Betreff:
ESG-Gelände
- Umwandlung des Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz
Anlage(n):
Mitzeichnung
Entwurfsplanung
Beschlussvorschlag:
Auf dem ESG-Gelände wird die Umwandlung des
Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz gemäß „Variante C - Bau eines Kunstrasenplatzes“ mit einer im Förderantrag
genannten Nettospielfeldgröße von 60 m x 90 m und einer 6-Mast-Flutlichtanlage,
ohne Erhalt der Pappeln, beschlossen. Die Ausführung des Kunstrasenbelags
erfolgt mit geradem Flor ohne zusätzliche Football-Linierung.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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30.06.2011
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2011
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2.5600.9520,A,5600.0004
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1.250.000,00
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Auf die Ausführungen der Vorlage-Nr. 185/2011 der Sitzungen des
Ausschusses für Umwelt und Technik vom 31.05.2011 und 07.06.2011 und die
Beratungen wird verwiesen.
Als Grundlage für die weiteren
Beratungen und abschließenden Festlegung der auszuführenden Variante der
Umwandlung des Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz wurde am 07.06.2011
ein Ortstermin mit dem Ausschuss für Umwelt und Technik auf dem ESG-Gelände
durchgeführt. Hierbei wurden dem Gremium sowie den anwesenden Mitgliedern des
SV Kornwestheim die in der o.g. Vorlage beschriebenen
Ausführungsvarianten nochmals vorgestellt und die Vor- und Nachteile erörtert.
Die Stadtverwaltung hatte hierfür mit Absperrbändern die jeweiligen Feldgrößen
abgesteckt.
Die vorgestellten Varianten waren im
Einzelnen wie folgt:
Variante
A - Reduzierung
des Spielfeldes auf eine Nettospielfeldgröße von 45m x 90m, unter Erhalt der Pappeln,
mit einer 6-Mast-Flutlichtanlage
Variante
B - Reduzierung
des Spielfeldes auf eine Nettospielfeldgröße von 53m x 90m, unter Erhalt des größten
Teils der Pappeln, mit einer
4-Mast-Flutlichtanlage.
Variante C - Bau eines Kunstrasenplatzes mit einer im
Förderantrag genannten Nettospielfeldgröße von 60 m x 90 m und einer
6-Mast-Flutlichtanlage, ohne Erhalt der Pappeln
Wesentlicher Bestandteil der Ausführungen
waren die östlich angrenzenden Pappeln, da bei der weitergehenden und
detaillierten Ausarbeitung der Planungsunterlagen festgestellt wurde, dass der
Bestand der Pappeln den Neubau des Kunstrasenplatzes stärker einschränkt als
zunächst angenommen. Zur qualifizierten Bewertung des Baumbestandes und zur
Beantwortung von Fragen wurde darum der Baumsachverständige Herr Kastner zur Ortsbesichtigung von der Stadtverwaltung
eingeladen. Nach fachmännischer Begutachtung der Bäume kam Herr Kastner zu dem Ergebnis, dass sich die Bäume in einem
gesundheitlich bedenklichen Zustand befinden und aufgrund von Astbruchgefahr
sogar ein Risiko für Zuschauer darstellen. Selbst wenn man die Bäume um ca. ein
Drittel kürzen würde, um sie bruchsicher zu machen, wurde dies durch den
Laubverlust zu einer weiteren Schwächung führen und letztendlich eine Fällung
unumgänglich machen. Im Ergebnis sprach er sich daher für die Fällung der Bäume
vor Beginn der Baumaßnahmen am Kunstrasenplatz aus.
In der anschließenden Beratung, in
der Sitzung des Technischen Ausschusses
kam man aufgrund der Feststellungen von Herrn Kastner
und der gravierenden Einschränkungen durch die in der Vorlage-Nr.
185/2011 beschriebenen Nachteile der Spielfeldvarianten A und B zum Ergebnis,
dass bei Umwandlung des Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz eindeutig
die Variante C zu favorisieren wäre.
Im Haushaltsplan 2011 sind Haushaltsmittel in Höhe von EUR
1.250.000,00 auf der Haushaltsstelle 2.5600.9520,A,5600.0004 eingestellt. Die
aktuelle Kostenberechnung des Planungsbüros Möhrle und Partner vom 16.03.2011
beläuft sich auf rd. brutto EUR 1.182.000,00 einschl. Baunebenkosten. Diese
Kostenberechnung beinhaltet bereit die Fällung der Pappeln. Des Weiteren liegt
der Kalkulation die Ausführung des Kunstrasens mit einem höherwertigeren
geraden Flor, wie im Falle des Kunstrasenplatzes in der Bogenstraße, zugrunde.
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 18.01.2011
(Vorlage-Nr. 5/2011) beschrieben, könnten hier noch
durch die Verwendung eines kostengünstigeren gekräuselten Flors, wie im Stadion
in Pattonville, die Kosten um rd. EUR 40.000,00 reduziert werden.
Nach eingehender Prüfung der jeweiligen Kunstrasentypen,
auch hinsichtlich der Eignung für eine vom SVK gewünschten Nutzung durch die
Sportarten Football und Lacrosse, ergibt sich im
Ergebnis, dass sowohl der gerade Flor als auch der gekräuselte Flor für beide
Sportarten nicht optimal, aber gleichermaßen geeignet wäre. Bei der Eignung für
Fußball schneidet der gerade Flor jedoch etwas besser ab. Unabhängig davon muss
aber darauf hingewiesen werden, dass durch die Nutzung durch Football, die
Kunstrasenfläche aufgrund der höheren Scherkräfte stärker beansprucht wird. Aus
diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, für beide Kunstrasentypen, auf die
zusätzlich erforderliche Football-Linierung zu verzichten, da die Linien
nachträglich eingewebt werden und dadurch, vor allem in den
Linienüberschneidungsbereichen, als Schwachstelle innerhalb des Belagssystems
anzusehen sind.
Die Verwaltung schlägt vor auf dem
ESG-Gelände die Umwandlung des Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz gemäß
Variante C - Bau eines Kunstrasenplatzes mit einer im
Förderantrag genannten Nettospielfeldgröße von 60 m x 90 m und einer
6-Mast-Flutlichtanlage, ohne Erhalt der Pappeln, zu beschließen. Die Ausführung
des Kunstrasenbelags erfolgt mit geradem Flor ohne zusätzlicher
Football-Linierung.