Vereine und ähnliche Organisationen haben eine hohe gesellschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung für das Gemeinwesen einer Stadt. Nach wie vor sind sie ein wesentlicher Ort für freiwilliges Bürgerengagement und ehrenamtliche Tätigkeit. Dabei erfüllen die Vereine viele Aufgaben, die im öffentlichen Interesse sind, deren Wahrnehmung aber die öffentliche Hand selbst überfordern würde.
Aufgabe der Stadt muss es daher sein, gemeinsam mit den Vereinen die notwendigen Grundlagen für eine fruchtbare Vereinsarbeit zu schaffen und dabei insbesondere das ehrenamtliche Engagement ideell und materiell zu fördern.
Die im Grundsatz anerkannte Verpflichtung der Stadt gegenüber ihren Vereinen ist als ein System gegenseitiger Verpflichtung zu verstehen. Sie verlangt im Gegenzug auch von den Vereinen, dass sie selbst Aktivitäten entfalten und sich den Anforderungen in unserer heutigen Gesellschaft stellen.
Die Kulturförderung will kulturelle Aktivitäten intensivieren und die Vielfalt des kulturellen Erscheinungsbildes Kornwestheims erweitern.
I. Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Kornwestheimer Vereine mit kultureller Zielsetzung
1. Der Verein muss seinen Sitz in Kornwestheim haben und gemeinnützig i. S. der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Vereine, die vor Inkrafttreten dieser Kulturförderrichtlinien Mitgliedsvereine des Stadtausschusses für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. waren, sind von der Voraussetzung der Gemeinnützigkeit ausgenommen, sofern sie sich nachweislich ausreichend um die Erlangung der Gemeinnützigkeit bemüht haben.
2. Die Tätigkeit des Vereins muss im Interesse der Stadt und ihrer Bürgerschaft liegen.
3. Die Kulturförderung setzt voraus, dass eine aktive Mitarbeit bei der Gestaltung des öffentlichen Lebens der Stadt erfolgt.
4. Der Verein muss Mitglied in einem Dachverband auf Landes- bzw. Bundesebene sein, soweit ein solcher Dachverband besteht und Mitglied im Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. sein.
5. Auswärtige Vereinsmitglieder, soweit ihr Anteil im Verein 20% übersteigt, werden nicht mehr gefördert.
6. Der Verein muss mindestens 20 förderfähige Mitglieder haben.
7. Erhebung von Mindestmitgliedsbeiträgen
Jeder Kulturverein muss ab dem 01.01.2026 folgende Mindestmitgliedsbeiträge erheben:
· für eine Einzelmitgliedschaft für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
20,- EUR/Jahr
· für weitere Kinder und jugendliche Familienmitglieder 15,- EUR/Jahr
· für eine Einzelmitgliedschaft über 18 Jahre 35,- EUR/Jahr
· für weitere erwachsene Familienmitglieder 25,- EUR/Jahr
8. Der Verein muss seit mindestens drei Jahren in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen sein.
9. Die von der Stadt geförderten Vereine sind verpflichtet, auf Wunsch der Stadt bis zu zweimal jährlich unentgeltlich bei städtischen Veranstaltungen mitzuwirken.
10. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan. Auf diese Freiwilligkeitsleistungen besteht kein Rechtsanspruch.
11. Jede/r Übungsleiterin/Übungsleiter, Chorleiterin/Chorleiter und Dirigentin/Dirigentin bekennt sich - bei Vereinen mit einem individuellen Schutzkonzept - zu einem aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen.
II. Bewilligungsverfahren
a. Antrag
Die Anträge auf Förderung gemäß Buchstabe A. – D. sind schriftlich über den Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. bis zum 30.04. eines jeden Jahres einzureichen. Berechnungsstichtag ist der 01.01. des jeweiligen Haushaltsjahres.
Die Anträge auf die sonstigen Zuschüsse und Förderungen haben über die Geschäftsstellen der Vereine bzw. über die AG Kirchenmusik bis 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres zu erfolgen.
b. Zweckbestimmung
Ein Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag bezeichneten Zweck zu verwenden.
