Vorlage-Nr.:

359/2010

Az.:

4 Susanne Nemetz

Datum:

12.10.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

19.10.2010

 

 

Betreff:

Bericht über die Verkehrsschau am 29.6.2010

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Ansichten zu den Tagesordnungspunkten 1-4 und Gerokstraße

 

Beschlussvorschlag:

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Kenntnisnahme

öffentlich

19.10.2010

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 29.6.2010 fand eine Verkehrsschau statt. Auf das beigefügte Protokoll wird verwiesen.

 

Ergänzungen:

 

Zu TOP 3 (Aldinger Straße/ Einmündung Leibnizstraße)

Aufgrund der aktuellen Überlegungen zur Verbesserung der Zufahrt zur Leibnizstraße von der Aldinger Straße her wird derzeit auf das Anbringen sogenannter „Bischofsmützen“ verzichtet.

 

 

Zu TOP 5 (Bekanntgaben und Verschiedenes):

Wolfgang-Amadeus-Mozart-Straße/ Querungsmöglichkeit

Das Stadtbauamt hat die Anfrage zwischenzeitlich geprüft.

Sämtliche Hauszugänge sind über asphaltierte Gehwege erreichbar. Querungen sind im Bereich der Plätze möglich.

Die Asphaltierung von Querungsstellen innerhalb des Kiesweges ist nicht vorgesehen, da der Charakter der Allee erhalten bleiben soll.

 

Stuttgarter Straße/Fußgängerampel auf Höhe des Altenheims

Nach Auskunft des Stadtbauamtes wird die Ampelschaltung im Rahmen der Umgestaltung der Jakobstraße/ Bahnhofstraße neu geregelt.

 

Gerokstraße/ Rechtsabbiegeverbot

Im Verlauf der Stuttgarter Straße gibt es zahlreiche Kreuzungen, die - mit Ausnahme der Kreuzung Karlstraße/ Friedrich-Siller-Straße - alle mit Lichtsignalanlagen (Ampeln) geregelt sind.

An einseitigen Einmündungen (Rechbergstraße, Rosensteinstraße, Hauffstraße, Albstraße) ist das Linksabbiegen zugelassen.

An der Einmündung Gerokstraße ist für Fahrzeuge, die aus der Gerokstraße kommen, das Linksabbiegen verboten.

 

Auf der Stuttgarter Straße befinden sich auf Höhe der Einmündung Gerokstraße aus beiden Fahrtrichtungen abgetrennte, markierte Linksabbiegespuren (eine Spur in Richtung Gerokstraße, eine Spur in Richtung Polizei). Zur Verdeutlichung und Trennung befindet sich zwischen diesen beiden Linksabbiegespuren eine Sperrfläche (Luftbild s. Anlage).

Schräg gegenüber der Einmündung Gerokstraße befindet sich die Ein- und Ausfahrt der Polizei.

Würde das Linksabbiegen aus der Gerokstraße zugelassen, müssten diese Fahrzeuge verbotenerweise die Sperrfläche befahren und außerdem bestünde wegen der Polizeiausfahrt ein erhöhtes Unfallrisiko.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist deshalb das Rechtsabbiegegebot für aus der Gerokstraße ausfahrende Fahrzeuge nach wie vor erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bericht über die Verkehrsschau am 29.06.2010

 

Tagesordnung

 

I.                     Weißenfelser Ring
Parkierungssituation im Kurvenbereich/ Einmündung Havelweg

II.                   Pleißestraße und Wipperstraße
Parkierungssituation

III.                  Aldinger Straße/ Einmündung Leibnizstraße
Linksabbiegespur

IV.                Stuttgarter Straße/ Einmündung Karlstraße
Antrag auf Aufhebung des vorhandenen Haltverbotes

V.                  Bekanntgaben und Verschiedenes


Protokoll

Verkehrsschau am 29.06.2010

 

Teilnehmer:

Herr BM Allgaier

Herr Stadtrat Bartholomä, CDU

Herr Stadtrat Ergenzinger, CDU

Frau Stadträtin Tröscher, SPD

Herr Stadtrat Holzscheiter, Freie Wähler

Herr Schneider, Polizeidirektion Ludwigsburg

Herr Reichert, Polizeirevier Kornwestheim

Herr Conte, Landratsamt Ludwigsburg, Straßenbau

Herr Weber, Kreisverkehrswacht Ludwigsburg

Herr Frasch, ADAC Württemberg

Herr Kübler, Stadtplanungsamt

Herr Plitzko, Stadtbauamt

Frau Nemetz, Straßenverkehrsbehörde

 

