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Statut der Stiftung des Philipp-Matthäus-Hahn-Preises - A 0.06

- Das Statut der Stiftung des Philipp-Matthäus-Hahn-Preises (A 0.06) wird aufgrund des Beschlusses des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 1. Dezember 2016 bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. -


Philipp Matthäus Hahn (1739-1790) wirkte aufgrund besonderer Gunst von Herzog Carl Eugen in den Jahren 1770 bis 1781 in Kornwestheim. Während dieser Zeit entwickelte der schwäbische "Mechaniker-Pfarrer" herausragende und wegweisende Erfindungen auf dem Gebiet der Feinmechanik, so zum Beispiel astronomische Uhren und leistungsfähige Rechenmaschinen, die als Ausgangspunkt für die heutige (moderne) Computertechnik angesehen werden. Hahns theologische Arbeiten während seiner Kornwestheimer Amtszeit haben die Entwicklung des schwäbischen Pietismus maßgebend beeinflusst.

Zur 250. Wiederkehr seines Geburtstages hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim am 23. Juli 1985 beschlossen, einen

Philipp-Matthäus-Hahn-Preis

zu stiften.

Geändert durch Beschluss des Gemeinderats vom 17. Mai 1990.

1. Der Preis soll der Förderung der theologischen und der naturwissenschaftlichen Forschung im Sinne von Philipp Matthäus Hahn dienen.

2. Der Philipp-Matthäus-Hahn-Preis wird für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten (z.B. Habilitationen, Dissertationen) auf dem Gebiet der Theologie und der Naturwissenschaften verliehen. 3. Der Preis wird erstmals 1989/90 mit einem Betrag von DM 10.000 ,- - für eine theologische oder eine naturwissenschaftliche Arbeit verliehen. Danach wird der Preis in folgendem Turnus vergeben:

1993 für eine theologische oder naturwissenschaftliche Arbeit;
1996 für eine naturwissenschaftliche oder theologische Arbeit
1999 für eine theologische oder naturwissenschaftliche Arbeit;
2002 für eine naturwissenschaftliche oder theologische Arbeit;
2006 für eine theologische oder naturwissenschaftliche Arbeit;
2009 für eine naturwissenschaftliche oder theologische Arbeit,
2012 für eine theologische oder naturwissenschaftliche Arbeit;
und weiter im dreijährigen Wechsel.

Der Preis ist ab 1993 mit je DM 5.000,- - dotiert. Ab dem Jahr 2002 ist der Preis mit 3.000 Euro dotiert (GR-Beschluss vom 13. April 2000).

Der Preis kann nicht geteilt werden. Er wird nur für eine Arbeit aus dem jeweiligen Bereich, auch wenn sie mehrere Verfasser hat, vergeben.

4. Die Vergabe des Preises erfolgt durch ein Preisgericht, das sich wie folgt zusammensetzt:

sowie

bei naturwissenschaftlichen Arbeiten Das Vorschlagsrecht für die Vergabe des Preises hat der Rektor der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Das Preisgericht tagt nichtöffentlich. Seine Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Es trifft seine Entscheidung mit Stimmenmehrheit. Der Vorsitzende und der Rektor der Eberhard-Karls-Universität können durch ihre Vertreter im Amt vertreten werden.

5. Die Ausschreibung des Philipp-Matthäus-Hahn-Preises erfolgt erstmals im Jahr 1985 für die erste Verleihung im Jahre 1989/90. In den späteren Jahren erfolgt die Ausschreibung jeweils in dem auf die letzte Vergabe nachfolgenden Kalenderjahr.
6. Das Preisgericht kann von einer Verleihung des Preises absehen, wenn nach seiner Auffassung keine geeignete Arbeit für die Zuerkennung des Preises eingereicht worden ist. Insoweit verfällt der Preis für das betreffende Jahr.

7. Die Preisverleihung erfolgt in Kornwestheim unter Beteiligung der Eberhard-Karls-Universität in würdiger Form durch die Oberbürgermeisterin der Stadt Kornwestheim. Der oder die Preisträger erhält/erhalten eine Urkunde, mit der die Verleihung begründet wird.