Betreff:
Umgestaltung
des Knotenpunkts Stuttgarter Straße / Hornbergstraße / Lindenstraße (Bau eines
Kreisverkehrs) und angrenzender Straßenbereiche – Vorstellung der
Entwurfsplanung und Baubeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan, Regelquerschnitte, Abgrenzung, Bauphasen
Beschlussvorschlag:
a) (nur AUT): Der Entwurfsplanung für die Umgestaltung des
Knotenpunkts Stuttgarter Straße / Hornbergstraße / Lindenstraße (Bau eines
Kreisverkehrs) und angrenzender Straßenbereiche wird zugestimmt.
b) (nur
GR): Der Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunkts Stuttgarter Straße
/ Hornbergstraße / Lindenstraße (Bau eines Kreisverkehrs) und angrenzender
Straßenbereiche wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Ausschuss
für Umwelt und Technik
|
Vorberatung
|
öffentlich
|
31.01.2012
|
|
Gemeinderat
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
16.02.2012
|
|
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
|
Finanzposition
|
Betrag
|
Plan
|
Auswirkungen
|
Erläuterungen
|
|
|
|
|
|
|
2012
|
2.6300.9510 A 6300
0043
|
961.000,--
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2012
|
2.6300.9510 A 6300
0019
|
90.000,--
|
|
|
|
Sachdarstellung und
Begründung:
Dem Gemeinderat wurde im Jahr 2009 ein Gestaltungskonzept
für die Neu- und Umgestaltung des Bereichs zwischen dem südlichen Stadteingang
und der Rechbergstraße vorgelegt (Vorlage 302/2009). Mit dem Ziel einer sowohl verkehrsplanerischen
als auch gestalterischen Neuordnung und Aufwertung dieses Bereichs war
vorgesehen, den vorhandenen Straßenraum der Stuttgarter Straße durch den in
Zusammenhang mit dem bereits zum damaligen Zeitpunkt im Grundsatz beschlossenen
Kreisverkehr Stuttgarter Straße / Hornbergstraße möglichen Rückbau nicht mehr
notwendiger Abbiegespuren in seiner Breite deutlich zu reduzieren und die so
gewonnene Fläche v.a. durch Baumneupflanzungen sowohl grüngestalterisch als
auch – wo notwendig und sinnvoll – zur Anordnung von Längsparkierungsständen zu
nutzen. Gleichzeitig sollte auch die Geh- und Radwegeführung im Sinne eines
einheitlichen, durchgängigen Konzepts optimiert werden. Neben der
gestalterischen Aufwertung sollte mit diesem Maßnahmenpaket durch die
großflächige Entsiegelung und der grüngestalterischen Aufwertung heute
asphaltierter Flächen auch ein aus ökologischer Sicht nachhaltiger Beitrag
geleistet werden und so auch die Formulierungen und Zielsetzungen des
Leitbildprozess Berücksichtigung finden.
Auf der Grundlage des vom
Gemeinderat in der Sitzung am 06.10.2009 gefassten Grundsatzbeschlusses zur
Umsetzung des Gesamtkonzepts konnten in den vergangenen Jahren bereits einzelne
Teile des Maßnahmenpakets realisiert werden. So wurde bereits im Jahr 2009 die
Abbiegespur in die Rosensteinstraße zurück gebaut sowie im Jahr 2010 im
Zusammenhang mit der Baureifmachung und Vermarktung der Gewerbeflächen im
Bereich Kornbühlstraße der Stadteingang Süd neu gestaltet. Im Jahr 2011
erfolgte im Zusammenhang mit der Neubebauung der Fa. Layher der Umbau des östlichen
Bereichs der Stuttgarter Straße zwischen Alb- und Hornbergstraße.
Nachdem die ursprünglich für das
Jahr 2011 vorgesehene Umgestaltung des Knotenpunkts Stuttgarter Straße /
Hornbergstraße / Lindenstraße (Bau eines Kreisverkehrs) und angrenzender Straßenbereiche
aus finanziellen Gründen zunächst zurückgestellt werden musste, wurden die
hierfür erforderlichen Mittel auf Antrag des Gemeinderats nunmehr in den
Haushaltsplan 2012 aufgenommen.
Ein erster Vorentwurf des
Kreisverkehrs wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 21.04.2009 und
nachfolgend die weiter ausgearbeitete Planung in der Sitzung vom 14.09.2010
(Vorlage 299/2010) vorgestellt.
An den Grundzügen der Planung hat
sich gegenüber September 2010 nichts Wesentliches geändert. Vertreter des
Planungsbüros ISTW aus Ludwigsburg werden einzelne Details in der Sitzung
selbst näher erläutern.
