Stadtrecht Kornwestheim - Zurück zur Übersicht - Diese Seite drucken



Richtlinien für den Sportbeirat der Stadt Kornwestheim - GR- Beschluss vom 20.02.2020 - A 5.14

§ 1

Aufgaben

1. Der Sportbeirat hat die Aufgabe, den Gemeinderat in allen Fragen, die den Sport in Kornwestheim allgemein betreffen und die zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören, durch Anregungen und Stellungnahmen zu beraten; er ist jedoch kein beratender Ausschuss im Sinne von § 41 Gemeindeordnung. Vielmehr handelt es sich um ein sonstiges beratendes Gremium, dessen Organisation dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde obliegt.

2. Der Sportbeirat fördert mit beratender Funktion die Sportentwicklung in Kornwestheim und unterstützt die Interessen des organisierten sowie des nichtorganisierten Sports in unserer Stadt.

3. Der Sportbeirat gibt dem Gemeinderat u.a. Empfehlungen über das sportlich- organisatorische Konzept der Kindersportschule (Programmplanung). Er berät die Stadt Kornwestheim in allen wichtigen Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten der Kindersportschule.

§ 2

Zusammensetzung


1. Der Sportbeirat setzt sich zusammen aus:

2. Außer den in § 2 genannten Mitgliedern, können von der/dem Vorsitzenden, städtische Bedienstete, sachkundige Einwohner/innen und Sachverständige zu den einzelnen Angelegenheiten des Beirates beratend hinzugezogen werden.

3. Die Amtszeit der Mitglieder des Sportbeirats endet jeweils mit Ablauf der Amtszeit des Gemeinderats bzw. mit dem Ausscheiden aus der vertretenden Organisation oder dem Hauptamt.
§ 3

Geschäftsgang


1. Der Sportbeirat tritt zusammen, wenn es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Jahr.

2. Die Sitzungen des Sportbeirates sind nichtöffentlich.

3. Die/der Oberbürgermeister/in oder ein/e von ihr/ihm bestellter Vertreter/in als Vorsitzende/r führt jeweils den Vorsitz.
§ 4

Inkrafttreten


Diese Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.