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Entgeltordnung für das K Kultur- und Kongresszentrum Kornwestheim - gültig ab 01.01.2018 - A 3.16

180101_A 3.16_Entgeltordnung_Das K_gültig ab 01.01.2018.pdf

§ 1 Miet- und Nebenkosten

(1) Grundmiete für
Veranstaltungen Standardtarif (100 % der Grundmiete)
SaalMaße in m2Grundmiete in €
bis
4 Stunden
Grundmiete in €
bis
8 Stunden
Verlängerungs- stunde in €
ab
8 Stunden
Theatersaal
624
-
    1.300
200
Festsaal
597
-
    1.900
290
    Mittlerer Saal
365
-
    1.250
190
    Kleiner Saal
233
-
650
100
Theatersaalfoyer (inkl. Barbox)
480
-
550
90
Festsaalfoyer (inkl. Barbox)
610
-
650
100
Veranstaltungsraum
170
210
350
60
    Veranstaltungsraum 1
90
110
180
30
    Veranstaltungsraum 2
78
110
180
30
Seminarraum
27
40
60
10
Theaterstüble
120
-
270
40
Nebenzimmer (als Zusatzoption)
72
-
160
30
Wintergarten (als Zusatzoption)
49
-
110
20
Privat- und Kulturtarif (rd. 1/3 Ermäßigung)
Privatpersonen, auswärtige Kultur- u. Sportvereine, auswärtige allgemein bildende Schulen, auswärtige gemeinnützige Institutionen, Kulturveranstalter

SaalMaße in m2Grundmiete in €
bis
4 Stunden
Grundmiete in €
bis
8 Stunden
Verlängerungs- stunde in €
ab
8 Stunden
Theatersaal
624
-
850
140
Festsaal
597
-
    1.250
200
    Mittlerer Saal
365
-
800
130
    Kleiner Saal
233
-
400
70
Theatersaalfoyer (inkl. Barbox)
480
-
400
60
Festsaalfoyer (inkl. Barbox)
610
-
450
70
Veranstaltungsraum
170
150
250
40
    Veranstaltungsraum 1
90
80
130
20
    Veranstaltungsraum 2
78
80
130
20
Seminarraum
27
30
40
10
Theaterstüble
120
-
180
30
Nebenzimmer (als Zusatzoption)
72
-
110
20
Wintergarten (als Zusatzoption)
49
-
80
10

Sondertarif (rd. 2/3 Ermäßigung)
Kornwestheimer Vereine, städtische Einrichtungen, gemeinnützige Institutionen, Parteien, Kirchen und Schulen. Vereine müssen ihren Sitz in Kornwestheim haben und hier tätig sein.

SaalMaße
in m2
Grundmiete in €
bis
4 Stunden
Grundmiete in €
bis
8 Stunden
Verlängerungs- stunde in €
ab
8 Stunden
Theatersaal
624
-
430
70
Festsaal
597
-
630
100
    Mittlerer Saal
365
-
420
70
    Kleiner Saal
233
-
220
40
Theatersaalfoyer (inkl. Barbox)
480
-
160
30
Festsaalfoyer (inkl. Barbox)
610
-
180
30
Veranstaltungsraum
170
70
120
20
    Veranstaltungsraum 1
90
40
60
10
    Veranstaltungsraum 2
78
40
60
10
Seminarraum
27
20
30
10
Theaterstüble
120
-
90
20
Nebenzimmer (als Zusatzoption)
72
-
50
10
Wintergarten (als Zusatzoption)
49
-
40
10
Nutzungszeiten:
6.00 Uhr morgens bis 3.00 Uhr am nächsten Tag (21 Std). Die Nutzungszeit umfasst den vereinbarten Überlassungszeitraum bzw. beginnt grundsätzlich mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Räume des Kultur- und Kongresszentrums durch den Mieter oder durch seine Beauftragten und endet mit der vollständigen Räumung bzw. mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.


(2) Zusätzliche Inanspruchnahme:

Für eine Nutzung der Säle über die in der Grundmiete festgelegten Stunden hinaus wird pro Verlängerungsstunde der oben genannte Zeitzuschlag erhoben.

