand, Flip-Chart, Moderationskoffer, Rednerpult etc.) | Preis auf Anfrage |
Teeküche 2. OG inkl. Inventar | 90 € |
Preise für Licht-, Ton- und Videotechnik sowie weiteres Veranstaltungszubehör werden im Zuge einer schriftlichen Kalkulation angeboten und nach tatsächlichem Bedarf abgerechnet. Von Fremdfirmen angemietetes Equipment wird in voller Höhe mit einem Verwaltungskostenzuschlag von 7% weiterberechnet.
Umsatzsteuer
Bei den Entgelten für Miete und Nebenkosten bzw. Sonderleistungen handelt es sich um Nettopreise zzgl. im Einzelfall anfallender, jeweils gesetzlich gültiger Umsatzsteuer.
§ 2 Sonderleistungen und Auslage
Zusätzliche Leistungen, die nicht in der Entgeltordnung geregelt sind, werden gesondert berechnet.
§ 3 Schuldner
Schuldner der Entgelte ist der Mieter gem. des abgeschlossenen Mietvertrags. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 4 Fälligkeit
Die Entgelte werden bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Vom Veranstalter kann eine 100%ige Anzahlung der gebuchten Leistungen und eine Kaution erhoben werden. Die konkrete Vereinbarung wird im Mietvertrag unter dem Punkt Zusatzvereinbarung vertraglich definiert. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Räume, Einrichtungen und Leistungen.
§ 5 Ausfall von angemeldeten Veranstaltungen (Rücktritt, Stornogebühren)
Bei einem Rücktritt
• nach Mietvertragsabschluss kann grundsätzliche eine pauschale Aufwandsentschädigung
i.H.v. 100,00 € verlangt werden
• bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 30% der Raummiete
• bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 60 % der Raummiete
• bis 1 Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 90% der Raummiete und 100% der vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen
§ 6 Schlussbestimmungen
Anstelle von Einzelabrechnungen können Pauschalentgelte oder Abweichungen von der Entgeltordnung durch die Betriebsleitung nach Absprache mit der/dem Dezernentin/en vertraglich vereinbart werden.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.