Betreff:
Verwaltungsorganisation:
Besetzung der Stelle des Ersten Beigeordneten
Anlage(n):
Mitzeichnung
Ergänzende Information zur Fristberechnung mit Auszug aus GemO
Beschlussvorschlag:
Die Stelle des Ersten Beigeordneten zum
01.06.2012 öffentlich auszuschreiben und dem in der Sachdarstellung
aufgeführten Entwurf einer Stellenausschreibung zuzustimmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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26.01.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Das Beamtenverhältnis von Herrn EBM Köpple endet
mit Vollendung des 65. Lebensjahres - also zum 31.05.2012 - kraft
Gesetzes (Art. 62 § 5 Abs. 3 Dienstrechtsreformgesetz). Die Frage
der Wiederbesetzung der Stelle des Technischen Beigeordneten wurde in den
Sitzungen des Ältestenrats am 29.06.2011, 28.09.2011 und 14.12.2011
angesprochen.
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) sind die
Beigeordneten als hauptamtliche Beamte/-innen zu bestellen. Ihre Amtszeit
beträgt acht Jahre. Nach § 8 der Hauptsatzung der Stadt Kornwestheim sind 2
hauptamtliche Beigeordnete als Stellvertreter der Oberbürgermeisterin
vorgesehen. Sollte künftig nur noch eine Beigeordnetenstelle beibehalten
werden, müsste mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats
die Hauptsatzung entsprechend geändert werden.
Die Stelle des Ersten Beigeordneten ist ab 1.6.2012 unbesetzt.
Aufgrund der rechtlich normierten Aufgabenstellung des Ersten Beigeordneten als
ständiger allgemeiner Stellvertreter der Oberbürgermeisterin ist es
erforderlich, die Stelle (eigentlich: die Funktion) des Ersten Beigeordneten
zwischen 29.12.2011 und 29.02.2012 auszuschreiben. Bei dem Amt des Ersten
Beigeordneten und dem Amt eines weiteren Beigeordneten handelt es sich nach der
Gemeindeordnung und nach der Landeskommunalbesoldungsverordnung um verschiedene Ämter.
Für die Stellenbesetzung sind ein einstufiges und ein
zweistufiges Verfahren grundsätzlich möglich:
1. Einstufiges Verfahren
Da die Entscheidung über die künftige
Verwaltungsorganisation (2 oder 3 Wahlbeamte) frühestens Ende April getroffen
werden kann, die Stelle des Ersten Beigeordneten jedoch bis 29.2.2012
ausgeschrieben sein muss, wird das nachstehend beschriebene Verfahren
empfohlen:
Die Stelle des Ersten Beigeordneten muss ausgeschrieben
werden. § 50 GemO läßt es nicht zu, einen weiteren Beigeordneten nach
Freiwerden der Stelle des Ersten Beigeordneten für den Rest seiner Amtszeit als
weiteren Beigeordneten automatisch ohne vorhergehende Stellenausschreibung und
Wahl durch den Gemeinderat zum Ersten Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung
"Erster Bürgermeister" zu bestellen. Es ist aber möglich, den
bisherigen weiteren Beigeordneten - nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung
der Stelle - aus dem Bewerberkreis vom Gemeinderat zum Ersten Beigeordneten mit
der Amtsbezeichnung "Erster Bürgermeister" auf die Amtszeit von acht Jahren
zu wählen.
Entwurf Stellenausschreibung
Bei der Stadt
Kornwestheim (31.391 Einwohner, Stand 30.06.2011) ist die Stelle des/der Ersten
Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung Erste/-r Bürgermeister/-in zum 01.06.2012 zu besetzen. Wahl, Amtszeit,
Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Dem Geschäftsbereich
des/der Ersten Beigeordneten sind die Bereiche Finanzen, Wirtschaftsförderung,
Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Beteiligungsverwaltung zugeordnet.
Eine Änderung des Geschäftsbereichs bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Befähigung zum
gehobenen oder höheren Verwaltungsdienst oder eine entsprechende Qualifikation,
Führungserfahrung sowie umfassende Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen,
Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und regionale
Wirtschaftsstrukturen setzen wir voraus.
Der derzeitige weitere
Beigeordnete wird sich auf diese Stelle bewerben.
Wenn Sie Interesse an
dieser Aufgabe haben, senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen
Unterlagen bis spätestens 17.02.2012
an Frau Oberbürgermeisterin Ursula Keck, Rathaus, Jakob-Sigle-Platz
1, 70806 Kornwestheim. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter (07154)
202-8000 oder 202-8001.
2. Zweistufiges Verfahren
Ergänzend wird auf das
zweistufige Verfahren hingewiesen. Dieses Verfahren kam bei der Ausschreibung
und Besetzung der Stelle des Finanzdezernenten (vgl. Sitzung des GR vom
08.05.2008, Vorlage Nr. 199/2008) deshalb zum Einsatz, da zuvor in der
Hauptsatzung die Abschaffung aller Beigeordnetenstellen aufgehoben wurde.
Die Bestellung des/der
Ersten Beigeordneten kann in einem zweistufigen Verfahren nach § 50
Abs. 2 Satz 2 GemO erfolgen. Zunächst wird eine Beigeordnetenstelle
ausgeschrieben, für die freie Stelle ein Bewerber als Beigeordneter gewählt,
der aber noch nicht ernannt wird. Sodann wird aus den Beigeordneten unter
Einbeziehung des neu Gewählten der Erste Beigeordnete gewählt. Das Verfahren
muß vom Gemeinderat ausdrücklich beschlossen werden.
Fazit
Unter Berücksichtigung
aller oben dargelegten Aspekte – insbesondere der anstehenden Umgestaltung der
Verwaltung – wird empfohlen, die Besetzung der Stelle des Ersten Beigeordneten
in einem einstufigen Verfahren vorzuziehen.