Betreff:
Bericht
über die Verkehrsschau am 29.6.2010
Anlage(n):
Mitzeichnung
Ansichten zu den Tagesordnungspunkten 1-4 und Gerokstraße
Beschlussvorschlag:
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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19.10.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Am 29.6.2010 fand eine Verkehrsschau statt. Auf das beigefügte Protokoll wird
verwiesen.
Ergänzungen:
Zu TOP 3 (Aldinger
Straße/ Einmündung Leibnizstraße)
Aufgrund der aktuellen Überlegungen
zur Verbesserung der Zufahrt zur Leibnizstraße von der Aldinger
Straße her wird derzeit auf das Anbringen sogenannter „Bischofsmützen“
verzichtet.
Zu TOP 5 (Bekanntgaben und
Verschiedenes):
Wolfgang-Amadeus-Mozart-Straße/ Querungsmöglichkeit
Das Stadtbauamt hat die Anfrage
zwischenzeitlich geprüft.
Sämtliche Hauszugänge sind über
asphaltierte Gehwege erreichbar. Querungen sind im Bereich der Plätze möglich.
Die Asphaltierung von
Querungsstellen innerhalb des Kiesweges ist nicht vorgesehen, da der Charakter
der Allee erhalten bleiben soll.
Stuttgarter Straße/Fußgängerampel
auf Höhe des Altenheims
Nach Auskunft des Stadtbauamtes wird
die Ampelschaltung im Rahmen der Umgestaltung der Jakobstraße/ Bahnhofstraße
neu geregelt.
Gerokstraße/ Rechtsabbiegeverbot
Im Verlauf der Stuttgarter Straße gibt es
zahlreiche Kreuzungen, die - mit Ausnahme der Kreuzung Karlstraße/ Friedrich-Siller-Straße - alle mit Lichtsignalanlagen
(Ampeln) geregelt sind.
An einseitigen Einmündungen (Rechbergstraße,
Rosensteinstraße, Hauffstraße, Albstraße) ist das Linksabbiegen zugelassen.
An der Einmündung Gerokstraße ist für
Fahrzeuge, die aus der Gerokstraße kommen, das Linksabbiegen verboten.
Auf der Stuttgarter Straße befinden sich
auf Höhe der Einmündung Gerokstraße aus beiden Fahrtrichtungen abgetrennte,
markierte Linksabbiegespuren (eine Spur in Richtung Gerokstraße, eine Spur in
Richtung Polizei). Zur Verdeutlichung und Trennung befindet sich zwischen
diesen beiden Linksabbiegespuren eine Sperrfläche (Luftbild s. Anlage).
Schräg gegenüber der Einmündung
Gerokstraße befindet sich die Ein- und Ausfahrt der Polizei.
Würde das Linksabbiegen aus der
Gerokstraße zugelassen, müssten diese Fahrzeuge verbotenerweise die Sperrfläche
befahren und außerdem bestünde wegen der Polizeiausfahrt ein erhöhtes
Unfallrisiko.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist
deshalb das Rechtsabbiegegebot für aus der Gerokstraße ausfahrende Fahrzeuge
nach wie vor erforderlich.
Bericht über die Verkehrsschau am 29.06.2010
Tagesordnung
I.
Weißenfelser Ring
Parkierungssituation im Kurvenbereich/ Einmündung Havelweg
II.
Pleißestraße und Wipperstraße
Parkierungssituation
III.
Aldinger Straße/ Einmündung Leibnizstraße
Linksabbiegespur
IV.
Stuttgarter Straße/ Einmündung Karlstraße
Antrag auf Aufhebung des vorhandenen Haltverbotes
V.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Protokoll
Verkehrsschau am 29.06.2010
Teilnehmer:
Herr BM Allgaier
Herr
Stadtrat Bartholomä, CDU
Herr
Stadtrat Ergenzinger, CDU
Frau
Stadträtin Tröscher, SPD
Herr
Stadtrat Holzscheiter, Freie Wähler
Herr
Schneider, Polizeidirektion Ludwigsburg
Herr
Reichert, Polizeirevier Kornwestheim
Herr Conte, Landratsamt Ludwigsburg, Straßenbau
Herr
Weber, Kreisverkehrswacht Ludwigsburg
Herr Frasch, ADAC Württemberg
Herr
Kübler, Stadtplanungsamt
Herr Plitzko, Stadtbauamt
Frau Nemetz, Straßenverkehrsbehörde
Entschuldigt waren:
Frau
Oberbürgermeisterin Keck
Herr
Erster Bürgermeister Köpple
Herr
Jäger, Feuerwehr Kornwestheim
Frau
Schulz, Presseamt
TOP 1:
Weißenfelser Ring
Parkierungssituation im Kurvenbereich/ Einmündung Havelweg
Von Seiten der CDU-Fraktion war angeregt worden, die Verkehrssituation -
insbesondere die Parkierungssituation - im Bereich des Weißenfelser
Rings/ Einmündung Havelweg zu prüfen, da hier möglicherweise eine
Gefahrensituation bestehe.