Entwurfsplanung
Die Entwurfsplanung sieht vor, den
heute signalgeregelten Knotenpunkt Stuttgarter Straße / Hornberg- /
Lindenstraße zu einem Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 28m umzubauen. Die
Kreisfahrbahn ist mit einer Breite von 6,0m, der Kreisinnenring mit eine Breite
von 3m vorgesehen. Die Mittelinsel des Kreisverkehrs hat einen Durchmesser von
10m.
Die Fahrbahnbreiten an den Zu- und
Ausfahrten zum Knotenpunkt betragen unter Berücksichtigung der notwendigen
Radien und Schleppkurven zwischen 3,5m und 4,0m. In den spitzwinkligen Zu- bzw.
Ausfahrten wird zur Sicherstellung der Befahrbarkeit für große Fahrzeuge die
Aufweitung der Eckausrundungen (Rechtsabbieger) erforderlich.
Der Entwurf des Kreisverkehrsplatzes
erfolgt auf der Grundlage des „Merkblatts für die Anlage von Kreisverkehren“
und der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt)“.
Der Nachweis der Leistungsfähigkeit
für den Knotenpunkt auf der Grundlage der Verkehrszahlen aus dem Jahr 2008
ergab auch für die nachmittägliche Spitzenstunde die Qualitätsstufe „A“. Am
Knotenpunkt sind somit ausreichend Leistungsreserven vorhanden.
Die Verkehrsregelung des
Kreisverkehrs erfolgt mit vorfahrtberechtigter Kreisfahrbahn. Die Zufahrten
werden entsprechend mit Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ beschildert.
Für die Stuttgarter Straße im
Bereich nördlich und südlich des Kreisverkehrs sieht die Entwurfsplanung die
Reduktion der Straßenfläche von heute rund 10m auf künftig 7m (Fahrspuren mit
einer Breite von je 3,5m) vor. Sowohl in westliche als auch in östliche
Richtung kommt es im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls zu Änderungen. Die Fahrbahn
im Bereich der Lindenstraße bis zur Jägerstraße verfügt künftig über eine
Breite von 7,5m, im Bereich der Hornbergstraße bis zur Heubergstraße künftig
über eine Breite von 8,0m. In diesen Bereichen ist die Anlage eines
Fahrradschutzstreifens mit einer Breite von 1,5m vorgesehen.
Für Fußgänger stehen an den Überquerungsstellen
der Zu- und Ausfahrten Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) zur Verfügung. Damit
wird eine eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs
erreicht. Grundsätzlich gilt, dass ausfahrende Fahrzeuge aus dem Kreis
vorfahrtrechtlich als „Abbieger“ zu sehen sind. Gegenüber dem querenden
Fußgänger sind Kraftfahrzeuge damit wartepflichtig.
Zur Verbesserung der Sicherheit für
Fußgänger sind in den Zufahrtsbereichen des Kreisverkehrs Mittelinseln
angelegt. Die Größe der Aufstellflächen der Mittelinseln ist mit 2 x 4m
großzügig bemessen. Die Übergänge sind in Beachtung der Forderungen
insbesondere von Sehbehindertenverbänden in einem Abstand von ca. 5m von den
Kreisverkehrsausfahrten angeordnet. Damit wird auch ausfahrenden Kraftfahrern
ausreichend Zeit zur Abstimmung des Verhaltens mit den Fußgängern eingeräumt.
Die Entwurfsplanung berücksichtigt
die Kriterien der Barrierefreiheit. So
sind analog der z.B. in der Jakobstraße umgesetzten Planung an den
Querungsstellen sogenannte „Nullabsenkungen“ zur Sicherstellung der
Befahrbarkeit mit Rollstühlen, Rollatoren, etc sowie stark kontrastierende
sogenannte „Aufmerksamkeitsfelder“ und „Auffangstreifen“ für stark
sehbehinderte Menschen vorgesehen.
Die Führung der Radfahrer erfolgt in
Nord-Süd-Richtung im Bestand über Einrichtungsradwege im Seitenraum. Regelform
bei Kreisverkehrsanlagen ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn was
zur Vermeidung von Konfliktpunkten im Aufstellbereich der Querungsstellen
insbesondere auch von Sehbehindertenverbänden gefordert wird. Entsprechend
sollen im Zuge der Umbaumaßnahme die Bestandsradwege im Seitenraum rund 20m vor
und hinter dem Knotenpunkt auf die Fahrbahn geführt werden und gehen dann in
einen Schutzstreifen über. Auf der Kreisfahrbahn selbst ist aus
Sicherheitsgründen die Anlage eines Schutz- oder Radfahrstreifens
unzulässig.
