Richtlinien für Ehrungen im Kulturbereich - gültig ab 1. Januar 2018 - A 3.12
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 15. Dezember 2011 die Richtlinien für die Ehrungen im Kulturbereich der Stadt Kornwestheim beschlossen. Der Gemeinderat hat am 16. November 2017 die folgende Neufassung beschlossen:
I. Die Stadt Kornwestheim ehrt in regelmäßigen Abständen besondere Leistungen von Amateuren in Einzel- und Gruppendisziplinen der Kornwestheimer Vereine mit kultureller Zielsetzung oder von Amateuren von auswärtigen Vereinen mit kultureller Zielsetzung, die ihren ständigen Wohnsitz in Kornwestheim haben.
Voraussetzung für eine Ehrung ist, dass der Verein
a) Mitglied ist im Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e.V. oder
b) Mitglied in einem Dachverband auf Landes- bzw. Bundesebene ist, soweit ein solcher Dachverband besteht.
II. Für Einzel- und Gruppendisziplinen wird verliehen
a) eine Urkunde mit der Aufschrift: "Für besondere kulturelle Leistung";
b) die Gedenkmünze in Gold mit der Aufschrift: "Für besondere kulturelle Leistung" auf besonderen Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses im Einzelfall.
III. Geehrt werden
1. Erster bis Dritter Platz bei Wettbewerben auf Bundesebene.
2. Erster bis Dritter Platz bei Wettbewerben auf europäischer Ebene.
3. Für Ehrungen im Bereich der Tierzucht gilt Folgendes:
Eine Ehrung kann nur erfolgen, wenn Platzierungen nach Ziff. III Nr. 1.-2. bei einem Wettbewerb mit mindestens 5 Teilnehmern in derselben Disziplin erreicht wurden.
IV. Bei Ehrungen von Mannschaften bzw. Gruppen werden die Auszeichnungen an alle aktiven Mitglieder der Mannschaft überreicht.
V. Auszeichnung mit der Gedenkmünze "Für besondere Verdienste um die Kultur"
1. Die Stadt Kornwestheim zeichnet Frauen und Männer für ihre besonderen Verdienste um die Kultur in Kornwestheim aus. Die Ehrung durch die Stadt setzt strenge Maßstäbe voraus, um den Wert der Auszeichnung zu wahren. Die zu Ehrenden müssen sich in herausragender, mindestens 15-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in verantwortlicher Position, besondere Verdienste um das kulturelle Leben in Kornwestheim, die über das normal übliche Maß hinausgehen und eine breite Öffentlichkeitswirkung erreichten, erworben haben.
2. Es soll pro Ehrung nicht mehr als eine Person geehrt werden.
3. Die zu ehrenden Personen werden mit der Gedenkmünze in Silber mit der Aufschrift "Für besondere Verdienste um die Kultur" und einer Urkunde sowie einer Anstecknadel ausgezeichnet.
4. Die Auszeichnung mit der Gedenkmünze „Für besondere Verdienste um die Kultur“ findet einmal jährlich statt. Die Auszeichnung erfolgt in eigener Regie durch den Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e.V.
5. Näheres regelt das "Statut für besondere Ehrungen der Stadt Kornwestheim".
VI. Die Kulturehrung findet gemeinsam mit der Sportlerehrung bis zu dreimal im Jahr in angemessenem Rahmen statt.
Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 1. Januar 2012 außer Kraft.