Stadtrecht Kornwestheim - Zurück zur Übersicht - Diese Seite drucken



Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung - A 0.03

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. Juli 1955 (Ges. Bl. S. 129) in Verbindung mit § 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. August 1969 (Ges. Bl. S. 209) hat der Gemeinderat am 29. Januar 1970 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Kornwestheim erfolgen durch Veröffentlichung in der "Kornwestheimer Zeitung".

§ 2

Sondergesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
§ 3

Vorstehende Satzung tritt am 1. März 1970 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30. November 1967 außer Kraft.