III. Förderungsbereich
A. Gesang- und Harmonikavereine
a. Grundförderung
Jeder selbständige, förderfähige Gesang- und Harmonikaverein, der einem übergeordneten Verband (z.B. dem Schwäbischen Sängerbund oder dem Deutschen Harmonikaverband) angehört und die Gesangspflege bzw. das Harmonikaspiel als eine selbständige, nicht dem Hauptzweck des Vereins untergeordnete Aufgabe erfüllt, erhält eine Grundförderung in Höhe von 1.200,- EUR/Jahr. Für jedes förderfähige Mitglied wird zusätzlich 4,- EUR gewährt.
b. Kinder- und Jugendförderung
Für jedes Mitglied eines Gesang- und Harmonikavereins bis zum vollendeten
18. Lebensjahr wird ein Zuschuss von 30,- EUR/Jahr gewährt. Der Verein muss mindestens 10 förderfähige Mitglieder im Alter bis zu 18 Jahren haben und aktive Jugendarbeit nachweisen.
c. Zuschuss für Chorleiterinnen und Chorleiter bzw. Dirigentinnen und Dirigenten
Für selbständige Gesang- und Harmonikavereine wird für höchstens
10 Chorleiterinnen oder Chorleiter bzw. Dirigentinnen und Dirigenten, die eine Gruppe von mindestens 10 Mitwirkenden ganzjährig betreuen, ein jährlicher Zuschuss von 3.000,- EUR pro Chorleiterin/Chorleiter bzw. Dirigentin/Dirigent gewährt.
Dieser Zuschuss wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
1. Anerkennung als Chorleiterin oder Chorleiter bzw. Dirigentin oder Dirigent durch den Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V.
2. Zuschüsse werden nur für Chorleiterinnen und Chorleiter bzw. Dirigentinnen und Dirigenten gewährt, die dauerhaft mit den regulären Ensembleproben und -auftritten der geförderten Vereine betraut sind.
3. Eine Bezuschussung erfolgt nur auf Antrag durch den Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V.
4. Die Angaben sind von der Vorsitzenden bzw. von dem Vorsitzenden des jeweiligen Vereins zu bestätigen.
B. Sonstige Vereine im Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V.
a. Grundförderung:
Jeder sonstige, dem Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. angehörende und förderfähige Verein erhält eine Grundförderung in Höhe von 700,- EUR/Jahr. Für jedes förderfähige Mitglied wird zusätzlich 4,- EUR gewährt.
b. Kinder- und Jugendförderung:
Für jedes förderfähige Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eines sonstigen, dem Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. angehörenden Vereins, wird ein Zuschuss von 30,- EUR/Jahr gewährt. Der Verein muss mindestens 10 förderfähige Mitglieder im Alter bis zu 18 Jahren haben und aktive Jugendarbeit nachweisen.
C. Übungsleiterförderung
Für die in den Vereinen des Stadtausschusses für Sport und Kultur
Kornwestheim e. V. tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleiter wird für insgesamt höchstens 34 Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die eine Gruppe von mindestens 10 Mitwirkenden ganzjährig betreuen, ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 680,- EUR je Übungsleiterin/Übungsleiter gewährt.
Dieser Zuschuss wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
1. Anerkennung als Übungsleiterin oder Übungsleiter durch den Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V.
2. Eine Bezuschussung erfolgt nur auf Antrag durch den Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V.
3. Die Angaben sind von der/dem Vorsitzenden des jeweiligen Vereins zu bestätigen.
D. Städtische Orchester Kornwestheim e. V.
Die Städtischen Orchester Kornwestheim e. V. erhalten auf Antrag einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 25.000,- EUR. Mit diesem jährlichen Zuschuss sind die Fördertatbestände in III, A – C, abgegolten.
E. Sonderzuschuss für Kooperationsprojekte
Der Sonderzuschuss dient der Unterstützung besonderer, innovativer Kooperationsprojekte aus allen Sparten der Kultur, an denen mindestens zwei Kooperationspartner, davon muss ein Partner ein förderfähiger Kornwestheimer Kulturverein sein, maßgeblich beteiligt sind. Mit diesem Sonderzuschuss können auf Antrag Kooperationsprojekte mit einem klar definierten Projektzeitraum und Projektziel mit einem einmaligen Zuschuss unterstützt werden. Weiter muss das Kooperationsprojekt eine öffentliche Veranstaltung zum Ziel haben.