Nach Fertigstellung des endgültigen Fahrbahnbelages wird der gesamte Weißenfelser Ring - mit Ausnahme des südlichen Weißenfelser Rings (parallel zur Neckarstraße) - als Tempo
30-Zone ausgewiesen. Der Fahrbahnbelag soll im Sommer 2010 fertiggestellt
werden.
Die Fahrbahnbreite im Bereich der Gebäude Weißenfelser
Ring 6 und 8 beträgt 5,50 m. Auf der Südseite sind außerhalb der Fahrbahn
Längsparkplätze angelegt. Auf der Nordseite des Weißenfelser
Rings ist das Parken auf der Fahrbahn zulässig; aufgrund der angespannten
Parkierungssituation im Wohnpark Neckarstraße wird dort auch regelmäßig
geparkt.
Auch wenn auf der Nordseite geparkt wird, beträgt die Restfahrbahnbreite noch
ca. 3 m bis 3,50 m und ist somit nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
ausreichend. Ein Begegnungsverkehr ist dann nicht mehr möglich, dies ist allerdings in Tempo 30-Zonen auch nicht erforderlich.
Nach der aktuellen Rechtsprechung ist es in Tempo 30-Zonen durchaus gewollt und
dem Autofahrer auch zumutbar, den Gegenverkehr passieren zu lassen.
Von Seiten einiger Bewohner des Wohnparks Neckarstraße wird angeregt, auf der
Nordseite des Weißenfelser Rings ein Haltverbot
anzuordnen, um einen ungestörten Begegnungsverkehr zu ermöglichen.
Vorschlag:
Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Tempo 30-Zone handelt und dass es
bisher nicht zu Unfällen kam, kommen die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei
zum Ergebnis, dass die Anordnung eines Haltverbotes auf der Nordseite des Weißenfelser Rings derzeit nicht erforderlich ist.
Parkverstöße im 5-m-Bereich werden weiterhin im Rahmen der Streife kontrolliert
und geahndet.
Protokoll:
Herr
Bürgermeister Allgaier weist nochmals darauf hin,
dass der Kreuzungsbereich bereits durch große steinerne Poller entschärft
worden sei, die verhindern, dass zu schnell in die Kurve gefahren und dabei
Fußgänger gefährdet werden. Die Vertreter der Polizei schätzen die Situation
ebenfalls als unauffällig ein – bisher ist es nicht zu Unfällen gekommen. Die
Teilnehmer der Verkehrsschau stellen fest, dass es sich hier nicht um eine
„Sondersituation“ handelt, sondern dass es ähnliche Probleme auch in anderen
Wohngebieten gebe.
Die
Teilnehmer der Verkehrsschau folgen einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung.
TOP 2:
Pleißestraße und Wipperstraße
Parkierungssituation
Die Parkierungssituation im Bereich der Pleißestraße
und Wipperstraße führt regelmäßig zu Konflikten mit Fußgängern.
Das Thema war bereits im Rahmen der Verkehrsschau am 4.11.2008 (Top 1.2)
behandelt worden.
Der Parkierungsstreifen in der Pleißestraße und in
der Wipperstraße befindet sich niveaugleich mit der Fahrbahn östlich und
westlich der Fahrbahn jeweils direkt entlang den Grundstücksmauern. Diese
Parkierungsstreifen werden häufig auch als Gehwege angesehen und benutzt.