In Ost-West-Richtung soll der
Radfahrer zukünftig ebenfalls auf einem Schutzstreifen geführt werden. Diese
Führung entspricht im Besonderen auch den Forderungen der Sehbehindertenverbände.
Für den Radfahrer ist im Bestand im Bereich der Lindenstrasse derzeit kein
Angebot vorhanden. Im Zuge der Neuordnung des Straßenraums werden die
Gehwegbereiche in der Lindenstraße bis zur Einmündung Jägerstraße verbreitert
und die Parkierung im Seitenraum untergebracht. Mit dieser Maßnahme wird die
zur Ausweisung eines Fahrradstreifens notwendige Fläche gewonnen. Das Vorsehen
eines baulichen Radwegs an dieser Stelle hätte sowohl den Verlust des
Baumbestands als auch die Aufgabe der Stellplätze zur Folge und kann von der
Verwaltung nicht empfohlen werden. Auch im Bereich der Hornbergstraße soll der
Radfahrer ab/ bis zur Einmündung der Heuberg- bzw. der Achalmstraße künftig auf
einem Schutzstreifen geführt werden. Auch hier hätte die Anlage eines baulichen
Radwegs den Verlust vorhandener Stellplätze und des Baumbestands zur Folge und
kann somit von der Verwaltung nicht empfohlen werden.
Im Zuge der Maßnahme wird die Parkierung unter Berücksichtigung von
Grundstückszufahrten sowohl entlang
der Stuttgarter Straße als auch im Bereich der Lindenstraße neu geordnet.
So ist im Bereich nördlich des
Knotenpunkts zukünftig beidseitig der Stuttgarter Straße die Anlage von
Längsparkierungsbuchten vorgesehen. Zusätzlich zu den bereits im Zusammenhang
mit der Bebauung „Layher“ realisierten Parkbuchten auf der Ostseite ist im
Bereich südlich des Knotenpunkts auch auf der Westseite der Stuttgarter Straße
die Anlage von Parkbuchten geplant. Auch entlang der Lindenstraße entstehen
sowohl auf der Süd- als auch der Nordseite Längsparkierungsstände. In der
Hornbergstraße ergeben sich bzgl. der öffentlichen Stellplätze keine
Änderungen.
In der Bilanz stehen im
Abgrenzungsbereich der Baumaßnahme heute vorhandenen rund 36 Stellplätzen
künftig 38 Stellplätze gegenüber.
Am vorhandenen Baumbestand entlang der Stuttgarter Straße ist aufgrund von
Krankheitsbefall die Rodung von 3 Bäumen notwendig. Demgegenüber steht die in
den neu entsiegelten Flächen vorgesehene Neupflanzung von 56 Hainbuchen- und
Lindenhochstämmen. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme im Bereich südlich der
Rosensteinstraße wurden 2010 bereits 6 Bäume gepflanzt.
Weiter beinhaltet die Maßnahme -
analog der Umbaumaßnahme im Bereich „Stadteingang Süd“ oder dem Rückbau der
Abbiegespur in die Rosensteinstraße – auch eine großflächige Entsiegelung heute
asphaltierter Bereiche. In der Bilanz Neuversiegelung
/ Entsiegelung werden durch den Rückbau nicht mehr notwendiger
Straßenflächen rund 2.500qm Asphaltfläche entsiegelt. Diese Flächen werden
weitestgehend zur Erweiterung der bestehenden Grüninseln genutzt und zur
Neupflanzung von Bäumen genutzt.
Über die Reduktion des
Straßenprofils, der Erweiterung des Straßenbegleitgrüns und der Neupflanzung
von Bäumen soll zusätzlich zur ökologischen Wertigkeit auch die städtebauliche Qualität des
Straßenraums nachhaltig verbessert werden. Ziel ist ein schlüssiges und
durchgängiges Gestaltungsprinzip entlang der Stuttgarter Straße. Dabei wird
über die Gestaltung und optische Verengung des Straßenraums zusätzlich eine
geschwindigkeitsdämpfende Wirkung erzielt, die sich in positiver Art und Weise
sowohl im Bereich der Verkehrssicherheit als auch was die Lärmemissionen
anbelangt auswirkt.
Über die Gestaltung der Mittelinsel im Zentrum des Kreisverkehrs soll im Rahmen einer separaten
Sitzungsvorlage diskutiert werden. Hier bieten sich unter Beachtung von
sicherheitsrelevanten Kriterien grundsätzlich zahlreiche unterschiedliche
Möglichkeiten. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel wäre bisher eine
landschaftsgärtnerische Gestaltung in Form einer Bepflanzung umsetzbar. Weitere
Überlegungen zur Stadteingangsgestaltung sollen in der Vorlage dargestellt
werden.
