Richtlinien sind noch gültig, derzeit sind aber keine Fördergelder bereitgestellt!!
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 05.11.1992 nachstehende Richtlinien zur Förderung von Dachbegrünungsmaßnahmen beschlossen.
1. Ziel der Förderung
Der Anteil an überbauter Fläche ist in den letzten Jahrzehnten immer mehr gewachsen. Flachdächer und flach geneigte Dächer bieten die Möglichkeit, neue Grünflächen zu schaffen.
Dachbegrünungen leisten einen wertvollen Beitrag zur Umweltverbesserung im Stadtgebiet. Sie speichern Niederschläge, schützen die Dachkonstruktion vor allzu großen Temperaturschwankungen, verbessern insbesondere das Kleinklima und schaffen neuen Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Außerdem kann der Blick auf begrüntes Dach den Wohnwert angrenzender Grundstücke durchaus erhöhen.
2. Gegenstand der Förderung
2.1. Förderfähig sind:
- Extensive Dachbegrünung von Flachdächern und flach geneigten Dächern.
Diese erfordern einen relativ geringen Aufwand bei der Erstellung sowie bei der anschließenden Pflege. Sie lassen sich in der Regel nachträglich auf allen Flachdächern ohne statische Probleme realisieren, sofern diese Dächer bisher schon eine Kiesschüttung hatten.
- Intensive Dachbegrünung für Flachdächer bzw. einfache Intensivbegrünung (Gras-Kraut-Begrünungen) für geneigte Dächer.
Die Intensivbegrünungen sind kostenintensiver, erfordern einen höheren Pflegeaufwand sowie insbesondere eine höhere Belastbarkeit des Daches.
2.2 Nicht förderfähig sind:
- Kiesschüttungen
- Platten-, Holz- und ähnliche Beläge (Dachterrassen)
- Das Aufstellen einzelner Pflanzkübel auf Dachterrassen
2.3 Planungsrechtliche, bauordnungsrechtliche und denkmalschutzrechtliche Bestimmungen dürfen den vorbeschriebenen Maßnahmen nicht entgegenstehen.
3. Höhe der Förderung
Als Zuschuss bezahlt die Stadt Kornwestheim bis zu 50 % der tatsächlichen Kosten, jedoch nicht mehr als Euro 17,-- (35,-- DM/qm) begrünter Fläche.
Der Höchstzuschuss beträgt Euro 5.110,-- (10.000,-- DM) je Projekt. Die Umsatzsteuer zählt nicht zu den förderfähigen Kosten, wenn der Antragsteller den Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Zuschüsse Dritter für denselben Förderungszweck werden angerechnet.
4. Antragsverfahren
4.1 Antragsberechtigt sind:
- Grundstückseigentümer
- dinglich Verfügungsberechtigte
- Mieter mit Zustimmung des Eigentümers bzw. Berechtigten
4.2 Die Förderung ist vor Beginn der Maßnahme auf dem dafür bestimmten Antragsformular schriftlich zu beantragen. Antragsformulare sind beim Stadtplanungsamt der Stadt Kornwestheim erhältich.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Lageplan 1 : 500
- Gestaltungsplan 1 : 100 und ggf. Fotos, aus denen die beabsichtigte Gestaltung ersichtlich ist.
- Beschreibung der Maßnahmen, soweit sie nicht bereits aus dem Antragsformular hervorgehen
- Angabe der voraussichtlich entstehenden Kosten
4.3 Es können nur solche Maßnahmen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden sind. Das Stadtplanungsamt und das Baurechtsamt kann in begründeten Ausnahmefällen einem vorzeitigen Beginn der Maßnahme zustimmen.
5. Bewilligungsverfahren
5.1 Nach positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt der vorläufige Bewilligungsbescheid.
5.2 Der Antragsteller teilt der Stadt den Abschluss der Maßnahme mit und legt die Originalrechnungen für die entstandenen Kosten vor.
5.3 Die Stadt Kornwestheim überprüft die Maßnahme vor Ort.
5.4 Nach Feststellung der Kosten erhält der Antragsteller den endgültigen Bewilligungsbescheid, aus dem die Zuschusshöhe entnommen werden kann. Die Auszahlung des Zuschusses wird gleichzeitig veranlasst.
5.5 Die Bewilligung eines Zuschusses tritt außer Kraft, wenn die Maßnahme nicht innerhalb eines Jahres nach Zugang des vorläufigen Bewilligungsbescheides ausgeführt wird und zur endgültigen Bewilligung beantragt wurde.
5.6 Übersteigt das Volumen der Anträge die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel, werden diese nach Eingangsdatum der Anträge zugeteilt. Bei nicht vollständigen Anträgen gilt als Eingangsdatum der Zeitpunkt, an dem sämtliche Unterlagen dem Stadtplanungsamt vorliegen.
6. Auflagen und Bedingungen (Pflichten des Antragstellers)
6.1 Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte müssen sich zur Unterhaltung der geförderten Dachbegrünung auf die Mindestdauer der geförderten Dachbegrünung auf die Mindestdauer von 10 Jahren verpflichten.
6.2 Der Antragsteller hat sicherzustellen, dass Beauftragte der Stadt Kornwestheim Prüfungen vor Ort nach Nr. 5.3 durchführen können.
6.3 Die geförderte Maßnahme darf nicht zum Anlass für Mieterhöhungen genommen werden.
6.4 Der Antragsteller muss sämtliche Verpflichtungen, die mit dem Förderprogramm verbunden sind, auf seine Rechtsnachfolger übertragen.
6.5 Ausbezahlte Zuschüsse dürfen nicht für Zwecke, die den Richtlinien widersprechen, verwendet werden.
6.6 Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn gegen die in den Richtlinien dargestellten Verpflichtungen verstoßen wird.
7. Hinweise für den Antragsteller
Um mögliche Probleme hinsichtlich der Dichtigkeit und der Belastbarkeit des Daches zu vermeiden, sollte das Dach vor Beginn der Maßnahme von einem Bausachverständigen überprüft werden.
Hinsichtlich der Planung und Ausführung der Dachbegrünung ist es empfehlenswert einen Fachbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus zu Rate zu ziehen.
Eine Liste mit Fachfirmen des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V., die bereits Erfahrung in diesem Bereich besitzen, kann bei der Umweltberatung der Stadt Kornwestheim eingesehen werden.
8. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten zum 01.01.1993 in Kraft. Durch GR-Beschluss vom 15.11.2001 treten die Euro-Beträge ab 1. Januar 2002 in Kraft.