Die Anwohner der dortigen Wohnanlagen beklagen, dass häufig der Zugang zu den
Müllbehälterplätzen und häufig auch die Hauszugänge so zugeparkt seien, dass man oft nur unter deutlich erschwerten
Bedingungen das Haus verlassen könne, bzw. zu manchen Zeiten nicht zum Mülltonnenstandplatz
gelangen könne. In den Wintermonaten hätten die Anwohner zum Teil nur über die
vereiste Fahrbahn zum Mülltonnenplatz gehen können. Auch die Schneeräumpflicht
sei aufgrund dieser unklaren Verhältnisse nicht geregelt.
Falls im Bereich der Pleißestraße und der
Wipperstraße ein durchgängiges Haltverbot angeordnet würde, würden dort jeweils
auf der Westseite ca. 5 Parkplätze und auf der Ostseite ca. 6 - 7 Parkplätze
wegfallen. Bei dem ohnehin enormen Parkdruck im Wohnpark Neckarstraße können natürlich
nicht leichtfertig Stellplätze "geopfert" werden.
Auf der anderen Seite sind die Pleißestraße und die
Wipperstraße Teil der Tempo-30-Zone und sowohl für Anwohner als auch für
Fußgänger ist die Situation äußerst unbefriedigend.
Bisher wurden an zahlreichen Hauszugängen und vor Müllbehälterplätzen im
Wohnpark Neckarstraße Grenzmarkierungen angebracht. Bei Schnee und Eis sind
diese Markierungen allerdings nicht sichtbar und es werden dann Fahrzeuge
abgestellt.
Vorschlag:
Im Rahmen der Verkehrsschau soll nochmals nach einer dauerhaften Lösung gesucht
werden.
Protokoll:
Die
Teilnehmer der Verkehrsschau können nachvollziehen, dass die Situation sowohl
für Anwohner als für Fußgänger unbefriedigend ist und es immer wieder zu
Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Autofahrern kommt. Die Teilnehmer
der Verkehrsschau erkennen gleichzeitig auch das Stellplatzproblem im Wohnpark
Neckarstraße.
Auf
Anregung von Stadtrat Ergenzinger sind die Teilnehmer
der Verkehrsschau der Auffassung, dass zunächst bei Bedarf – wie auch bisher –
Grenzmarkierungen angebracht werden sollen und dass nach der endgültigen
Fertigstellung der Straßen im Wohnpark Neckarstraße nochmals geprüft werden
soll, ob eine zusätzliche Beschilderung erforderlich ist.
TOP 3:
Aldinger Straße/ Einmündung Leibnizstraße
Linksabbiegespur
Im Bereich der Aldinger Straße zwischen der
Anschlussstelle B 27 Kornwestheim Nord und den weiteren Einmündungen bis zur
Enzstraße kommt es während den Hauptverkehrszeiten regelmäßig zu Engpässen und
Störungen im Verkehrsablauf. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und aufgrund
der begrenzten räumlichen Verhältnisse wurde im Rahmen des Ausbaus der Aldinger Straße ein "Doppel-Links-Abbieger"
in Richtung B 27 angeordnet.
Besonders problematisch ist auch die Linksabbiegespur von der Aldinger Straße in die Leibnizstraße. Hier kommt es immer
wieder zu kritischen Fahrmanövern, insbesondere durch Fahrzeuge, die aus
Fahrtrichtung Stuttgart von der B 27 kommend in die Leibnizstraße einbiegen
wollen. Dadurch bilden sich nicht selten Rückstaus, die zum Teil bis in die
Pfarrer-Hahn-Straße zurückreichen.
Eine zweite Möglichkeit zur Einfahrt in den Bereich des Gewerbegebietes Wilkinareal bietet sich östlich der Leibnizstraße über die
Einmündung "Im Moldengraben". Auch hier ist
allerdings die Länge der Linksabbiegespur in die Straße "Im Moldengraben" begrenzt und der Stauraum für die
anfallende Verkehrsmenge insgesamt zu klein.
Es ist zu erwarten, dass sich diese Situation aufgrund der (bundesweit)
allgemeinen Steigerung der Verkehrsmengen weiter verschärfen wird. Hinzu kommt,
dass mit der beabsichtigten weiteren Aufsiedlung im Gewerbegebiet Wilkinareal zusätzliche Verkehrsmengen entstehen. Dabei ist
festzustellen, dass sich insbesondere bei entsprechenden Preisangeboten der
Tankstelle die dortige Verkehrsmenge erheblich erhöht - man kann von Westen
kommend lediglich über die Leibnizstraße in die Tankstelle einfahren. Auch der
Kundenverkehr zu Mc Donalds macht sich auf der Linksabbiegespur in Richtung
Leibnizstraße bemerkbar.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 22.06.2010 wurden
verschiedene Lösungsansätze vorgestellt.