Ein Projekt kann nur einmal gefördert werden mit einer Bezuschussung von 75% des ungedeckten Aufwands, max. 2.000,- EUR pro Projekt (auf Verwendungsnachweis). Darüber hinaus werden Kooperationsprojekte in den städtischen Veranstaltungskalender mit aufgenommen. Maximal fünf Kooperationsprojekte pro Jahr werden gewährt. Entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
Gefördert werden öffentliche Veranstaltungen ab zwei Kooperationspartner mit folgenden Konstellationen:
a. Verein und Schule(n)
b. Verein und Verein
c. Verein und Kirche
d. Verein und Verein aus einer Kornwestheimer Städtepartnerstadt
e. Verein und andere Institutionen. Von dieser Bezuschussung sind städtische Einrichtungen (z.B. die Städtische Musikschule Kornwestheim) ausgenommen.
Der Antrag ist von allen Kooperationspartnern zu unterschreiben. Die Einreichung des Antrags erfolgt über die Geschäftsstelle des jeweiligen Vereins. Maximal können fünf Sonderzuschüsse für Kooperationsprojekte gewährt. Die Gewährung der Sonderzuschüsse für Kooperationsprojekte werden erstmalig ab 01.01.2026 gewährt.
F. Zuschüsse zu kulturell besonders hochwertigen Konzerten der AG Kirchenmusik
Zur gezielten Förderung des kulturellen Lebens der Stadt Kornwestheim werden für öffentliche, kulturell besonders hochwertige Konzerte (Stuhlkonzerte) der Kirchenchöre von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in Kornwestheim Beiträge je Veranstaltung gewährt.
Ausgenommen sind gesellige Veranstaltungen und Veranstaltungen mit gottesdienstlichem Charakter.
a. Für ein Chorkonzert der AG Kirchenmusik Kornwestheim mit bis zu sieben zusätzlich benötigten Instrumentalistinnen und Instrumentalisten oder
Solistinnen und Solisten wird auf Antrag ein Zuschuss von 68% der ungedeckten Honorarkosten, maximal jedoch 425,- EUR gewährt.
Innerhalb eines Kalenderjahres können höchstens zwei Konzerte insgesamt für alle Religionsgemeinschaften gefördert werden.
b. Für die Aufführung größerer Werke mit Chor, Solisten/-innen und Orchester wie Oratorien, Messen oder Kantaten der AG Kirchenmusik Kornwestheim wird ein Zuschuss von 68% der ungedeckten Honorarkosten, maximal jedoch 1.955,- EUR für eine Veranstaltung gewährt.
Innerhalb eines Kalenderjahres können höchstens zwei größere Werke insgesamt für alle Religionsgemeinschaften gefördert werden.
Antragsverfahren:
Nach Abstimmung der AG Kirchenmusik sind zu Beginn eines jeweiligen
Haushaltsjahres alle geplanten Konzerte bei der Stadtverwaltung gesammelt anzumelden. Diese Anmeldung muss schriftlich eingereicht und mit Unterschrift der jeweiligen Veranstalter der AG Kirchenmusik unterzeichnet sein.
Der zu begründende Antrag auf eine Zuschussgewährung für die jeweilige Veranstaltung nach a) und b) ist grundsätzlich spätestens bis zum 31.03. des laufenden Kalenderjahres vom jeweiligen Veranstalter bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Sämtliche zuschussfähigen Veranstaltungen müssen in den Veranstaltungskalender der Stadt Kornwestheim aufgenommen werden und mit den übrigen Kornwestheimer Veranstaltungen koordiniert sein, wobei davon auszugehen ist, dass im Monatsdurchschnitt höchstens zwei zuschussfähige Veranstaltungen durchgeführt werden.
G. Gewährung von Jubiläumsgaben an Vereine
Anlässlich des 25., 50., 75. und 100-jährigen Bestehens sowie bei weiteren Jubiläen
im 25-jährigen Turnus wird ein Förderbeitrag entsprechend den Richtlinien über Jubiläumsgaben an Vereine gewährt. Dieser beträgt 10,- EUR pro Jahr des Bestehens.
H. Förderung von Kulturveranstaltungen mit besonderer Bedeutung
Über Zuschüsse zu repräsentativen Kulturveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung entscheidet, auf Antrag des Stadtausschusses für Sport und Kultur Kornwestheim e. V., von Fall zu Fall der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats.
I. Investitions- und Baukostenzuschüsse u. ä.
Für Investitions- und Baukostenzuschüsse steht ab dem 01.01.2026 pro Haushaltsjahr ein Budget von insgesamt 20.000,- EUR zur Verfügung. Über die Verteilung des Budgets entscheidet nach Stellungnahme durch den Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats.
