Betreff:
Sachstandsbericht
zum Projekt "Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen", Entwurf
des Produktbuchs und Festlegung der Teilhaushalte
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Entwurf Produktbuch
Anlage 2: Auszüge aus dem Produktbuch
Anlage 3: Gliederung der Teilhaushalte
Anlage 4: § 4 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf für das Produktbuch (Anlage 1) und die
Einteilung der Teilhaushalte (Anlage 3) wird zugestimmt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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17.03.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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24.03.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Am 12. Mai 2010 wurde in einer Sondersitzung des
Gemeinderats über die geplante Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesen (NKHR) informiert. Die Stadt Kornwestheim hat sich zum Ziel
gesetzt, ihr Haushalts- und Rechnungswesen in Projektarbeit auf den 01.01.2013
umzustellen. In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschuss am 21.10.2010
(vgl. Vorlage 370/2010) wurde ein erster Sachstandsbericht über das Projekt
gegeben und gleichzeitig die Inventurrichtlinie, die Bewertungsrichtlinie und
die damit verbundenen Vereinfachungsregeln bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände beschlossen. Auf die einzelnen, bereits laufenden
Teilprojekte 1 bis 3 wird im Folgenden eingegangen. Die Teilprojekte 4 und 5
beginnen ihre Arbeit voraussichtlich ab dem Sommer 2011.
Teilprojekt 1 – Qualifizierung und Kommunikation
Dieses Teilprojekt versteht sich als
begleitendes Teilprojekt während des gesamten Umstellungszeitraums. Hier wird
dafür Sorge getragen, dass alle Projektgruppenmitglieder, sowie auch alle
Mitarbeiter der Stadtverwaltung entsprechend geschult bzw. informiert werden.
Außerdem wird sichergestellt, dass die Kommunikation und somit der
Informationsfluss zwischen allen Beteiligten reibungslos funktioniert.
Teilprojekt 2 – Eröffnungsbilanz
Mit der Erstinventur der beweglichen
Vermögensgegenstände wurde in fast allen Einrichtungen begonnen und sie ist
größtenteils abgeschlossen. Nur in den drei weiterführenden Schulen
(Uhlandschule, Theodor-Heuss-Realschule, Ernst-Sigle-Gymnasium) kommt es
aufgrund des laufenden Schulbetriebs zu Verzögerungen und beim Bauhof wurde die
Erstinventur auf die Zeit nach dem Winterdienst verlegt. In der Datenbank der
Softwarelösung „hallo Kai!“ sind dadurch bereits über 2.000 Inventargüter
eingepflegt worden. Parallel dazu, muss seit November 2010 jeder
Vermögensgegenstand, der angeschafft wird, inventarisiert werden, damit das
Inventarverzeichnis auch weiterhin auf einem aktuellen Stand bleibt. Die
Folgeinventuren werden künftig jährlich durchgeführt.
Für die erstmalige Erfassung und
Bewertung der unbeweglichen Vermögensgegenstände steht das Programm „Ankom 2“
zur Verfügung. Die Schulung für Ankom2 haben die entsprechenden Mitarbeiter
Mitte Januar im Rechenzentrum wahrgenommen. Mit der Erfassung der ersten
unbeweglichen Vermögensgegenstände (Spielgeräte der Kinderspielplätze) und der
Bereinigung des Liegenschaftskatasters wurde im Februar 2011 begonnen.
Sämtliche Belege seit dem Jahr 1974, sowie zwei Arbeitsplätze inklusive
EDV-Ausstattung stehen den Mitarbeitern, die für die Aufnahme und Bewertung der
unbeweglichen Anlagegüter zuständig sind, in einem extra hierfür eingerichteten
Raum seit Anfang März zur Verfügung.
Für die Bewertung der
Vermögensgegenstände hat der Gesetzgeber gewisse Vereinfachungsregelungen
geschaffen. Welche davon bei der Stadt Kornwestheim Anwendung finden, sind in
der Bewertungsrichtlinie geregelt und wurden in der Sitzung des VFA am
21.10.2010 beschlossen.
Die Umstellung auf ein neues
Geoinformationssystem (GIS) ist im Zusammenhang mit der Bewertung des
unbeweglichen Vermögens von großer Wichtigkeit, denn es wird benötigt um
Straßenabschnitte und Grundstücksflächen zu bilden und dadurch einzelne
Vermögensgegenstände der Fläche nach darzustellen. Die Vergabe der Leistung für
das GIS nach VOL ist im VFA am 17.03.2011 vorgesehen. Es ist beabsichtigt bis
September zumindest die Module, die für das Projekt benötigt werden, nutzbar zu
machen. Hier handelt es sich um einen zeitkritischen Faktor für die Erstellung
der Eröffnungsbilanz.
Teilprojekt 3 – Produktplan und Haushaltsstruktur
In diesem Teilprojekt sind die
Themen Produktplan bzw. –buch, Gliederungsstruktur und Teilhaushalte, Kosten-
und Leistungsrechnung und Interne Leistungsverrechnung zu bearbeiten. Die
Ergebnisse der ersten beiden Themenbereiche werden im Folgenden vorgestellt.
Die Themen Kosten- und Leistungsrechnung und Interne Leistungsverrechnung
werden als nächstes von der Teilprojektgruppe erarbeitet. Hier ist zu erwähnen,
dass eine vorgezogene Umstellung auf eine Kosten- und Leistungsrechnung noch im
kameralen Bereich nicht sinnvoll ist, da diese nicht auf doppische
Erfordernisse aufgebaut wäre.
Mit den Grundlagen die in diesem
Teilprojekt geschaffen werden, wird im Jahr 2011 das Teilprojekt 4 –
Organisation des Rechnungswesens eingeleitet.
1. Produktbuch
Dem ersten (Arbeits-)Entwurf des
Produktplans bzw. Produktbuchs für die Stadt Kornwestheim wurde von der
Lenkungsgruppe am 15.11.2010 zugestimmt. Der vorgelegte Entwurf wird sich im
Laufe des Teilprojekts 3 unter Umständen noch verändern, zum Beispiel wenn
Änderungen oder Anpassungen im Zusammenhang mit dem Aufbau der Kosten- und
Leistungsrechnung und der Internen Leistungsverrechnungen nötig werden.
- Von den 21 Produktbereichen (z.B. 11 Innere Verwaltung)
aus dem Produktplan Baden-Württemberg wurden 18 für Kornwestheim
übernommen; sie entsprechen in etwa den heutigen Einzelplänen 0 – 9.
- Aus den 99 Produktgruppen (z.B. 11.32 Abgabewesen) des
Produktplans Baden-Württemberg sind 68 übernommen worden; sie entsprechen
in etwa den heutigen Unterabschnitten.
- Von den 465 möglichen Produkten (z.B. 11.32.02
Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer) aus dem Produktplan Baden-Württemberg
wurden 245 für Kornwestheim übernommen und weitere 5 Produkte wurden neu
gebildet:
42.10.03 - Kindersportschule; 52.10.13 - Vereinfachtes
Baugenehmigungsverfahren; 52.10.14 - Ermittlung der von der Nachbarbeteil.
betroffenen Grundstückseigentümer; 55.30.12 - Abräumung; 55.30.13 - Bereitstellung
und Unterhalt. eines Tierfriedhofs.
Das Produktbuch stellt alle von
einer Kommune angebotenen Produkte dar, ohne dass diese mit Zahlen hinterlegt
sind. Hier wird jedes Produkt mit Zuständigkeit, (Kurz-)Beschreibung, Zielen,
Kennzahlen und Auftragsgrundlagen aufgelistet (vgl. Anlage 2). Es sollte
regelmäßig auf seine Aktualität überprüft werden, ist jedoch eher von
konstanter Art.
Im Gegensatz dazu steht der
Haushaltsplan, indem überwiegend nur die Schlüsselprodukte mit den
entsprechenden Mittelansätzen abgebildet werden. Schlüsselprodukte sollen
politische Schwerpunkte der Kommune aufgreifen, die anhand von definierten
Kennzahlen gemessen werden. Per Haushaltssatzung können diese festgelegt und
jährlich geändert werden. Der Haushaltsplan dient der Steuerung in aggregierter
Form und die daran anschließende Haushaltsausführung findet immer auf der
untersten Ebene, der Bewirtschaftungsebene (Produkt) statt.
Das Produkt hat später im Rahmen der
Kosten- und Leistungsrechnung die Funktion des Kostenträgers.
Das Produktbuch soll zum Abschluss
des Teilprojekts nochmals der Lenkungsgruppe und auch dem Gemeinderat vorgelegt
werden.
2. Gliederungsstruktur und Teilhaushalte
Allgemeine Ausführungen
Der Gesamthaushalt ist nach § 4 Abs.
1 GemHVO (vgl. Anlage 4) in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte
entsprechen in etwa den heutigen (kameralen) Einzelplänen. Jeder Teilhaushalt
wird in einem Teil-Ergebnishaushalt (bildet alle Erträge und Aufwendungen ab)
und einen Teil-Finanzhaushalt (bildet alle Ein- und Auszahlungen ab)
dargestellt (vgl. Schaubild 1 und 2).
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Schaubild 1
Jeder Teilhaushalt stellt nach § 4
Abs. 2 GemHVO mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) dar. Es ist
möglich, pro Teilhaushalt mehrere Budgets, sogenannte Unterbudgets zu bilden.
