Satzung
zur Auflösung des Eigenbetriebs Das K – Kultur- und Kongresszentrum Kornwestheim und zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Das K – Kultur- und Kongresszentrum Kornwestheim
Aufgrund von § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim in seiner Sitzung am 11.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
(1) Der Eigenbetrieb Das K – Kultur- und Kongresszentrum Kornwestheim wird zum 31.12.2025 aufgelöst.
(2) Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Das K – Kultur- und Kongresszentrum Kornwestheim vom 12.12.2013, in Kraft getreten am 01.01.2014, zuletzt geändert am 13.12.2022, wird zum 31.12.2025 aufgehoben.
(3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sowie das Eigenkapital des Eigenbetriebs Das K – Kultur- und Kongresszentrum Kornwestheim werden in voller Höhe auf die Stadt Kornwestheim übertragen.
(4) Zum Stichtag 31.12.2025 ist eine Auflösungsbilanz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung und des Eigenbetriebsgesetzes aufzustellen. Die Feststellung der Auflösungsbilanz obliegt dem Gemeinderat.
(5) Die bisherigen Aufgaben des Eigenbetriebs werden ab dem 01.01.2026 von der Stadt Kornwestheim wahrgenommen.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (20.12.2025)