Entschuldigt waren:

Frau Oberbürgermeisterin Keck

Herr Erster Bürgermeister Köpple

Herr Jäger, Feuerwehr Kornwestheim

Frau Schulz, Presseamt

 

 

TOP 1:

Weißenfelser Ring
Parkierungssituation im Kurvenbereich/ Einmündung Havelweg

Von Seiten der CDU-Fraktion war angeregt worden, die Verkehrssituation - insbesondere die Parkierungssituation - im Bereich des Weißenfelser Rings/ Einmündung Havelweg zu prüfen, da hier möglicherweise eine Gefahrensituation bestehe.

Nach Fertigstellung des endgültigen Fahrbahnbelages wird der gesamte Weißenfelser Ring - mit Ausnahme des südlichen Weißenfelser Rings (parallel zur Neckarstraße) - als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Der Fahrbahnbelag soll im Sommer 2010 fertiggestellt werden.
Die Fahrbahnbreite im Bereich der Gebäude Weißenfelser Ring 6 und 8 beträgt 5,50 m. Auf der Südseite sind außerhalb der Fahrbahn Längsparkplätze angelegt. Auf der Nordseite des Weißenfelser Rings ist das Parken auf der Fahrbahn zulässig; aufgrund der angespannten Parkierungssituation im Wohnpark Neckarstraße wird dort auch regelmäßig geparkt.
Auch wenn auf der Nordseite geparkt wird, beträgt die Restfahrbahnbreite noch ca. 3 m bis 3,50 m und ist somit nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausreichend. Ein Begegnungsverkehr ist dann nicht mehr möglich, dies ist allerdings in Tempo 30-Zonen auch nicht erforderlich. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist es in Tempo 30-Zonen durchaus gewollt und dem Autofahrer auch zumutbar, den Gegenverkehr passieren zu lassen.
Von Seiten einiger Bewohner des Wohnparks Neckarstraße wird angeregt, auf der Nordseite des Weißenfelser Rings ein Haltverbot anzuordnen, um einen ungestörten Begegnungsverkehr zu ermöglichen.

Vorschlag:
Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Tempo 30-Zone handelt und dass es bisher nicht zu Unfällen kam, kommen die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei zum Ergebnis, dass die Anordnung eines Haltverbotes auf der Nordseite des Weißenfelser Rings derzeit nicht erforderlich ist. Parkverstöße im 5-m-Bereich werden weiterhin im Rahmen der Streife kontrolliert und geahndet.

Protokoll:

Herr Bürgermeister Allgaier weist nochmals darauf hin, dass der Kreuzungsbereich bereits durch große steinerne Poller entschärft worden sei, die verhindern, dass zu schnell in die Kurve gefahren und dabei Fußgänger gefährdet werden. Die Vertreter der Polizei schätzen die Situation ebenfalls als unauffällig ein – bisher ist es nicht zu Unfällen gekommen. Die Teilnehmer der Verkehrsschau stellen fest, dass es sich hier nicht um eine „Sondersituation“ handelt, sondern dass es ähnliche Probleme auch in anderen Wohngebieten gebe.

 

Die Teilnehmer der Verkehrsschau folgen einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung.

 

 

TOP 2:

Pleißestraße und Wipperstraße
Parkierungssituation

Die Parkierungssituation im Bereich der Pleißestraße und Wipperstraße führt regelmäßig zu Konflikten mit Fußgängern.
Das Thema war bereits im Rahmen der Verkehrsschau am 4.11.2008 (Top 1.2) behandelt worden.

Der Parkierungsstreifen in der Pleißestraße und in der Wipperstraße befindet sich niveaugleich mit der Fahrbahn östlich und westlich der Fahrbahn jeweils direkt entlang den Grundstücksmauern. Diese Parkierungsstreifen werden häufig auch als Gehwege angesehen und benutzt.

