Betreff:
Bebauungsplan
mit örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet südlich der Hauffstraße,
westlich der Jägerstraße, 2. Änderung Teilbereich Süd" - Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan
Textfestsetzung
Begründung
Satzungstext
Bebauungsplan, Textfestsetzung und Begründung werden direkt
in die Fraktionen gegeben.
Die Gutachten "Lärmschutz Sportanlagen Bogenstraße“
Juli 2004 und „Ergänzende Stellungnahme Lärmschutz Sportanlagen Bogenstraße“
März 2006 sowie
„Dokumentation der
altlastenrelevanten Maßnahmen, Massenübersichten, Analysenergebnisse mit
Bewertung und Entsorgung“ vom 14.02.2008 und
"Lastplattendruckversuche vom 18.12.2007
zum Nachweis der Tragfähigkeit des Untergrundes, Lageplan" des
Ursprungsbebauungsplans (Satzungsbeschluss vom 19.07.07) und die
Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit und werden deshalb der Vorlage nicht
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Satzungsbeschluss für den
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet südlich der
Hauffstraße, westlich der Jägerstraße
- 2. Änderung Teilbereich Süd" zu fassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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09.11.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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18.11.2010
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
14.09.2010 den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften „Wohngebiet südlich der Hauffstraße, westlich der Jägerstraße -
2. Änderung Teilbereich Süd"
gefasst (siehe Vorlage 297/2010). Die Änderung des bestehenden Bebauungsplans
dient der Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplans an die vom Gemeinderat
beschlossenen städtebaulichen und gestalterischen Vorgaben für den
Gesamtbereich. Dabei ist insbesondere die Begrenzung der Gebäudehöhe der
südlichsten Zeile von Bedeutung. Damit soll dem städtebaulichen Ziel der
höhenmäßigen Abstufung der Gebäudezeilen von Nord nach Süd Rechnung getragen
werden. Da die Kubaturen der Gebäude über die Festlegung des Baufensters, der
Grundflächenzahl (GRZ), der Geschossigkeit und der
maximal zulässigen Trauf- und Gebäudehöhe ausreichend
vorgegeben sind kann die Festlegung einer Geschossflächenzahl entfallen.
Verfahrensabwicklung
Da die vorgesehenen
Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird das Änderungsverfahren
auf der Grundlage des § 13 BauGB im
vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das bedeutet, es wurde auf die
frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Da die
Änderungen lediglich technischer bzw. gestalterischer Art sind, gibt es laut
Bauverwaltung keine durch die Planänderung betroffenen Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die es nochmals zu beteiligen gilt (im Verfahren zum
Ursprungsbebauungsplan wurden bereits beide Beteiligungsrunden durchgeführt).
So wurde auf die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB verzichtet. Der betroffenen
Öffentlichkeit wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Gelegenheit zur Stellungnahme vom 29.09.2010 bis 18.10.2010 gegeben. Mit Ablauf
der Frist sind keine Anregungen oder Bedenken eingegangen.
Der zum Ursprungsbebauungsplan erstellte Umweltbericht
bleibt Bestandteil der Begründung. Die Eingriffsregelung vom Mai 2006 wurde
aufgrund der Änderungen 2008 für das gesamte Gebiet überarbeitet und bereits
bei der 1. Änderung dem Bebauungsplan beigefügt und beschlossen. Für die im
Rahmen dieses Verfahrens vorgesehene zweite Änderung wird die Eingriffsregelung
unverändert übernommen.
Die zum Ursprungsbebauungsplan
erstellten Gutachten („Lärmschutz
Sportanlagen Bogenstraße“ Juli 2004 und „Ergänzende Stellungnahme Lärmschutz
Sportanlagen Bogenstraße“ März 2006 sowie „Dokumentation der altlastenrelevanten
Maßnahmen, Massenübersichten, Analyseergebnisse mit Bewertung und Entsorgung“
vom 14.02.2008, sowie das Gutachten: „Lastplattendruckversuche vom 18.12.2007
zum Nachweis der Tragfähigkeit des Untergrundes, Lageplan“) behalten weiter
ihre Gültigkeit, werden aber wie die Eingriffsregelung nicht der Vorlage
beigefügt, da sie dem Gemeinderat bereits bei den vorangegangenen Beschlüssen vorlagen.