Richtlinien beschlossen:
Die Stadt Kornwestheim fördert auf der Grundlage nachstehender Richtlinien durch Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Einzelhäusern und Gebäudegruppen insbesondere im Bereich des alten Ortskerns.
Für die Gewährung von Zuschüssen gelten folgende Voraussetzungen:
1. Der Zuschuß wird gewährt für Mehrkosten, die durch denkmalpflegerische und stadtgestalterische Maßnahmen zusätzlich zu den üblichen Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten entstehen.
2. Die Zuschußmaßnahmen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt.
3. Die zuschußfähigen Mehrkosten stellt das Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit dem städt. Hochbauamt und gegebenenfalls dem Denkmalamt fest.
4. Zuschüsse werden entsprechend der Bedeutung der Gebäude für das Ortsbild in folgender Rangfolge gewährt für: