Vorlage-Nr.:

17/2012

Az.:

10 Juergen Deiss

Datum:

18.01.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

26.01.2012

 

 

Betreff:

Verwaltungsorganisation: Besetzung der Stelle des Ersten Beigeordneten

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Ergänzende Information zur Fristberechnung mit Auszug aus GemO

 

Beschlussvorschlag:

Die Stelle des Ersten Beigeordneten zum 01.06.2012 öffentlich auszuschreiben und dem in der Sachdarstellung aufgeführten Entwurf einer Stellenausschreibung zuzustimmen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

26.01.2012

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Beamtenverhältnis von Herrn EBM Köpple endet mit Vollendung des 65. Lebensjahres - also zum 31.05.2012 - kraft  Gesetzes (Art. 62 § 5 Abs. 3 Dienstrechtsreformgesetz). Die Frage der Wiederbesetzung der Stelle des Technischen Beigeordneten wurde in den Sitzungen des Ältestenrats am 29.06.2011, 28.09.2011 und 14.12.2011 angesprochen.

 

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) sind die Beigeordneten als hauptamtliche Beamte/-innen zu bestellen. Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre. Nach § 8 der Hauptsatzung der Stadt Kornwestheim sind 2 hauptamtliche Beigeordnete als Stellvertreter der Oberbürgermeisterin vorgesehen. Sollte künftig nur noch eine Beigeordnetenstelle beibehalten werden, müsste mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats die Hauptsatzung entsprechend geändert werden.

 

Die Stelle des Ersten Beigeordneten ist ab 1.6.2012 unbesetzt. Aufgrund der rechtlich normierten Aufgabenstellung des Ersten Beigeordneten als ständiger allgemeiner Stellvertreter der Oberbürgermeisterin ist es erforderlich, die Stelle (eigentlich: die Funktion) des Ersten Beigeordneten zwischen 29.12.2011 und 29.02.2012 auszuschreiben. Bei dem Amt des Ersten Beigeordneten und dem Amt eines weiteren Beigeordneten handelt es sich nach der Gemeindeordnung und nach der Landeskommunalbesoldungsverordnung um verschiedene Ämter.

 

Für die Stellenbesetzung sind ein einstufiges und ein zweistufiges Verfahren grundsätzlich möglich:

 

1. Einstufiges Verfahren

 

Da die Entscheidung über die künftige Verwaltungsorganisation (2 oder 3 Wahlbeamte) frühestens Ende April getroffen werden kann, die Stelle des Ersten Beigeordneten jedoch bis 29.2.2012 ausgeschrieben sein muss, wird das nachstehend beschriebene Verfahren empfohlen:

 

Die Stelle des Ersten Beigeordneten muss ausgeschrieben werden. § 50 GemO läßt es nicht zu, einen weiteren Beigeordneten nach Freiwerden der Stelle des Ersten Beigeordneten für den Rest seiner Amtszeit als weiteren Beigeordneten automatisch ohne vorhergehende Stellenausschreibung und Wahl durch den Gemeinderat zum Ersten Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung "Erster Bürgermeister" zu bestellen. Es ist aber möglich, den bisherigen weiteren Beigeordneten - nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung der Stelle - aus dem Bewerberkreis vom Gemeinderat zum Ersten Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung "Erster Bürgermeister" auf die Amtszeit von acht Jahren zu wählen.

Entwurf Stellenausschreibung

 

Bei der Stadt Kornwestheim (31.391 Einwohner, Stand 30.06.2011) ist die Stelle des/der Ersten Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung Erste/-r Bürgermeister/-in  zum 01.06.2012 zu besetzen. Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Dem Geschäftsbereich des/der Ersten Beigeordneten sind die Bereiche Finanzen, Wirtschaftsförderung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Beteiligungsverwaltung zugeordnet. Eine Änderung des Geschäftsbereichs bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Die Befähigung zum gehobenen oder höheren Verwaltungsdienst oder eine entsprechende Qualifikation, Führungserfahrung sowie umfassende Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und regionale Wirtschaftsstrukturen setzen wir voraus.

Der derzeitige weitere Beigeordnete wird sich auf diese Stelle bewerben.

Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 17.02.2012 an Frau Oberbürgermeisterin Ursula Keck, Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter (07154) 202-8000 oder 202-8001.

 

2. Zweistufiges Verfahren

 

Ergänzend wird auf das zweistufige Verfahren hingewiesen. Dieses Verfahren kam bei der Ausschreibung und Besetzung der Stelle des Finanzdezernenten (vgl. Sitzung des GR vom 08.05.2008, Vorlage Nr. 199/2008) deshalb zum Einsatz, da zuvor in der Hauptsatzung die Abschaffung aller Beigeordnetenstellen aufgehoben wurde.

Die Bestellung des/der Ersten Beigeordneten kann in einem zweistufigen Verfahren nach § 50 Abs. 2 Satz 2 GemO erfolgen. Zunächst wird eine Beigeordnetenstelle ausgeschrieben, für die freie Stelle ein Bewerber als Beigeordneter gewählt, der aber noch nicht ernannt wird. Sodann wird aus den Beigeordneten unter Einbeziehung des neu Gewählten der Erste Beigeordnete gewählt. Das Verfahren muß vom Gemeinderat ausdrücklich beschlossen werden.

 

 

Fazit

 

Unter Berücksichtigung aller oben dargelegten Aspekte – insbesondere der anstehenden Umgestaltung der Verwaltung – wird empfohlen, die Besetzung der Stelle des Ersten Beigeordneten in einem einstufigen Verfahren vorzuziehen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
kwh_GR_Org_2012_01_26.pdf