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Hausordnung für das Rathaus der Stadt Kornwestheim - gültig ab 01.04.2019 - A 0.10

190401_A 0.10_Hausordnung für das Rathaus der Stadt Kornwestheim.pdf190401_A 0.10_Hausordnung für das Rathaus der Stadt Kornwestheim.pdf

§ 1 Geltungsbereich


Diese Hausordnung gilt für das Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim.


§ 2 Hausrecht

Inhaberin des Hausrechts ist der/die Oberbürgermeister/in. Die Ausübung des Hausrechts wird ebenfalls auf den/die Erste/n Bürgermeister/in und den/die Bürgermeister/in übertragen und kann auf weitere Personen übertragen werden.

§ 3 Zutrittsberechtigung


Im Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, sind Besucherinnen und Besucher in den öffentlich zugänglichen Bereichen während der Öffnungszeiten willkommen, vorausgesetzt die Regelungen der Hausordnung werden eingehalten.

§ 4 Regeln für Zutritt und Aufenthalt


(1) Im Rathaus ist Ruhe und Ordnung zu wahren. Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass niemand belästigt, geschädigt oder gefährdet wird. Insbesondere hat sich jede Person so zu verhalten, dass die Funktionsfähigkeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, sonstige stattfindende Veranstaltungen sowie die Tätigkeit der Verwaltung nicht gestört oder gefährdet werden. Es ist die Würde des Hauses zu wahren und auf die Arbeit im Hause Rücksicht zu nehmen.

(2) Die Ordnung und Sauberkeit des Objekts ist zu jedem Zeitpunkt zu wahren. Der Hausmeister hat nach Ziffer 3 der Dienstanweisung für die Hausmeisterdienste bei der Stadt Kornwestheim für die Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.

(3) Der Aufenthalt im Rathaus ist ausschließlich für die Dauer

Ein Aufenthalt darüber hinaus ist untersagt.

(4) Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:


(5) Personen, die unter § 4 Abs. 4 aufgeführte Gegenstände mit sich führen, dürfen das Gebäude nicht betreten.

(6) Die Aufzeichnung, Übermittlung oder Wiedergabe von Bild und Ton, zum Beispiel mit Smartphones, ist grundsätzlich untersagt und kann mit besonderer Erlaubnis des unter § 2 aufgeführten Personenkreises gestattet werden.


§ 5 Anordnungen des Ordnungspersonals

(1) Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. die sonstigen mit Aufgaben des Hausrechts betrauten Personen haben die erforderlichen Ordnungs- und Sicherungsaufgaben durchzuführen; ihren Weisungen ist Folge zu leisten.

(2) Sie sind berechtigt, Personen,


(3) Wer den Bestimmungen dieser Hausordnung zuwider handelt, kann aus dem Rathaus verwiesen werden. Dasselbe gilt für Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen.


§ 6 Hausverbot

Der/die Oberbürgermeister/in und der unter § 2 dieser Hausordnung aufgeführte Personenkreis können bei einem Verstoß gegen diese Hausordnung ein Hausverbot verhängen.


§ 7 Haftung

Das Betreten des Rathauses erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadtverwaltung Kornwestheim haftet nur für Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Bediensteten oder Beauftragten verursacht werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


§ 8 Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01.04.2019 in Kraft.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Foyer des Rathauses für Vereinsjubiläen inklusive der hierzu gehörenden Ausführungen zur Hausordnung bleiben unberührt.

Kornwestheim, 01.04.2019

gez.

Ursula Keck
Oberbürgermeisterin