Richtlinien für Ehrungen im Sportbereich – gültig ab 1. Januar 2018 - A 5.16
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 15. Dezember 2011 die Richtlinien für die Ehrungen im Sportbereich der Stadt Kornwestheim beschlossen. Der Gemeinderat hat am 16. November 2017 die folgende Neufassung beschlossen:
I. Die Stadt Kornwestheim ehrt in regelmäßigen Abständen Amateur-Sportler/-innen, die für einen Kornwestheimer Sportverein in Einzel- und Mannschaftswettbewerben gestartet sind oder ihren ständigen Wohnsitz in Kornwestheim haben. Die Leistung muss im Schüler-, Jugend,- Junioren-, Senioren- oder Aktivenbereich erzielt worden sein.
Voraussetzung einer Ehrung ist, dass der Verein
a) unmittelbar Mitglied im württembergischen Landessportbund bzw. im Baden-Württembergischen Landessportverband ist oder
b) Mitglied eines Spitzenfachverbands ist, der als ordentliches Mitglied dem Deutschen Sportbund angehört.
II. Für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe wird verliehen
a) eine Urkunde mit der Aufschrift: "Für besondere sportliche Leistung";
b) die Gedenkmünze in Gold mit der Aufschrift: "Für besondere sportliche Leistung" auf besonderen Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses im Einzelfall.
III. Geehrt werden
1. Erster Baden-Württembergischer Meister
2. Erster bis Dritter Deutscher Meister
3. Erster bis Dritter Europameister
4. Erster bis Dritter Weltmeister
5. Teilnehmer/innen an den Olympischen Spielen
IV. Bei Ehrungen von Mannschaften bzw. Gruppen werden die Auszeichnungen an alle aktiven Mitglieder der Mannschaft überreicht.
V. Auszeichnung mit der Gedenkmünze „Für besondere Verdienste um den Sport“
1. Die Stadt Kornwestheim zeichnet Frauen und Männer für ihre besonderen Verdienste um den Sport in Kornwestheim aus. Die Ehrung durch die Stadt setzt strenge Maßstäbe voraus, um den Wert der Auszeichnung zu wahren. Die zu Ehrenden müssen sich in herausragender, mindestens 15-jähriger, ehrenamtlicher Tätigkeit in verantwortlicher Position, besondere Verdienste um den Sport in Kornwestheim, die über das normal übliche Maß hinausgehen und eine breite Öffentlichkeitswirkung erreichten, erworben haben.
2. Es soll pro Ehrung nicht mehr als eine Person geehrt werden.
3. Die zu ehrenden Personen werden mit der Gedenkmünze in Silber mit der Aufschrift "Für besondere Verdienste um den Sport" und einer Urkunde sowie einer Anstecknadel ausgezeichnet.
4. Die Auszeichnung mit der Gedenkmünze „Für besondere Verdienste um den Sport“ findet einmal jährlich statt. Die Auszeichnung erfolgt in eigener Regie durch den Stadtverband für Sport Kornwestheim e.V.
5. Näheres regelt das "Statut für besondere Ehrungen der Stadt Kornwestheim".
VI. Die Sportlerehrung findet gemeinsam mit der Kulturehrung bis zu dreimal im Jahr in angemessenem Rahmen statt.
Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 1. Januar 2012 außer Kraft.