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Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen – gültig ab 08.10.2022 - A 1.04

Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim am 29.09.2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Verkaufsoffene Sonntage und Öffnungszeiten

Aus Anlass der Veranstaltung "Kirchweihmarkt" am Sonntag, den 30.10.2022 dürfen in der Stadt Kornwestheim die Verkaufsstellen an diesem Tag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet sein.

Für Apotheken gilt diese Regelung entsprechend.
§ 2 Schutz der Arbeitnehmer

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten.
§ 3 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Dateianhangsymbol
221008_ A 1.04_Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.pdf