Querschnittsbudgets, welche sich über verschiedene Teilhaushalte erstrecken
(z.B. Personalaufwendungen) sind ebenfalls möglich. In den Teilhaushalten
werden dann auch die Schlüsselprodukte, die Leistungsziele und die Kennzahlen
abgebildet, die zur Messung der Zielerreichung herangezogen werden.
Grundsätzlich gilt hierbei jedoch §
20 Abs. 1 GemHVO, der vorgibt, dass alle Aufwendungen und übertragenen Ermächtigungen im
Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, gegenseitig deckungsfähig
sind, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird.
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Schaubild 2
Die Anzahl der Teilhaushalte kann
sich zwischen mindestens 3 und maximal 100 Teilhaushalten bewegen. Die
Mindestanzahl von 3 Teilhaushalten ergibt sich daraus, dass der Produktbereich
11 „Innere Verwaltung“ und der Produktbereich 61 „Allgemeine Finanzwirtschaft“
für sich stehen bleiben müssen und die restlich verbleibenden Produktbereiche
in einem Teilhaushalt zusammengefasst werden können. Wenn die Anzahl der
Teilhaushalte über die Anzahl der bestehenden Produktbereiche hinausgeht, liegt
das daran, dass die Bildung der Teilhaushalte bis auf die Ebene der
Produktgruppen runtergebrochen werden kann.
Bei der Bildung der Teilhaushalte gilt der Grundsatz: „So viele
Teilhaushalte wie nötig, so wenig wie möglich!“
Weist eine Kommune nur sehr wenig
Teilhaushalte aus, so bedeutet dies eine Konzentration der
Bewirtschaftungskompetenz. Bei der Planung sind nur Grobinformationen möglich
und dadurch ist diese Lösung weitestgehend steuerungsungeeignet.
Werden im Gegensatz dazu sehr viele
Teilhaushalte gebildet, gefährdet diese Detaillierung die Übersichtlichkeit bei
der Planung und die Bewirtschaftungskompetenz wird aufgeteilt.
Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 GemHVO sind
die Teilhaushalte produktorientiert zu bilden. Dabei kann entschieden werden,
ob die Teilhaushalte eine rein produktbereichsorientierte Gliederung aufweisen
oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert gegliedert werden.
Es können dabei mehrere Produktbereiche zu einem Teilhaushalt
zusammengefasst
werden (hier: klassischen Beispiel
für eine rein produktorientierte Gliederung):
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Schaubild 3
Bedeutung:
- Orientierung
der Steuerung an den einzelnen Produktbereichen/-gruppen
- Organisation
ist nachrangig (nach außen)
Vorteile:
- Philosophie
des NKHR (Outputorientierung) originär
- Stetigkeit
des Haushalts (über die Jahre vergleichbar)
- Künftige Organisationsänderungen
wirken sich nicht aus
- Verwaltungsaufbau
für den Bürger nachrangig
- Unmittelbare
Orientierung an den Produkten
Nachteile:
- unter
Umständen mehrere Zuständigkeiten und keine klare Verantwortung zu einem
Produktbereich (GemHVO: 1 THH = 1 Budgetverantwortlicher)
(Lösungsansatz:
verwaltungsinterne Verantwortung übertragen von Produktbereichen auf die
Organisationseinheiten in weitere „Organisationsbudgets“)
Werden Teilhaushalte nach der örtlichen Organisation gebildet,
können Produktbereiche nach vorgegebenen Produktgruppen oder Produkten auf
mehrere Teilhaushalte aufgeteilt werden:
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Schaubild 4
/110309-36994-SB-99998:36994/$File/image012.gif)
Schaubild 5
Bedeutung:
- die
Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Produkte wird nach der
Aufbauorganisation abgebildet
Vorteile:
- Fach- und
Ressourcenverantwortung liegen in einer Hand (THH, Budgets)
- klare Zuständigkeiten
- vertraute
und gewohnte Strukturen
Nachteile:
- spätere
Organisationsänderungen müssen in den Haushaltsplan eingebaut werden
- Haushaltsplan
kann sich daher im Laufe der Zeit immer wieder verändern
- ein
Mehrjahresvergleich der Teilhaushalte kann bei einer Kommune erschwert
werden
- auch
interkommunaler Vergleich schwieriger
Gliederung der Teilhaushalte für die Stadt Kornwestheim
Für die Stadt Kornwestheim wurde die Unterteilung des Gesamthaushalts in
9 Teilhaushalte der Lenkungsgruppe vorgeschlagen (vgl. Anlage 3). Die einzelnen
Teilhaushalte bleiben auf der Ebene der Produktbereiche und wurden nicht weiter
auf die Produktgruppen heruntergebrochen. Der Haushalt weist eine
produktbereichsorientierte Gliederung auf, die jedoch auch sehr gut auf die jetzige
Verwaltungsorganisation angepasst ist und im Bereich der Teilhaushalte
weitestgehend unabhängig von eventuell später anstehenden Änderungen der
Organisation ist.
