Stadtrecht Kornwestheim - Zurück zur Übersicht - Diese Seite drucken



Grundsätze für die Vermietung der Marktstände der Stadt Kornwestheim - A 7.09

Der Gemeinderat hat am 20. November 1986 folgende Grundsätze beschlossen:


Die Stadt Kornwestheim überläßt allen Kornwestheimer Vereinen und Organisationen sowie sonstigen ortsansässigen und auswärtigen Antragstellern ihre Marktstände unter folgenden Bedingungen:

1. Kornwestheimer Vereine und Organisationen erhalten die städtischen Marktstände für ihre örtlichen Veranstaltungen gegen ein Benutzungsentgeld von 25,00 EUR je Stand. Dieses Benutzungsentgelt gilt für eine Benutzungsdauer von maximal drei aufeinanderfolgende Tagen. Für jeden weiteren Tag der Benutzung sind zusätzlich 5,00 EUR je Stand zu entrichten.

2. Auswärtige sowie Kornwestheimer Vereine und Organisationen im Falle des rein kommerziellen Einsatzes der Marktstände und sonstige Bewerber haben je Stand für die ersten drei Tage der Benutzung 77,00 EUR und für jeden weiteren Tag der Nutzung 15,00 EUR zu entrichten.

3. Das Nutzungsentgelt ist vor der Abholung der Marktstände an die Stadtkasse zu entrichten. Von auswärtigen Benutzern kann die Stadt außerdem eine angemessene Sicherheitsleitung verlangen.

4. An- und Abtransport, Auf- und Abbau der Marktstände sind durch den jeweiligen Benutzer selbst durchzuführen. Dieser übernimmt auch die Haftung für alle Schäden an den gepachteten Gegenständen.

Etwaige Beschädigungen sind dem städtischen Bauhof unverzüglich, spätestens aber bei der Rückgabe der Marktstände mitzuteilen. Evtl. notwendige Reparaturen und/oder Erneuerungen sind der Stadt unmittelbar nach Anforderung zu ersetzen.

Evtl. sicherheitstechnische Vorschriften sind zu beachten. Von der Stadt können dazu im Einzelfall spezielle Weisungen erteilt werden.

5. Die Stadt Kornwestheim übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch die Nutzung der Marktstände entstehen können. Jeder Benutzer hat für die ihm durch die Benutzung unmittelbar oder mittelbar entstehenden Risiken einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst herzustellen.