Über Baudarlehen, Bürgschaften u. ä. entscheidet im Einzelfall nach Stellungnahme durch den Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats.
J. Kulturehrung „Für besondere kulturelle Leistung“
Die Stadt Kornwestheim ehrt in regelmäßigen Abständen aktive Kulturschaffende, die in ihren Disziplinen erfolgreich waren. Die Ehrungsvoraussetzungen finden sich in den Richtlinien für Ehrungen im Kulturbereich.
K. Auszeichnung „Für besondere Verdienste um die Kultur“
Die Stadt Kornwestheim zeichnet jährlich Personen, die sich ehrenamtlich im Kulturbereich engagieren, mit der Gedenkmünze "Für besondere Verdienste um die Kultur" aus. Die Ehrungsvoraussetzungen finden sich in den Richtlinien für Ehrungen im Kulturbereich und im Statut für besondere Ehrungen.
L. Sondertarif und Bezuschussung für die Anmietung von Räumlichkeiten im Kultur- und Kongresszentrum Das K, Galerieversammlungssaal und Casinosaal
Entsprechend der aktuellen Entgeltordnung des Kultur- u. Kongresszentrum Das K erhalten Kornwestheimer Vereine, städtische Einrichtungen, gemeinnützige Institutionen, Parteien, Kirchen und Schulen grundsätzlich einen Sondertarif bzw. eine Vergünstigung auf die Grundmiete.
Als zusätzliche Förderung erhalten die förderfähigen Kornwestheimer Kulturvereine einmal im Jahr einen Veranstaltungsraum (Festsaal, Theatersaal, Foyer oder Veranstaltungsraum im 2. OG) einschl. Foyer im Kultur- und Kongresszentrum Das K oder alternativ den Galerieversammlungssaal oder den Casinosaal (hier inklusive Bar- und Außenbereich) für die Dauer einer Veranstaltung inklusiv Vorbereitungszeit, max. einen Tag, mietfrei überlassen. Hinzu kommt ein Zuschuss von 75% auf Personal- und Technikkosten. Es wird für eine Veranstaltung im Jahr maximal ein Gesamtzuschuss von 3.000,- EUR pro Verein gewährt. Die Bezuschussung erfolgt jeweils auf Antrag. Dieser muss bis Ende des laufenden Haushaltsjahres eingereicht werden.
IV. Zuschüsse an den Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V.
a. Der Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. erhält zur teilweisen Deckung seiner Verwaltungskosten einen jährlichen Zuschuss von 1,- EUR pro Mitglied seiner Mitgliedsvereine (ohne Berücksichtigung von I, Ziff. 5).
b. Sanitätsdienstliche Absicherung
Der Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e.V. erhält für die sanitätsdienstliche Absicherung der Kulturveranstaltungen seiner Mitgliedsvereine für alle Veranstaltungen im Jahr einen Zuschuss auf die Personalkosten von
max. 10.000,- EUR/Jahr. Die Bezuschussung erfolgt auf Antrag, dieser muss bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres eingereicht werden.
c. Regiekostenzuschuss und Zuschuss für den Aufbau, Miete und technische Betreuung der Bühne für die Kornwestheimer Tage
Für die Veranstaltung des Stadtausschusses Sport und Kultur Kornwestheim e. V.
„Kornwestheimer Tage“ wird ein Zuschuss auf die städtischen Regiekosten und die Kosten für Miete/Aufbau und technische Betreuung einer Bühne in Höhe von
max. 35.000,- EUR gewährt.
Die Bezuschussung erfolgt auf Antrag mit den entsprechenden Kostennachweisen. Dieser muss bis spätestens zum Ende des laufenden Haushaltsjahres eingereicht werden.
V. Kontrollmöglichkeiten
Soweit Vereine nach diesen Richtlinien eine Bezuschussung erhalten, unterwerfen sie sich insoweit einer Kontrolle durch die Stabsstelle Rechnungsprüfung (z. B. Antrags-unterlagen, Mitgliederlisten usw.), als sie zur Prüfung der Antragsberechtigung notwendig sind.
VI. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten zum 01.01.2025 in Kraft mit Ausnahme der Ziffern E und I, diese treten zum 01.01.2026 in Kraft.