Von den Stadtwerken Ludwigsburg / Kornwestheim ist die Erneuerung von Gas-
und Wasserleitungen im Abgrenzungsbereich der Maßnahme vorgesehen. Zudem soll
in der Lindenstraße eine Fernwärmeleitung zur Versorgung der südlich der
Lindenstraße gelegenen Wohnbebauung verlegt werden. Vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung ist in Ost-West-Richtung der
Austausch der vorhandenen Abwasserleitung im Bereich zwischen Linden- und
Hornbergstraße vorgesehen.
Die in zwei Bauabschnitte gegliederte Gesamtmaßnahme umfasst den Bereich
entlang der Stuttgarter Straße zwischen der Albstraße im Süden und der
Rosensteinstraße im Norden, sowie - in westliche Richtung - die Bereiche der
Linden- bis zur Jägerstraße als auch – in östliche Richtung – den Bereich der
Hornberg- bis zur Heubergstraße. Die genaue Abgrenzung des für das Jahr 2012
vorgesehenen ersten Bauabschnitts ist aus der Anlage ersichtlich. Die
Umgestaltung des westlichen Bereichs der Stuttgarter Straße südlich der
Hauffstraße als 2. Bauabschnitt ist für das Jahr 2013 vorgesehen.
Der Bauzeiten- und ablaufplan geht von der Voraussetzung aus, dass der
Verkehr auf der Stuttgarter Straße in weiten Teilen uneingeschränkt fliessen
soll. Im Falle notwendiger Einschränkungen soll aber zumindest eine Fahrspur
(stadtauswärts) zur Verfügung stehen. Umleitungsverkehre der stadteinwärts
fahrenden Fahrzeuge werden wie bereits bei der Baumaßnahme im Bereich Layher im
vergangen Jahr über die Alb- und Heubergstraße geleitet. Die einzelnen
Bauphasen sind aus der Anlage ersichtlich.
Planmässig ist der Baubeginn mit den
Maßnahmen der Stadtwerken im Bereich der Lindenstraße für Mai 2012 vorgesehen.
Ein Abschluss der Arbeiten dieses sehr großflächigen Eingriffs in diesem
Bereich ist im Monat Oktober zu erwarten.
Allgemein anerkannt ist, das
Kreisverkehrsanlagen in puncto Sicherheit
aus verkehrsplanerischer Sicht nicht zuletzt aufgrund der gegenüber anderen
Knotenpunkten geringeren Anzahl von Konfliktpunkten deutliche Vorteile
gegenüber einer signalgeregelten Kreuzung haben. Aufgrund der niedrigen
Geschwindigkeiten ebenfalls allgemein erkannt ist, das Kreisverkehrsanlagen
auch für Fußgänger eine sichere Querungsmöglichkeit darstellen. Voraussetzung
dafür ist die Beachtung von Entwurfskriterien, die in den einschlägigen
Regelwerken formuliert und bei der vorliegenden Entwurfsplanung berücksichtigt
sind.
Für stark sehbehinderte und blinde Personen sind Kreisverkehre problematisch.
Vom Deutschen Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) wurden entsprechende
Kriterien formuliert, die zur Verbesserung der Sicherheit bei der Planung von
Kreisverkehrsanlagen zu berücksichtigen sind. Dieser Katalog reicht von der
Forderung nach Vorsehen von Zebrastreifen, die Einhaltung eines Abstands des
Zebrastreifens von der Kreisausfahrt von 5m, die Anlage von Mittelinseln im
Querungsbereich sowie der Führung des Radfahrers auf der Fahrbahn, etc bis hin
zum Vorsehen von kontrastierenden Aufmerksamkeitsfeldern. Die Kriterien wurden,
wie bereits oben erwähnt, bei der Planung berücksichtigt.
Kosten und Finanzierung
Für den Bau des Kreisverkehrs und
angrenzender Straßenbereiche sind im Jahr 2012 auf der HHSt. 2 6300
9510 A 6300 00043 und auf der HHSt. 2 6300 9510 A 6300 0019 Mittel in Höhe von insgesamt 1,051 Mio. Euro
bereitgestellt. Auf der Basis der vorliegenden Entwurfsplanung und
Kostenberechnung mit Stand Januar 2012 sind die bereitgestellten Mittel für die
Umsetzung der Maßnahme auskömmlich.
Die für die Umsetzung des 2. Bauabschnitts im Jahr 2013 erforderlichen
Mittel in Höhe von rund EUR 140.000,-- sind im Finanzplan des Haushalt 2012 für
das Jahr 2013 dargestellt.