1. Der Sportbeirat hat die Aufgabe, den Gemeinderat in allen Fragen, die den Sport in Kornwestheim allgemein betreffen und die zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören, durch Anregungen und Stellungnahmen zu beraten; er ist jedoch kein beratender Ausschuss im Sinne von § 41 Gemeindeordnung. Vielmehr handelt es sich um ein sonstiges beratendes Gremium, dessen Organisation dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde obliegt.
2. Der Sportbeirat fördert mit beratender Funktion die Sportentwicklung in Kornwestheim und unterstützt die Interessen des organisierten sowie des nichtorganisierten Sports in unserer Stadt.
3. Der Sportbeirat gibt dem Gemeinderat u.a. Empfehlungen über das sportlich- organisatorische Konzept der Kindersportschule (Programmplanung). Er berät die Stadt Kornwestheim in allen wichtigen Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten der Kindersportschule.
Zusammensetzung
· je 1 Vertreter/in der Gemeinderatsfraktionen,
· 7 Vertreter/innen des Stadtverbandes für Sport Kornwestheim e.V. und seinen Mitgliedsvereinen,
· 1 Vertreter/in der Kornwestheimer Schulen,
· 1 Vertreter/in der städtischen Kindergärten,
· 1 Vertreter/in der GluckerSchule,
· 2 Vertreter/innen des nichtorganisierten Sports,
· 1 Vertreter/in des Ortsseniorenrats,
· 3 Vertreter/innen der Stadtverwaltung incl. dem/der Leiter/in der Kindersportschule.
Geschäftsgang
Inkrafttreten