Stadtrecht Kornwestheim - Zurück zur Übersicht -
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Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung - A 0.03
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. Juli 1955 (Ges. Bl. S. 129) in Verbindung mit § 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. August 1969 (Ges. Bl. S. 209) hat der Gemeinderat am 29. Januar 1970 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Kornwestheim erfolgen durch Veröffentlichung in der "Kornwestheimer Zeitung".
§ 2
Sondergesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
§ 3
Vorstehende Satzung tritt am 1. März 1970 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30. November 1967 außer Kraft.