Ø Streuobstwiesen
Ø Neu- und Nachpflanzungen hochstämmiger Obstbäume
Ø Grünlandstreifen zwischen befestigten Feldwegen und Äckern
Keine Förderung wird gewährt für Maßnahmen, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die vor Antragsstellung begonnen wurden.
Streuobstwiesen
Streuobstwiesen sind von alters her ein prägender Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Als grüner Gürtel bildeten sie einst an den Ortsränder einen harmonischen Übergang zur Feldflur und bereicherten diese auch im Außenbereich.
Streuobstwiesen gehören auch in ökologischer Hinsicht zu den bedeutendsten Strukturen als Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten. Überdies dienen sie der Luftverbesserung und dem Klimaausgleich der Stadt durch ihre Windschutzfunktion und die Abkühlungswirkung im Sommer. Durch den Verlust ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und durch die Siedlungserweiterungen ist der Bestand an Streuobstwiesen in den letzten Jahren sehr stark zurückgegangen. Mit den Fördermitteln der Stadt sollen die noch existierenden Streuobstwiesen dauerhaft erhallten und in ihrem ökologischen Wert gesteigert werden. Darüber hinaus wird die Neuanlage von Streuobstwiesen unterstützt.
Fördervoraussetzungen:
Ø Ein- bis zweimalige Wiesenmahd.
Ø Die erste Mahd sollte aus ökologischen Gründen nicht vor der Blüte der Gräser und Wiesenkräuter, möglichst nicht vor dem 15. Juni, erfolgen, die Zweite vor der Ernte.
Ø Das Abräumen des Mähgutes ist erforderlich.
Ø Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel. Im Bedarfsfall (z.B. Jungbaumpflege) können die Methoden des integrierten Pflanzenschutzes angewendet werden.
Sonstige Ausnahmen sind mit der Förderstelle abzustimmen.
Ø Keine Anwendung von Düngemittel.
Ø Bei Jungbäumen: artgerechter Erziehungsschnitt mit 3-4 Leitästen für einen stabilen und langlebigen Kronenaufbau.
Ø Bei älteren Bäumen: Erhaltungsschnitt.
Ø Ordnungsgemäßer Obstbaumschnitt mindestens alle fünf Jahre
Ø Das Dulden von alten, ertragsschwachen Bäumen sowie das teilweise Dulden von absterbenden alten Bäumen zur Erhöhung des Altholzanteils (Vogelschutz).
Ø Das Dulden von Vogelnisthilfen.
Ø Das Nachpflanzen von Obstbaumhochstämmen.
Ø Es wird maximal 1 Baum pro Ar gefördert.
Nicht zuschussfähig sind Streuobstwiesengrundstücke, die
Ø eingefriedet sind,
Ø überwiegend verbuscht sind,
Ø offensichtlich der Naherholung dienen (Feuer-, Grillstelle, PKW-Stellplatz, Geschirrhütten größer als 20 Kubikmeter),
Ø durch einen hohen Anteil untypischer Ziergehölze und -pflanzen auffallen,
Ø einen größeren als 20-prozentigen Anteil an Halb- und Niederstämmen am Gesamtbaumbestand aufweisen,
Ø deren Baumdichte 2 Bäume pro Ar beträgt oder übersteigt.
Neu- und Nachpflanzung hochstämmiger Obstbäume im Außenbereich
Gefördert wird die Neu- und Nachpflanzung in Streuobstwiesen, um eine Verjüngung dieser Bestände zu erreichen.
Die Förderung ist auf landschaftstypische und robuste Lokalsorten beschränkt. Die Sortenliste ist bei der Förderstelle erhältlich.
Fördervoraussetzungen:
Ø Die Grundstücke sollten den Voraussetzungen der Streuobstwiesenförderung entsprechen.
Ø Sachgerechte Pflanzung sowie ein artgerechter Erziehungsschnitt der Jungbäume (drei bis vier Leitäste für einen langlebigen Kronenaufbau) in den ersten Jahren.
Ø Die Baumscheiben von Jungbäumen sollten in den ersten Jahren mechanisch frei gehalten werden.
Ø Ordnungsgemäßer Obstbaumschnitt mindestens alle fünf Jahre.
Ø Grenzabstände nach dem Nachbarschaftsrecht sind einzuhalten.
Ø Pro Antragssteller werden maximal 10 Bäume pro Jahr bezuschusst.
Grünlandstreifen
Die Stadt Kornwestheim fördert die Bereitstellung und Pflege von Grünlandstreifen zwischen Ackerflächen und befestigten Feldwegen. Mit der Anlage von Grünlandstreifen entlang der Feldwege wird mehreren Funktionen Rechnung getragen. Grünlandstreifen schützen die Feldwege vor Beschädigung und Verschmutzung, dienen dem Naturschutz als linienförmige Vernetzungselemente und fördern den Erhalt und die Ausbreitung von zurückgehenden Pflanzen- und Tierarten und werten das Landschaftsbild auf.