Vereinbarung mit den Städtischen Orchestern Kornwestheim e. V. - gültig ab 01.05.2018.
Anpassung der Vereinbarung mit den Städtischen Orchestern (Verweis auf Ziffer in § 6, Nr. 1), gültig ab 01.01.2025 - A 3.02
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 folgende Vereinbarung mit den Städtischen Orchestern Kornwestheim e. V. beschlossen:
§ 1
1. Der Verein führt den Namen "Städtische Orchester Kornwestheim e. V.“.
2. Eine Änderung dieses Namens bedarf der Einwilligung der Stadt.
§ 2
1. Die Städtischen Orchester Kornwestheim e. V. verpflichten sich, im Sinne ihrer Satzung vom 6.03.2015 zu wirken. Sie sind bei der Erfüllung ihrer musikalischen Aufgaben unabhängig, unterstützen jedoch die kulturellen Bestrebungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit, unter anderem durch jede mögliche Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Kornwestheim.
2. Die Städtischen Orchester Kornwestheim e. V. sind außerdem zur Zusammenarbeit mit den in der Stadt Kornwestheim bestehenden öffentlichen Schulen, Kirchengemeinden, Vereinen und Verbänden bereit. Die Städtischen Orchester agieren in enger Kooperation mit der Musikschule der Stadt Kornwestheim und unterstützen sie bei der Umsetzung ihres Bildungsauftrags. Dies umfasst beispielsweise die musikalische Unterstützung bei Veranstaltungen, der Öffentlichkeitsarbeit oder sonstigen Projekten der Musikschule. Die Vertragspartner sind sich einig, dass eine gegenseitige Unterstützung angestrebt wird.
§ 3
1. Die Städtischen Orchester Kornwestheim e. V. unterhalten ein Blas-, ein Sinfonie-, ein Jugendblasorchester sowie Akkordeonorchester. Die musikalische Ausbildung obliegt der Musikschule Kornwestheim.
2. Die Dirigenten der Städtischen Orchester Kornwestheim e. V. müssen besonders befähigte Musiker mit entsprechender Vorbildung sein. Gegen die Stadt Kornwestheim stehen ihnen keinerlei Ansprüche zu. Von den Städtischen Orchestern Kornwestheim e. V. kann ihnen ein auf diesen Namen hinweisender Titel nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Kornwestheim verliehen werden.
§ 4
Die Stadt Kornwestheim räumt den Städtischen Orchestern Kornwestheim e. V. das Recht ein, einen Raum im Verwaltungstrakt des Hauses der Musik (Raum-Nr. 115) als Geschäftsstelle zu nutzen. Zur Abhaltung von Besprechungen dürfen die Städtischen Orchester nach frühzeitiger Absprache mit der Musikschulleitung auch das Besprechungszimmer (Raum-Nr. 120) nutzen. Bei der Nutzung dieser Räume ist die Haus- und Benutzungsordnung für das Haus der Musik einzuhalten.
Anspruch auf weitere Räume zur Nutzung haben die Städtischen Orchester Kornwestheim e. V. nicht. Mit Genehmigung der Musikschulleitung der Stadt Kornwestheim können sie jedoch im Einzelfall weitere Räume nutzen.
§ 5
1. Die Städtischen Orchester Kornwestheim e. V. fördern das kulturelle Leben in der Stadt Kornwestheim. Sie verpflichten sich, jährlich bei Konzerten und Veranstaltungen der Stadt Kornwestheim in der jeweils erforderlichen Besetzung unentgeltlich mitzuwirken.
Diese Konzerte und Veranstaltungen sind zum Beispiel:
a) Städtische Seniorenveranstaltungen,
b) Kornwestheimer Tage,
c) Kirbekonzert,
d) Gedenkfeier am Volkstrauertag auf dem städtischen Friedhof,
e) Kornwestheimer Weihnachtsmarkt,
f) Weihnachtsmusik am Heiligen Abend auf dem Marktplatz und
Musikvorträge am Heiligen Abend in den Kornwestheimer Seniorenheimen,
g) Musikalische Umrahmung von Städtepartnerschaftsfeierlichkeiten in Kornwestheim,
h) Konzerte im Stadtgarten oder in der Innenstadt.
Die Stadt Kornwestheim hat das Vorschlagsrecht, welcher Klangkörper der Städtischen Orchester an der jeweiligen Veranstaltung zum Einsatz kommt. Die Entscheidung erfolgt in gegenseitigem Einverständnis.
2. Diese Verpflichtung gilt auch für die Mitwirkung bei Festakten der im Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. und im Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. zusammengeschlossenen Vereine anlässlich deren 25-, 50-, 75-, 100- und jeweils fortfolgenden 25-jährigen Jubiläen. Der Jubilar hat das Vorschlagsrecht, welcher Klangkörper der Städtischen Orchester zum Einsatz kommt. Die Entscheidung erfolgt in gegenseitigem Einverständnis.
§ 6
1. Die Städtischen Orchester Kornwestheim e. V. erhalten einen jährlichen Zuschuss, der in Ziffer III Buchstabe D. in den jeweils gültigen Kulturförderrichtlinien der Stadt Kornwestheim festgesetzt ist.
2. Der Zuschuss ist ausschließlich für die gemeinnützige Vereinsarbeit zu verwenden und in den Kornwestheimer Kulturförderrichtlinien geregelt.
§ 7
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann beiderseits mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung steht bei schwerer oder nachhaltiger Verletzung dieser Vereinbarung dem jeweils anderen Teil zu.