Als kurzfristige Maßnahme wird derzeit überprüft, inwiefern über eine erneute
Änderung der Umlaufzeiten der Signalanlage, insbesondere auch eine Verlängerung
des Grünsignals für die Linksabbieger in die Leibnizstraße, eine Optimierung
der Situation möglich und umsetzbar ist. Es erscheint möglich, der
Linksabbiegebeziehung eine um 8 Sekunden verlängerte Grünzeit zu gewähren. Dies
würde aber allenfalls für drei weitere Fahrzeuge ausreichen.
Um die kritischen Situationen der Linksabbieger aus der B 27 in die
Leibnizstraße hinein zu verhindern, schlägt die Verwaltung weiterhin vor,
diesen heute üblichen Spurwechsel über die Anbringung von sogenannten "Bischofsmützen"
zukünftig zu verhindern. Aus Fahrtrichtung Stuttgart könnte dann künftig nur
über die Einmündung "Im Moldengraben" in
das Gewerbegebiet Wilkinareal eingefahren werden.
Inwiefern es dann in diesem Kreuzungsbereich zu Störungen im Verkehrsablauf
kommt, muss abgewartet werden.
Langfristige Lösungsansätze bestehen einerseits in den Planungsüberlegungen des
Regierungspräsidiums Stuttgart in Zusammenhang mit der Sanierung der Gumpenbachbrücke und dem möglichen Neubau einer "Rampe
Ost" in Fahrtrichtung Ludwigsburg, andereseits
auch in den Planungsüberlegungen zum Bau eines Kreisverkehrs im Bereich der
Einmündung Leibnizstraße. In weiteren Schritten sollen nun weitere Analysen
durchgeführt und die Planungsüberlegungen auch hinsichtlich der entstehenden
Kosten weiter detailliert werden.
Protokoll:
Herr
Kübler stellt zunächst die verschiedenen Lösungsansätze des Stadtplanungsamtes
vor. Herr Conte stellt fest, dass durch das
Aufstellen von „Bischofsmützen“ zwar ein gewisser „Druck“ auf die Autofahrer ausgeübt
werde, dass jedoch gleichzeitig auch die Gefahr bestehe, dass die
„Bischofsmützen“ umgefahren werden. Herr Stadtrat Ergenzinger
erkundigt sich danach, was künftig mit der derzeit vorhandenen Linksabbiegespur
geplant sei. Nach Auskunft von Herrn Kübler werden weitere Details untersucht
und anschließend im AUT vorgestellt. Aus Fahrtrichtung Stadtmitte und für
Fahrzeuge, die aus Richtung Ludwigsburg kommen, besteht auch weiterhin eine
Abbiegemöglichkeit nach links. Nach Ansicht von Herrn Stadtrat Bartholomä müssten gefährliche „Wendemanöver“ künftig
konsequent unterbunden werden.
Herr
Stadtrat Holzscheiter regt an, aus Richtung Stuttgart von der B 27 kommend, an
der Aldinger Straße ein gelbes Blinklicht
anzubringen.
Herr Weber
ist der Meinung, der aus Stuttgart kommende Verkehr müsse durch geeignete
Maßnahmen gezwungen werden, bis zur ersten Ampel (Höhe Einmündung Haldenrain)
auf der rechten Fahrspur zu bleiben.
Die
Teilnehmer der Verkehrsschau sehen langfristig einen Handlungsbedarf. Als
Interimslösung wird einstimmig empfohlen, das Linksabbiegen für den aus
Fahrtrichtung Stuttgart kommenden Verkehr durch „Bischofsmützen“ zu unterbinden
und diesen Verkehr durch eine geeignete Wegweisung über die Straße Im Moldengraben zur Leibnitzstraße zu führen. Das illegale
Abbiegen/Wenden östlich der vorhandenen Verkehrsinsel sollte durch eine
Sperrflächenmarkierung oder ggf. Schwellen verhindert werden. Bei dieser
Maßnahme sind ggf. Einfahrmöglichkeiten in die südlich der Aldinger
Straße gelegenen Grundstücke zu berücksichtigen.
