Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 7. Oktober 2004 folgende Richtlinien zur Förderung des Erwerbs eines Reihenhauses an der Lammstraße beschlossen:
1. Ziel der Förderung
Die Förderung des Erwerbes eines Reihenhauses an der Lammstraße soll dazu beitragen, es jungen Familien zu ermöglichen, ein Eigenheim zu erwerben. Ziel ist es die Attraktivität der Stadt Kornwestheim für junge Familien zu erhalten.
2. Förderungsvoraussetzung
2.1 Gefördert wird der Erwerb eines Reihenhauses im Gebiet zwischen der Lammstraße und Mühlhäuser Straße, das von der Städt. Wohnbau GmbH gemäß den Beschlüssen des AUT vom 13.01.2004 und des VFA vom 12.02.2004 überbaut wird..
2.2 Gefördert werden Familien mit 2 und mehr Kindern, bei denen keiner der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragsstellung das 40. Lebensjahr vollendet hat. Kinder werden nur berücksichtigt, soweit sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2.3 Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Einkommen der Familie die Einkommensgrenzen nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz um mehr als 45% übersteigt.
Übersicht über die Einkommensgrenzen nach § 9 WoFG:
Haushalte: | Einkommensgrenzen nach § 9 WoFG + 45%
(jährlich) |
4 Personen-Haushalt
(2 Erwachsene + 2 Kinder) | 39.440 EUR |
5 Personen-Haushalt
(2 Erwachsene + 3 Kinder) | 46.110 EUR |
6 Personen-Haushalt
(2 Erwachsene + 4 Kinder) | 52.780 EUR |
Maßgeblich ist das Einkommen, das innerhalb der zwölf Monate vor Antragsstellung erzielt worden ist.
2.4 Die Förderung erfolgt nur, wenn zusammen mit dem Baukostenzuschuss nach 3. Eigenmittel in Höhe von 15% der Erwerbskosten incl. Erwerbsnebenkosten nachgewiesen werden. Eigenleistungen werden dabei nicht als Eigenmittel angerechnet.
3. Höhe der Förderung
Es wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 15.000 EUR gewährt.
4. Verfahren
4.1 Der Antrag ist vor der Unterzeichung des notariellen Kaufvertrags unter Verwendung des Vordrucks (Anl. 1) in 3facher Ausfertigung bei der Stadtverwaltung einzureichen.
4.2 Wird je zu veräußerndes Reihenhaus mehr als ein zulässiger Förder-Antrag eingereicht, entscheidet das Los.
4.3 Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags.
4.4 Der Zuschuss kann zurückgefordert werden:
a) wenn diese Richtlinien nicht eingehalten werden.
b) wenn das Objekt nicht mindestens 10 Jahre selbst genutzt wird.
Die zurückgeforderten Beträge, sind sofort zurückzuzahlen und rückwirkend vom Tage der Auszahlung an mit 3% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.
5. Bewirtschaftungsgrundsätze
5.1 Zuschüsse nach diesen Richtlinien werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Stadt Kornwestheim gewährt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Förderbetrages besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5.2 Fördermittel werden nur bewilligt für Vorhaben, bei denen der notarielle Kaufvertrag noch nicht geschlossen wurde.
6. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt sofort in Kraft.
Anlage: Antragsformular
1) Antragssteller/in
Familienname | Geburtsname |
Vorname | Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) |
Straße; Hausnummer | PLZ, Ort |
Telefon | E-Mail (Angabe freiwillig) |
2) Ehepartner
Familienname | Geburtsname |
Vorname | Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) |
3) Kinder
Vorname | Geburtsdatum |
Vorname | Geburtsdatum |
Vorname | Geburtsdatum |
Vorname | Geburtsdatum |
4) Einkünfte
| Antragsteller | Name | Name | Name | Name |
Einnahmen aus | Betrag | Betrag | Betrag | Betrag | Betrag |
nichtselbständiger Arbeit | | | | | |
Geringfügiger Beschäftigung | | | | | |
Selbstständiger Arbeit | | | | | |
Kapitalvermögen (z.B. Zinsen) | | | | | |
Vermietung und Verpachtung | | | | | |
Landwirtschaft | | | | | |
Sozialleistungen | | | | | |
Sonstige Einnahmen | | | | | |
Summe | | | | | |
5) Nachweis über das Eigenkapital nach Nr. 2.3 der Förderrichtlinien
Art der Vermögens(z.B. Bankguthaben, Guthaben in Bausparverträgen usw.) | Betrag |
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Dem Antrag auf Baukostenzuschuss sind beizufügen:
· Verdienstbescheinigungen – einschließlich Nachweise über Ausbildungsverhältnisse/-vergütungen oder vergleichbare geeignete Nachweise
· letzter Einkommenssteuerbescheid
· Nachweise über das Eigenkapital