Vorlage-Nr.:

415/2011

Az.:

212 Kornelia Schwind

Datum:

23.11.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Sozialausschuss

Am:

30.11.2011

 

 

Betreff:

Kindergartenvertrag mit UKI

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Der bestehende Vertrag mit UKI wird auf der bisherigen Grundlage für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2012 verlängert.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Sozialausschuss

Vorberatung

öffentlich

30.11.2011

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

01.12.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

15.12.2011

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Dezember 2010 hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim den neuen Kindergartenvertrag mit den Kirchen verabschiedet. Mit derselben Vorlage 421/210 wurde der Vertrag mit für ein Jahr verlängert mit dem Ziel in diesem Zeitraum einen neuen Vertrag zu erarbeiten.

Bereits mit Vorlage 114/2010 wurde über den Vertragsabschluss mit UKI, der auf Grundlage von § 8 Abs 5 Kindertagesbetreuungsgesetz in der Fassung vom 19.03.2009 und der zwischen den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den sonstigen freien Trägern der Jugendhilfe geschlossenen Rahmenvereinbarung basiert, berichtet. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Bedarfsplanung, die Informationsweitergabe, die Leistungen des Trägers, die Finanzierung der Einrichtung und die Vertragsdauer sind dadurch vertraglich vereinbart.

Der Vertrag wurde zwischen UKI und der Verwaltung abgestimmt. Die Laufzeit war  zunächst bis Ende 2010 festgelegt.

 

Mit dem Beschluss die Mahale gGmbH in die Bedarfsplanung für die Einrichtung auf dem Salamanderareal aufzunehmen werden zukünftig mehrere nicht-kirchliche Träger in Kornwestheim Kindertageseinrichtungen betreiben.

 

Mit den kirchlichen Trägern wurde 2010 ein neuer Vertrag ausgehandelt und vom Gemeinderat am 16. Dezember 2010 verabschiedet. Die kirchlichen Gremien haben diesen Vertrag ebenfalls angenommen und er ist seit 1. Januar 2011 in Kraft. Für die weiteren Träger muss ein separater Vertrag geschlossen werden. Der geschlossene Vertrag mit den Kirchen kann keine Anwendung finden, da diese ihre Räume ohne Kostenberechnung zur Verfügung stellen.

 

Mit der Mahale gGmbH wurde die Vertragsaushandlung für 2012 vereinbart. Die Grundzüge entsprechen der bisherigen vertraglichen Regelung mit UKI und sind mit Mahale gGmbH kommuniziert und in Vorlage 348/2011 (Aufnahme in die Bedarfsplanung) dargestellt.

Mit einem weiteren Träger laufen Verhandlungen, die bisher noch nicht zu einem Abschluss gebracht werden konnten.

Mit diesen Trägern und UKI wurde vereinbart einen einheitlichen Vertrag 2012 auszuhandeln.

Mit UKI wurde die Beibehaltung des bisherigen Vertrags abgestimmt. Der Vertrag bleibt bis zum Inkrafttreten des neuen Vertrags, längstens bis zum 31.12.2012, gültig.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen