Betreff:
Kindergartenvertrag
mit UKI
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Der bestehende Vertrag mit UKI wird auf der bisherigen
Grundlage für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2012 verlängert.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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30.11.2011
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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01.12.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.12.2011
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Sachdarstellung und
Begründung:
Im Dezember 2010 hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim
den neuen Kindergartenvertrag mit den Kirchen verabschiedet. Mit derselben
Vorlage 421/210 wurde der Vertrag mit für ein Jahr verlängert mit dem Ziel in
diesem Zeitraum einen neuen Vertrag zu erarbeiten.
Bereits mit Vorlage 114/2010 wurde
über den Vertragsabschluss mit UKI, der auf Grundlage von § 8 Abs 5 Kindertagesbetreuungsgesetz
in der Fassung vom 19.03.2009
und der zwischen den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den sonstigen
freien Trägern der Jugendhilfe geschlossenen Rahmenvereinbarung basiert,
berichtet. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Bedarfsplanung, die
Informationsweitergabe, die Leistungen des Trägers, die Finanzierung der
Einrichtung und die Vertragsdauer sind dadurch vertraglich vereinbart.
Der Vertrag wurde
zwischen UKI und
der Verwaltung abgestimmt. Die Laufzeit war
zunächst bis Ende 2010 festgelegt.
Mit dem Beschluss die Mahale gGmbH in die
Bedarfsplanung für die Einrichtung auf dem Salamanderareal aufzunehmen werden
zukünftig mehrere nicht-kirchliche Träger in Kornwestheim
Kindertageseinrichtungen betreiben.
Mit den kirchlichen Trägern wurde 2010
ein neuer Vertrag ausgehandelt und vom Gemeinderat am 16. Dezember 2010
verabschiedet. Die kirchlichen Gremien haben diesen Vertrag ebenfalls
angenommen und er ist seit 1. Januar 2011 in Kraft. Für die weiteren Träger muss ein
separater Vertrag geschlossen werden. Der geschlossene Vertrag mit den Kirchen
kann keine Anwendung finden, da diese ihre Räume ohne Kostenberechnung zur
Verfügung stellen.
Mit der Mahale
gGmbH wurde die Vertragsaushandlung für 2012
vereinbart. Die Grundzüge entsprechen der bisherigen vertraglichen Regelung mit
UKI und sind mit Mahale gGmbH
kommuniziert und in Vorlage 348/2011 (Aufnahme in die Bedarfsplanung)
dargestellt.
Mit einem weiteren Träger laufen
Verhandlungen, die bisher noch nicht zu einem Abschluss gebracht werden konnten.
Mit diesen Trägern und UKI wurde
vereinbart einen einheitlichen Vertrag 2012 auszuhandeln.
Mit UKI wurde die Beibehaltung des
bisherigen Vertrags abgestimmt. Der Vertrag bleibt bis zum Inkrafttreten des
neuen Vertrags, längstens bis zum 31.12.2012, gültig.