Die Anwohner der dortigen Wohnanlagen beklagen, dass häufig der Zugang zu den Müllbehälterplätzen und häufig auch die Hauszugänge so zugeparkt seien,  dass man oft nur unter deutlich erschwerten Bedingungen das Haus verlassen könne, bzw. zu manchen Zeiten nicht zum Mülltonnenstandplatz gelangen könne. In den Wintermonaten hätten die Anwohner zum Teil nur über die vereiste Fahrbahn zum Mülltonnenplatz gehen können. Auch die Schneeräumpflicht sei aufgrund dieser unklaren Verhältnisse nicht geregelt.

Falls im Bereich der Pleißestraße und der Wipperstraße ein durchgängiges Haltverbot angeordnet würde, würden dort jeweils auf der Westseite ca. 5 Parkplätze und auf der Ostseite ca. 6 - 7 Parkplätze wegfallen. Bei dem ohnehin enormen Parkdruck im Wohnpark Neckarstraße können natürlich nicht leichtfertig Stellplätze "geopfert" werden.
Auf der anderen Seite sind die Pleißestraße und die Wipperstraße Teil der Tempo-30-Zone und sowohl für Anwohner als auch für Fußgänger ist die Situation äußerst unbefriedigend.
Bisher wurden an zahlreichen Hauszugängen und vor Müllbehälterplätzen im Wohnpark Neckarstraße Grenzmarkierungen angebracht. Bei Schnee und Eis sind diese Markierungen allerdings nicht sichtbar und es werden dann Fahrzeuge abgestellt.
Vorschlag:
Im Rahmen der Verkehrsschau soll nochmals nach einer dauerhaften Lösung gesucht werden.

Protokoll:

Die Teilnehmer der Verkehrsschau können nachvollziehen, dass die Situation sowohl für Anwohner als für Fußgänger unbefriedigend ist und es immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Autofahrern kommt. Die Teilnehmer der Verkehrsschau erkennen gleichzeitig auch das Stellplatzproblem im Wohnpark Neckarstraße.

 

Auf Anregung von Stadtrat Ergenzinger sind die Teilnehmer der Verkehrsschau der Auffassung, dass zunächst bei Bedarf – wie auch bisher – Grenzmarkierungen angebracht werden sollen und dass nach der endgültigen Fertigstellung der Straßen im Wohnpark Neckarstraße nochmals geprüft werden soll, ob eine zusätzliche Beschilderung erforderlich ist.

 

TOP 3:

Aldinger Straße/ Einmündung Leibnizstraße
Linksabbiegespur

Im Bereich der Aldinger Straße zwischen der Anschlussstelle B 27 Kornwestheim Nord und den weiteren Einmündungen bis zur Enzstraße kommt es während den Hauptverkehrszeiten regelmäßig zu Engpässen und Störungen im Verkehrsablauf. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und aufgrund der begrenzten räumlichen Verhältnisse wurde im Rahmen des Ausbaus der Aldinger Straße ein "Doppel-Links-Abbieger" in Richtung B 27 angeordnet.
Besonders problematisch ist auch die Linksabbiegespur von der Aldinger Straße in die Leibnizstraße. Hier kommt es immer wieder zu kritischen Fahrmanövern, insbesondere durch Fahrzeuge, die aus Fahrtrichtung Stuttgart von der B 27 kommend in die Leibnizstraße einbiegen wollen. Dadurch bilden sich nicht selten Rückstaus, die zum Teil bis in die Pfarrer-Hahn-Straße zurückreichen.
Eine zweite Möglichkeit zur Einfahrt in den Bereich des Gewerbegebietes Wilkinareal bietet sich östlich der Leibnizstraße über die Einmündung "Im Moldengraben". Auch hier ist allerdings die Länge der Linksabbiegespur in die Straße "Im Moldengraben" begrenzt und der Stauraum für die anfallende Verkehrsmenge insgesamt zu klein.

