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Benutzungs- und Entgeltordnung für das transportable Podium der Stadt Kornwestheim - A 3.07

Benutzungs- u. Entgeltordnung A 3.07 Podium.pdf


Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 26. September 1985 beschlossen, allen Kornwestheimer Vereinen und Organisationen sowie sonstigen ortsansässigen und auswärtigen Antragstellern das transportable Podium der Stadt Kornwestheim unter folgenden Bedingungen zu überlassen:

1. Kornwestheimer Vereine und Organisationen erhalten das transportable Podium für jeweils eine Veranstaltung im Jahr unentgeltlich, soweit es sich um öffentliche Veranstaltungen mit mindestens örtlicher Bedeutung handelt. Für jede andere oder weitere Überlassung sind durch die Benutzer die Kosten für den Transport und den Auf- und Abbau durch den städtischen Bauhof zu übernehmen.

Sonstige Antragsteller haben für jede Überlassung des transportablen Podiums die Kosten für den Transport, den Auf- und Abbau durch den städtischen Bauhof sowie ein Benutzungsentgelt von 127,82 Euro je Veranstaltungstag zu entrichten.

Das Benutzungsentgelt von 127,82 Euro ist unabhängig von der Größe des überlassenen Podiums zu bezahlen.

2. Der Benutzer übernimmt während der Dauer der Aufstellung die Haftung für alle Schäden am transportablen Podium. Etwaige Beschädigungen sind dem städtischen Bauhof unverzüglich mitzuteilen. Die für die Benutzung vorgegebenen Beschränkungen bezüglich der Belastbarkeit und anderer sicherheitstechnischer Erfordernisse sind vom Benutzer zu beachten. Von der Stadt können dazu im Einzelfall spezielle Weisungen erteilt werden.

3. Die Stadt Kornwestheim übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden auf dem bzw. durch das transportable Podium. Der jeweilige Benutzer des transportablen Podiums hat für die ihm übertragenen Risiken den entsprechenden Versicherungsschutz selbst herzustellen.