Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim am 29.09.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Verkaufsoffene Sonntage und Öffnungszeiten
Aus Anlass der Veranstaltung "Kirchweihmarkt" am Sonntag, den 30.10.2022 dürfen in der Stadt Kornwestheim die Verkaufsstellen an diesem Tag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet sein.
Für Apotheken gilt diese Regelung entsprechend.
§ 2 Schutz der Arbeitnehmer
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten.
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.