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Richtlinien der Stadt Kornwestheim über die Stellplatzablösung - A 6.10

Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 15. Juni 2000 aufgrund des § 37 Abs. 5 Satz 1 der Landesbauordnung - LBO - in der Fassung vom 8. August 1995 folgende Bestimmungen über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung beschlossen:


§ 1
Ablösung

1. Die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzpflicht) gemäß § 37 LBO kann abgelöst werden, wenn ein Bauvorhaben im Stadtgebiet verwirklicht werden soll oder die Erstellung notwendiger Stellplätze dem Bauherrn weder auf dem Baugrundstück, einem geeigneten Grundstück in zumutbarer Entfernung noch auf einem sonstigen geeigneten Grundstück im Bereich der Stadt Kornwestheim möglich oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.

2. Die Ablösung kann auf Teile der Stellplatzverpflichtung beschränkt werden.

3. Die Stadt Kornwestheim entscheidet über einen Antrag auf Ablösung nach pflichtgemäßem Ermessen und vorwiegender Berücksichtigung verkehrlicher und städtebaulicher Gesichtspunkte.

Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.


§ 2
Ablösungsbeträge

1. Je Stellplatz, der abgelöst wird, ist ein Betrag an die Stadt Kornwestheim zu entrichten.

2. Die Höhe des Geldbetrages (Ablösungsbetrag) richtet sich nach der Lage der Baugrundstücke in den Zonen I, II oder III.

Zone Iorientiert sich an einem Radius von 300 m gemessen vom S-Bahnsteig und
umfasst darüber hinaus die zur Innenstadt zugeordneten Bereiche (Lageplan)
lageplan.tif - lageplan.tif
Zone IIsind die sonstigen Teile der Kernstadt
Zone IIIist die Wohnsiedlung Pattonville


3. Der zu zahlende Geldbetrag wird wie folgt festgelegt:


Zone I9.000,00 Euro
= 17.602,47 DM
Zone II6.000,00 Euro
= 11.734,98 DM
Zone III4.000,00 Euro
= 7.823,32 DM


§ 3

Zustimmung zur Ablösung

Die Zustimmung der Stadt Kornwestheim zur Ablösung erfolgt mit Abschluss eines Vertrages über die Ablösung der Stellplatzpflicht.


§ 4

Inkrafttreten

Diese Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie werden ortsüblich bekanntgegeben.

Anmerkung: Veröffentlichung erfolgte am 30.06.2000 in der Kornwestheimer Zeitung.