TOP 4:
Stuttgarter
Straße/ Einmündung Karlstraße
Antrag auf Aufhebung des vorhandenen Haltverbotes
Aus der Mitte des Gemeinderates war angeregt worden, das auf der Westseite der
Stuttgarter Straße südlich der Einmündung Karlstraße vorhandene Haltverbot
aufzuheben, um dort weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Auf der Westseite der Stuttgarter Straße befindet sich derzeit südlich der
Einmündung Karlstraße auf einer Länge von ca. 20 Metern ein absolutes
Haltverbot mit Zusatz "Mo - Fr, 7 - 18 h". Anschließend kann auf
einer Länge von ca. 25 Metern am Fahrbahnrand geparkt werden. Im Anschluss
daran, befindet sich auf einer Länge von ca. 20 Metern ein eingeschränktes
Haltverbot. Abschließend besteht wieder ein absolutes Haltverbot, das sich bis
zur Einmündung Johannesstraße erstreckt.
Der Kreuzungsbereich Stuttgarter Straße/ Karlstraße/ Friedrich-Siller-Straße
ist seit mehreren Jahren Unfallschwerpunkt. Diese Kreuzung wird von mehreren
innerstädtischen Buslinien befahren.
Im Bereich der vorhandenen Fahrstreifenbegrenzung (= durchgezogene Linie)
besteht ein rechtliches Parkverbot (§ 12 Abs 3 Nr. 8b StVO). Wenn das absolute
Haltverbot auf der Westseite der Stuttgarter Straße verkürzt würde, könnte der
aus der Karlstraße oder der Friedrich-Siller-Straße
kommende Verkehr nicht mehr problemlos in die Stuttgarter Straße einfahren,
wenn die dortige Ampel für den Verkehr auf der Stuttgarter Straße in
Fahrtrichtung Nord "Rot" zeigt und mehrere Fahrzeuge dort warten. Es
würde sich ein Rückstau bilden.
Vorschlag:
Aus
Gründen der Verkehrssicherheit sollte das bestehende absolute Haltverbot nicht
verkürzt werden.
Die Aufhebung des eingeschränkten Haltverbots im weiteren Verlauf erscheint
ebenfalls nicht sinnvoll, da aufgrund der vorhandenen Grundstücksausfahrten
dort ohnehin größtenteils nicht geparkt werden darf. Es könnte dadurch
allenfalls ein zusätzlicher Parkplatz geschaffen werden.
Protokoll:
Die
Teilnehmer der Verkehrsschau folgen einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung.
TOP 5:
Bekanntgaben und Verschiedenes
Wilhelmstraße/Parksituation im Einmündungsbereich
In
Zusammenhang mit einer Verkehrsunfallaufnahme hat das Polizeirevier
Kornwestheim angeregt, die Parkierung im Einmündungsbereich
Wilhelmstraße/Bahnhofstraße zu überprüfen. Die bauliche Ausgestaltung der
Parkflächen im Einmündungsbereich erweckt den Eindruck, dass dort Fahrzeuge bis
direkt an die Einmündung heran parken dürfen.
Die
Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass dort entsprechende Markierungen
angebracht werden, die das Parken im Einmündungsbereich verhindern.
Bolzstraße/Bremsmatten
Eltern von
Kindern, die den Kindergarten Bolzstraße besuchten, hatten bei der Verwaltung
beantragt, auf Höhe des Kindergartens in der Bolzstraße Bremsmatten zur
Erhöhung der Sicherheit anzubringen.
Die
Bolzstraße ist durchgängig als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Es handelt sich um
eine Straße, die sich abseits von Vorfahrtsstraßen befindet und überwiegend von
Anwohnern befahren wird.
In der
Vergangenheit waren im Bereich der Bolzstraße versuchsweise Bremsmatten
angebracht. Diese hatten sich im Laufe der Jahre gelockert und waren deshalb
vor ca. 1 ½ Jahren abgebaut worden. Da die Anwohner befürchtet hatten, dass in
der Bolzstraße wieder schneller gefahren werde, hatten die Mitarbeiter des
Gemeindlichen Vollzugsdienstes an mehreren Tagen Geschwindigkeitsmessungen
durchgeführt, bei denen sich die Befürchtungen der Anwohner allerdings nicht
bestätigt hatten. Die Messergebnisse zeigten deutlich, dass sich seit dem Abbau
der Bremsmatten die Geschwindigkeit in der Bolzstraße nicht erhöht hatte; die
Messergebnisse lagen durchweg unter dem sonst üblichen
Durchschnitt von 10 % Überschreitungen.