Es ist zu erwarten, dass sich diese Situation aufgrund der (bundesweit) allgemeinen Steigerung der Verkehrsmengen weiter verschärfen wird. Hinzu kommt, dass mit der beabsichtigten weiteren Aufsiedlung im Gewerbegebiet Wilkinareal zusätzliche Verkehrsmengen entstehen. Dabei ist festzustellen, dass sich insbesondere bei entsprechenden Preisangeboten der Tankstelle die dortige Verkehrsmenge erheblich erhöht - man kann von Westen kommend lediglich über die Leibnizstraße in die Tankstelle einfahren. Auch der Kundenverkehr zu Mc Donalds macht sich auf der Linksabbiegespur in Richtung Leibnizstraße bemerkbar.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 22.06.2010 wurden verschiedene Lösungsansätze vorgestellt.
Als kurzfristige Maßnahme wird derzeit überprüft, inwiefern über eine erneute Änderung der Umlaufzeiten der Signalanlage, insbesondere auch eine Verlängerung des Grünsignals für die Linksabbieger in die Leibnizstraße, eine Optimierung der Situation möglich und umsetzbar ist. Es erscheint möglich, der Linksabbiegebeziehung eine um 8 Sekunden verlängerte Grünzeit zu gewähren. Dies würde aber allenfalls für drei weitere Fahrzeuge ausreichen.

Um die kritischen Situationen der Linksabbieger aus der B 27 in die Leibnizstraße hinein zu verhindern, schlägt die Verwaltung weiterhin vor, diesen heute üblichen Spurwechsel über die Anbringung von sogenannten "Bischofsmützen" zukünftig zu verhindern. Aus Fahrtrichtung Stuttgart könnte dann künftig nur über die Einmündung "Im Moldengraben" in das Gewerbegebiet Wilkinareal eingefahren werden. Inwiefern es dann in diesem Kreuzungsbereich zu Störungen im Verkehrsablauf kommt, muss abgewartet werden.

Langfristige Lösungsansätze bestehen einerseits in den Planungsüberlegungen des Regierungspräsidiums Stuttgart in Zusammenhang mit der Sanierung der Gumpenbachbrücke und dem möglichen Neubau einer "Rampe Ost" in Fahrtrichtung Ludwigsburg, andereseits auch in den Planungsüberlegungen zum Bau eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Leibnizstraße. In weiteren Schritten sollen nun weitere Analysen durchgeführt und die Planungsüberlegungen auch hinsichtlich der entstehenden Kosten weiter detailliert werden.

 

Protokoll:

Herr Kübler stellt zunächst die verschiedenen Lösungsansätze des Stadtplanungsamtes vor. Herr Conte stellt fest, dass durch das Aufstellen von „Bischofsmützen“ zwar ein gewisser „Druck“ auf die Autofahrer ausgeübt werde, dass jedoch gleichzeitig auch die Gefahr bestehe, dass die „Bischofsmützen“ umgefahren werden. Herr Stadtrat Ergenzinger erkundigt sich danach, was künftig mit der derzeit vorhandenen Linksabbiegespur geplant sei. Nach Auskunft von Herrn Kübler werden weitere Details untersucht und anschließend im AUT vorgestellt. Aus Fahrtrichtung Stadtmitte und für Fahrzeuge, die aus Richtung Ludwigsburg kommen, besteht auch weiterhin eine Abbiegemöglichkeit nach links. Nach Ansicht von Herrn Stadtrat Bartholomä müssten gefährliche „Wendemanöver“ künftig konsequent unterbunden werden.

Herr Stadtrat Holzscheiter regt an, aus Richtung Stuttgart von der B 27 kommend, an der Aldinger Straße ein gelbes Blinklicht anzubringen.

Herr Weber ist der Meinung, der aus Stuttgart kommende Verkehr müsse durch geeignete Maßnahmen gezwungen werden, bis zur ersten Ampel (Höhe Einmündung Haldenrain) auf der rechten Fahrspur zu bleiben.

Die Teilnehmer der Verkehrsschau sehen langfristig einen Handlungsbedarf. Als Interimslösung wird einstimmig empfohlen, das Linksabbiegen für den aus Fahrtrichtung Stuttgart kommenden Verkehr durch „Bischofsmützen“ zu unterbinden und diesen Verkehr durch eine geeignete Wegweisung über die Straße Im Moldengraben zur Leibnitzstraße zu führen. Das illegale Abbiegen/Wenden östlich der vorhandenen Verkehrsinsel sollte durch eine Sperrflächenmarkierung oder ggf. Schwellen verhindert werden. Bei dieser Maßnahme sind ggf. Einfahrmöglichkeiten in die südlich der Aldinger Straße gelegenen Grundstücke zu berücksichtigen.