Am Veranstaltungstag werden die Zeiten für Auf- und Abbau sowie Proben in die Nutzungszeit einbezogen und voll abgerechnet.

Deckelung: Übersteigt der Zeitzuschlag 100% des Tarifs für 8 Stunden, wird die doppelte Grundmiete für bis zu 8 Stunden als Maximalbetrag berechnet.

Für zusätzlich benötigte Tage für Auf- und Abbau sowie Proben werden 50% der Grundmiete bis 8 Stunden berechnet.

Grundausstattung der Säle/Räume, die im Mietpreis enthalten ist:
Aufbau der Erstbestuhlung (entsprechend eines genehmigten Bestuhlungsplans durch den Betreiber), Saallicht, Betriebskosten (Strom, Heizung, Lüftung) und Grundreinigung. Banketttische und Stühle sind im Mietpreis inbegriffen.

Änderungen der Erstbestuhlung während einer Veranstaltung werden dem Nutzer nach Aufwand berechnet. Eine ggf. anfallende Sonderreinigung wird dem Mieter in voller Höhe mit einem Verwaltungszuschlag i.H.v.10% in Rechnung gestellt.


(3) Nebenkosten

PersonalPreis pro Stunde
Veranstaltungstechniker45 €
Hausmeister35 €
Aushilfen (Garderobe, Einlass, Kasse, etc.)20 €
Security, Ordnungsdienst, Sicherheitskontrolle, etc.Fremdleistung
SanitätsdienstFremdleistung
Brandsicherheitswache/FeuerwehrFremdleistung

Benötigtes Personal wird nach den o.g. Tarifen abgerechnet. Fremdleistungen von Externen z.B. Wach- und Schließdienst, Sicherheitsdienst oder Feuerwehr, werden allen Nutzern in voller Höhe mit einem Verwaltungskostenzuschlag von 7% weiterberechnet.

Bei Überziehung des vereinbarten Nutzungszeitraums können anfallende Personalkosten mit einem Zuschlag i.H.v. 100% berechnet werden.

Technik und AusstattungPreise pro Tag
Licht-, Ton- und VideotechnikPreis auf Anfrage
Diverse Ausstattung / Veranstaltungszubehör (Stehtisch, Galatisch, Pinnwand, Flip-Chart, Moderationskoffer, Rednerpult etc.)Preis auf Anfrage
Teeküche 2. OG inkl. Inventar90 €
Preise für Licht-, Ton- und Videotechnik sowie weiteres Veranstaltungszubehör werden im Zuge einer schriftlichen Kalkulation angeboten und nach tatsächlichem Bedarf abgerechnet. Von Fremdfirmen angemietetes Equipment wird in voller Höhe mit einem Verwaltungskostenzuschlag von 7% weiterberechnet.

Umsatzsteuer
Bei den Entgelten für Miete und Nebenkosten bzw. Sonderleistungen handelt es sich um Nettopreise zzgl. im Einzelfall anfallender, jeweils gesetzlich gültiger Umsatzsteuer.

§ 2 Sonderleistungen und Auslage
Zusätzliche Leistungen, die nicht in der Entgeltordnung geregelt sind, werden gesondert berechnet.

§ 3 Schuldner
Schuldner der Entgelte ist der Mieter gem. des abgeschlossenen Mietvertrags. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Fälligkeit
Die Entgelte werden bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Vom Veranstalter kann eine 100%ige Anzahlung der gebuchten Leistungen und eine Kaution erhoben werden. Die konkrete Vereinbarung wird im Mietvertrag unter dem Punkt Zusatzvereinbarung vertraglich definiert. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Räume, Einrichtungen und Leistungen.

§ 5 Ausfall von angemeldeten Veranstaltungen (Rücktritt, Stornogebühren)
Bei einem Rücktritt


§ 6 Schlussbestimmungen
Anstelle von Einzelabrechnungen können Pauschalentgelte oder Abweichungen von der Entgeltordnung durch die Betriebsleitung nach Absprache mit der/dem Dezernentin/en vertraglich vereinbart werden.

§ 7 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.