Auch in
anderen Tempo 30-Zonen waren schon vor Jahren die Bremsmatten abgebaut worden;
auch dort haben sich die Geschwindigkeiten nicht erhöht.
Nach den
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sollen in Tempo 30-Zonen keine
straßenbaulichen Maßnahmen, wie z.B. Schwellen oder Bremsmatten zur
Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen werden.
Die
Teilnehmer der Verkehrsschau folgen einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, in
der Bolzstraße keine Bremsmatten, Schwellen o. ä. anzubringen.
B 27/Sanierung Gumpenbachbrücke
In
Zusammenhang mit der Sanierung der Gumpenbachbrücke
wird die Fahrbahn in beide Richtungen auf der B 27 eingeengt und eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h angeordnet. Durch diese Maßnahme sollen
die Außenbereiche der sanierungsbedürftigen Brücke entlastet werden.
Herr
Stadtrat Bartholomä befürchtet, dass die
Verkehrsteilnehmer durch die vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgesehenen
Maßnahmen, wie Fahrbahnverengung und Tempolimit, nur beruhigt werden sollen.
Nachtrag:
Eine
Rückfrage beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart – Bauleitung Besigheim
– ergab, dass die Schwachstellen der Brückenbauwerkskonstruktion im Bereich der
Krak-Arme (jeweils der Bereich außerhalb der
Längsträger der beiden Teilbauwerke) liegen. Die Ursache hierfür sei nicht
zuletzt in unzureichenden Kenntnissen und Erfahrungen mit Spannstahl zur
damaligen Bauzeit der Brücke begründet. Der Bereich zwischen den Längsträgern
und die Widerlager seien in einem zufriedenstellenden Zustand.
Das
Regierungspräsidium Stuttgart teilte ferner mit, dass mit Nachdruck an der
Planung eines Brückenneubaus gearbeitet werde. Die Planung sei aufwendig, da viele
verschiedene Randbedingungen (Verkehrsführung während der Bauzeit,
Gründungsverhältnisse, usw.) zu berücksichtigen seien. Eine andere Möglichkeit
für die Verkehrssicherheit, als die Krakarme zu
entlasten, gebe es im Moment nicht. Es seien jedoch weitere Untersuchungen im
Gange, um die Sicherheit des alten Brückenbauwerks während der Planungsphase
für den Neubau zu gewährleisten.
Wolfgang-Amadeus-Mozart-Straße
Herr
Stadtrat Holzscheiter teilt mit, dass er von verschiedenen gehbehinderten
Personen, die gezwungen seien, einen Rollator zu
benutzen, auf die ungünstige Querungsmöglichkeiten im Zuge der
Wolfgang-Amadeus-Mozart-Straße angesprochen worden sei. Aufgrund des Kiesweges,
der in der Mitte der Wolfang-Amadeus-Mozart-Straße
(Grünzug) verläuft, sei eine Querung sei schwierig.
Das
Stadtbauamt sichert eine Prüfung zu.
Stuttgarter Straße/Fußgängerampel auf Höhe des
Altenheims
Von Seiten
der Stadträte wird beantragt, zu prüfen, ob die Ampelphase für Fußgänger im
Bereich der Fußgängerampel auf Höhe des AWO-Altenheims an der Stuttgarter
Straße evtl. verlängert werden könne.
Die
Verwaltung sichert eine Prüfung zu.
Helfensteinstraße/Einmündung Ludwig-Herr-Straße
Herr
Stadtrat Holzscheiter teilt mit, dass im Einmündungsbereich Helfensteinstraße/Ludwig-Herr-Straße
regelmäßig ein Lkw parke und dadurch die Sicht im Einmündungsbereich
beeinträchtigt sei.
Die
Verwaltung sichert Kontrollen durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst zu.
Gerokstraße/Rechtsabbiegegebot
An der
Gerokstraße befindet sich an der Einmündung Stuttgarter Straße das
Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts“.
Von Seiten
der SPD-Fraktion wird angefragt, was der Grund für dieses Rechtsabbiegegebot
ist und ob diese Regelung evtl. aufgehoben werden kann.
Die
Verwaltung sichert eine Prüfung zu.