 

 

 

TOP 4:

Stuttgarter Straße/ Einmündung Karlstraße
Antrag auf Aufhebung des vorhandenen Haltverbotes

Aus der Mitte des Gemeinderates war angeregt worden, das auf der Westseite der Stuttgarter Straße südlich der Einmündung Karlstraße vorhandene Haltverbot aufzuheben, um dort weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen.

Auf der Westseite der Stuttgarter Straße befindet sich derzeit südlich der Einmündung Karlstraße auf einer Länge von ca. 20 Metern ein absolutes Haltverbot mit Zusatz "Mo - Fr, 7 - 18 h". Anschließend kann auf einer Länge von ca. 25 Metern am Fahrbahnrand geparkt werden. Im Anschluss daran, befindet sich auf einer Länge von ca. 20 Metern ein eingeschränktes Haltverbot. Abschließend besteht wieder ein absolutes Haltverbot, das sich bis zur Einmündung Johannesstraße erstreckt.
Der Kreuzungsbereich Stuttgarter Straße/ Karlstraße/ Friedrich-Siller-Straße ist seit mehreren Jahren Unfallschwerpunkt. Diese Kreuzung wird von mehreren innerstädtischen Buslinien befahren.
Im Bereich der vorhandenen Fahrstreifenbegrenzung (= durchgezogene Linie) besteht ein rechtliches Parkverbot (§ 12 Abs 3 Nr. 8b StVO). Wenn das absolute Haltverbot auf der Westseite der Stuttgarter Straße verkürzt würde, könnte der aus der Karlstraße oder der Friedrich-Siller-Straße kommende Verkehr nicht mehr problemlos in die Stuttgarter Straße einfahren, wenn die dortige Ampel für den Verkehr auf der Stuttgarter Straße in Fahrtrichtung Nord "Rot" zeigt und mehrere Fahrzeuge dort warten. Es würde sich ein Rückstau bilden.

 

 

Vorschlag:

Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte das bestehende absolute Haltverbot nicht verkürzt werden.

Die Aufhebung des eingeschränkten Haltverbots im weiteren Verlauf erscheint ebenfalls nicht sinnvoll, da aufgrund der vorhandenen Grundstücksausfahrten dort ohnehin größtenteils nicht geparkt werden darf. Es könnte dadurch allenfalls ein zusätzlicher Parkplatz geschaffen werden.

 

 

Protokoll:

Die Teilnehmer der Verkehrsschau folgen einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung.

 

 

TOP 5: Bekanntgaben und Verschiedenes

 

 

Wilhelmstraße/Parksituation im Einmündungsbereich

 

In Zusammenhang mit einer Verkehrsunfallaufnahme hat das Polizeirevier Kornwestheim angeregt, die Parkierung im Einmündungsbereich Wilhelmstraße/Bahnhofstraße zu überprüfen. Die bauliche Ausgestaltung der Parkflächen im Einmündungsbereich erweckt den Eindruck, dass dort Fahrzeuge bis direkt an die Einmündung heran parken dürfen.

Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass dort entsprechende Markierungen angebracht werden, die das Parken im Einmündungsbereich verhindern.

 

Bolzstraße/Bremsmatten

 

Eltern von Kindern, die den Kindergarten Bolzstraße besuchten, hatten bei der Verwaltung beantragt, auf Höhe des Kindergartens in der Bolzstraße Bremsmatten zur Erhöhung der Sicherheit anzubringen.

Die Bolzstraße ist durchgängig als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Es handelt sich um eine Straße, die sich abseits von Vorfahrtsstraßen befindet und überwiegend von Anwohnern befahren wird.

In der Vergangenheit waren im Bereich der Bolzstraße versuchsweise Bremsmatten angebracht. Diese hatten sich im Laufe der Jahre gelockert und waren deshalb vor ca. 1 ½ Jahren abgebaut worden. Da die Anwohner befürchtet hatten, dass in der Bolzstraße wieder schneller gefahren werde, hatten die Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes an mehreren Tagen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, bei denen sich die Befürchtungen der Anwohner allerdings nicht bestätigt hatten. Die Messergebnisse zeigten deutlich, dass sich seit dem Abbau der Bremsmatten die Geschwindigkeit in der Bolzstraße nicht erhöht hatte; die Messergebnisse lagen durchweg unter dem sonst üblichen Durchschnitt von 10 % Überschreitungen.