Bei der Gliederung der Teilhaushalte wurde wie folgt vorgegangen:
Zuerst wurde auf der Ebene der Produktgruppen geprüft, welche einzelnen
Produktbereiche aufgrund einer einheitlichen Zuständigkeit ohne Probleme zu
einem Teilhaushalt zusammengefasst werden können (z.B. Produktbereich 21
„Schulträgeraufgaben“ enthält nur Produktgruppen wie 21.10 „Bereitstellung und
Betrieb von allgemeinbildenden Schulen“, für die die Verantwortung durchgängig
beim Schulverwaltungsamt liegt). Bei Produktbereichen mit unterschiedlichen
verantwortlichen Bewirtschaftungseinheiten wurde eine Abwägung getroffen, wo der
Schwerpunkt der Bewirtschaftung liegt und dieser Einheit wurde dann auch die
Budgetverantwortung für den Teilhaushalt zugeschlagen. Am auffälligsten kam
dies im Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ zum Vorschein, bei dem sich die
Verantwortung über alle drei Dezernate verteilt (z.B. Dezernat 1 mit 11.21
„Personalwesen“, Dezernat 2 mit 11.22 „Finanzverwaltung, Kasse“ und Dezernat 3
mit 11.25 „Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge“). Da der Grundsatz gilt: „So
viele Teilhaushalte wie nötig, so wenig wie möglich!“ wurde in einem weiteren
Schritt darüber nachgedacht, welche bisher gebildeten Teilhaushalte nochmals
zusammengefasst werden können (z.B. die Produktbereiche 25 bis 28 im
Teilhaushalt 4 „Kultur“). Schlussendlich sind 9 Teilhaushalt entstanden.
Die Budgetverantwortung für die Teilhaushalte liegt hierbei im Gesamten
bei den Dezernenten. Eine weitere Zuteilung bzw. Unterteilung von
Bewirtschaftungs-verantwortungen auf die Amtsleiter, aber auch um
„Zuständigkeitsdifferenzen“ abbilden zu können, sollten in einem weiteren
Schritt noch Unterbudgets gebildet werden.
Die Thematik wird nach Vorgaben der Lenkungsgruppe mit den Mitgliedern
der Teilprojektgruppe erarbeitet.
Um weitere anstehende Themengebiete, vorausgesetzt der Zustimmung zur
vorgeschlagenen Gliederung und Bildung der Teilhaushalte, zusammen mit der
Teilprojektgruppe erarbeiten zu können, bedarf es einer grundsätzlichen Zustimmung
zur Haushaltsgliederung durch die Lenkungsgruppe und den Gemeinderat.
Grundsätzlich bildet ein Teilhaushalt auch ein Budget. In den Budgets
des Ergebnishaushalts werden die Personalaufwendungen, die Sachaufwendungen,
die kalkulatorischen Aufwendungen sowie die Internen Leistungsverrechnungen
abgebildet und sind nach § 20 Abs.1 GemHVO alle gegenseitig deckungsfähig, solange
nichts anderes bestimmt ist. Dies bedeutet z.B. dass ein Budgetverantwortlicher
sich dafür entscheiden kann, Einsparungen im Bereich der Personalaufwendungen
im Bereich der Sachaufwendungen einzusetzen.
Ein unseren heutigen Sammelnachweisen für Personalaufwendungen und
Gebäudeunterhaltung entsprechendes Modell gibt es nicht mehr, es sei denn man
löst diese Posten aus den Teilhaushaltsbudgets und bildet ein sogenanntes
Querbudget. Mit diesem Vorgehen wird jedoch das eigentliche System der NKHR und
der damit verbundenen Budgetverantwortung ausgehöhlt bzw. entspricht nicht mehr
voll und ganz der outputorientierten Steuerung. Es wird künftig nämlich nicht
mehr darauf ankommen, welche Ansätze der Gemeinderat den einzelnen Ämtern für
Personal, Büromaterial, Dienstreisen, etc. im einzelnen zur Verfügung stellt,
sondern es wird ein Gesamtbudget und die damit verbundenen Zielvereinbarungen
festgelegt und beschlossen. Im Vordergrund steht die Erreichung der vorgegeben
Ziele mit den dafür bereitgestellten Ressourcen, in welcher Art und Weise die
Mittel dafür eingesetzt wurden, sind in erster Linie politisch unerheblich.
Da die Haushaltsgliederung einen großen Einfluss auf die künftige Art
der Steuerung darstellt, ist es hier besonders wichtig, diese durch den Gemeinderat
beschließen zu lassen. Die Lenkungsgruppe hat der Einteilung der Teilhaushalte
in seiner Sitzung am 02.02.2011 zugestimmt.