Auch in anderen Tempo 30-Zonen waren schon vor Jahren die Bremsmatten abgebaut worden; auch dort haben sich die Geschwindigkeiten nicht erhöht.

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sollen in Tempo 30-Zonen keine straßenbaulichen Maßnahmen, wie z.B. Schwellen oder Bremsmatten zur Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen werden.

Die Teilnehmer der Verkehrsschau folgen einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, in der Bolzstraße keine Bremsmatten, Schwellen o. ä. anzubringen.

 

B 27/Sanierung Gumpenbachbrücke

In Zusammenhang mit der Sanierung der Gumpenbachbrücke wird die Fahrbahn in beide Richtungen auf der B 27 eingeengt und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h angeordnet. Durch diese Maßnahme sollen die Außenbereiche der sanierungsbedürftigen Brücke entlastet werden.

Herr Stadtrat Bartholomä befürchtet, dass die Verkehrsteilnehmer durch die vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgesehenen Maßnahmen, wie Fahrbahnverengung und Tempolimit, nur beruhigt werden sollen.

 

Nachtrag:

Eine Rückfrage beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart – Bauleitung Besigheim – ergab, dass die Schwachstellen der Brückenbauwerkskonstruktion im Bereich der Krak-Arme (jeweils der Bereich außerhalb der Längsträger der beiden Teilbauwerke) liegen. Die Ursache hierfür sei nicht zuletzt in unzureichenden Kenntnissen und Erfahrungen mit Spannstahl zur damaligen Bauzeit der Brücke begründet. Der Bereich zwischen den Längsträgern und die Widerlager seien in einem zufriedenstellenden Zustand.

Das Regierungspräsidium Stuttgart teilte ferner mit, dass mit Nachdruck an der Planung eines Brückenneubaus gearbeitet werde. Die Planung sei aufwendig, da viele verschiedene Randbedingungen (Verkehrsführung während der Bauzeit, Gründungsverhältnisse, usw.) zu berücksichtigen seien. Eine andere Möglichkeit für die Verkehrssicherheit, als die Krakarme zu entlasten, gebe es im Moment nicht. Es seien jedoch weitere Untersuchungen im Gange, um die Sicherheit des alten Brückenbauwerks während der Planungsphase für den Neubau zu gewährleisten.

 

Wolfgang-Amadeus-Mozart-Straße

Herr Stadtrat Holzscheiter teilt mit, dass er von verschiedenen gehbehinderten Personen, die gezwungen seien, einen Rollator zu benutzen, auf die ungünstige Querungsmöglichkeiten im Zuge der Wolfgang-Amadeus-Mozart-Straße angesprochen worden sei. Aufgrund des Kiesweges, der in der Mitte der Wolfang-Amadeus-Mozart-Straße (Grünzug) verläuft, sei eine Querung sei schwierig.

Das Stadtbauamt sichert eine Prüfung zu.

 

Stuttgarter Straße/Fußgängerampel auf Höhe des Altenheims

Von Seiten der Stadträte wird beantragt, zu prüfen, ob die Ampelphase für Fußgänger im Bereich der Fußgängerampel auf Höhe des AWO-Altenheims an der Stuttgarter Straße evtl. verlängert werden könne.

Die Verwaltung sichert eine Prüfung zu.

 

Helfensteinstraße/Einmündung Ludwig-Herr-Straße

Herr Stadtrat Holzscheiter teilt mit, dass im Einmündungsbereich Helfensteinstraße/Ludwig-Herr-Straße regelmäßig ein Lkw parke und dadurch die Sicht im Einmündungsbereich beeinträchtigt sei.

Die Verwaltung sichert Kontrollen durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst zu.

 

Gerokstraße/Rechtsabbiegegebot

An der Gerokstraße befindet sich an der Einmündung Stuttgarter Straße das Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts“.

Von Seiten der SPD-Fraktion wird angefragt, was der Grund für dieses Rechtsabbiegegebot ist und ob diese Regelung evtl. aufgehoben werden kann.

Die Verwaltung sichert eine Prüfung zu.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
- Gerokstraße.mht