Zielsetzung ist die Weiterentwicklung einer sport- und bewegungsfreundlichen Kommune, die für die Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen und sozialer Schichten Gelegenheiten für Sport und Bewegung bietet.
Das aktive und vielseitige Vereinsleben der Kornwestheimer Sportvereine prägt in besonderem Maße das sportliche Geschehen in unserer Stadt.
Die Kornwestheimer Sportvereine erfüllen wichtige präventive Aufgaben der Kommune im Bereich der sozialen und gesellschaftlichen Integration und der Gesundheitsvorsorge.
Als Hauptträger des Sportgeschehens in Kornwestheim sind sie deshalb an erster Stelle die Adressaten der städtischen Sportförderung.
Aufgabe der Stadt muss es daher sein, gemeinsam mit den Vereinen die notwendigen Grundlagen für eine fruchtbare Vereinsarbeit zu schaffen und weiter auszubauen. Dabei soll insbesondere das ehrenamtliche Engagement ideell und materiell gefördert werden.
Die Stadt Kornwestheim fördert den Sport nicht nur finanziell, sondern würdigt das Ehrenamt ideell (Ehrungen, Auszeichnungen, etc.) und unterstützt die Sportvereine bei der Ausübung ihres Sportbetriebs durch die Bereitstellung von Sportstätten sowie deren Ausstattung, Wartung und Pflege.
Dem Engagement der Vereine im Kinder- und Jugendbereich kommt dabei eine große Bedeutung zu. Hier werden wichtige soziale und pädagogische Aufgaben erfüllt, die einer Investition in unsere Zukunft gleichkommt.
Die kommunale Unterstützung der Vereine war und ist als „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu verstehen. Die Förderung und Unterstützung durch die Stadt verlangt im Gegenzug von den Vereinen, dass sie selbst Aktivitäten entfalten und sich den geänderten Anforderungen der heutigen Gesellschaft stellen. Die Bündelung von Kräften, Vernetzung und Kooperationen gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Die Stadt sieht sich nicht nur als finanzielle Förderin, sondern in erster Linie als Moderatorin und Kooperationspartnerin, um einen Beitrag zum Erhalt und Ausbau der vielfältigen Sportvereinslandschaft zu leisten.
I. Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Kornwestheimer Sportvereine
1. Der Verein muss seinen Sitz in Kornwestheim haben und gemeinnützig i. S. der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sein.
2. Die Tätigkeit des Vereins muss im Interesse der Stadt und ihrer Bürgerschaft liegen.
3. Der Verein muss dem Württembergischen Landessportbundes (WLSB) oder einem übergeordneten Verband angeschlossen sein und Mitglied im Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. sein.
4. Auswärtige Vereinsmitglieder, soweit ihr Anteil im Verein 20% übersteigt, werden nicht mehr gefördert.
5. Der Sportverein muss mindestens 30 förderfähige Mitglieder haben. Sportvereine, die dem WLSB angehören, weisen die Mitgliederzahl durch die Bestandserhebung des WLSB nach. Bei anderen Organisationen erfolgt die Bestätigung durch den jeweiligen Dachverband.
6. Erhebung von Mindestmitgliedsbeiträgen
Jeder Sportverein, der nicht der Kindersportschule Kornwestheim der Stadt Kornwestheim und der Kornwestheimer Sportvereine angeschlossen ist, muss ab dem 01.01.2026 folgende Mindestmitgliedsbeiträge erheben:
· für eine Einzelmitgliedschaft für Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr 25,- EUR/Jahr
· für weitere Kinder und jugendliche Familienmitglieder 15,- EUR/Jahr
· für eine Einzelmitgliedschaft über 18 Jahre 65,- EUR/Jahr
· für weitere erwachsene Familienmitglieder 45,- EUR/JahrFür Sportvereine, die der Kindersportschule der Stadt Kornwestheim und der Kornwestheimer Sportvereine angeschlossen sind, wird ein gesonderter Mindestbetrag für die Einzelmitgliedschaft eines Kindes in der Vereinbarung über den Betrieb der Kindersportschule der Stadt Kornwestheim und der Kornwestheimer Sportvereine festgelegt (A.5.10).
7. Der Sportverein muss seit mindestens drei Jahren in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen sein.
8. Die von der Stadt geförderten Vereine sind verpflichtet auf Wunsch der Stadt bis zu zweimal jährlich unentgeltlich bei städtischen Veranstaltungen mitzuwirken.
9. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan. Auf diese Freiwilligkeitsleistungen besteht kein Rechtsanspruch.
II. Bewilligungsverfahren
a. Antrag
Die Anträge auf Förderung gemäß Buchstabe A. - D. sind schriftlich über den Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. bis 30.04. eines jeden Jahres einzureichen. Grundlage der Förderbeiträge sind die Meldungen der Vereine über ihre Mitgliederzahlen an den WLSB bzw. an den übergeordneten Verband. Berechnungsstichtag ist der 01.01. des jeweiligen Haushaltsjahres.
Die Anträge auf die sonstigen Zuschüsse und Förderungen haben über die Geschäftsstellen der Vereine bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres zu erfolgen.
b. Zweckbestimmung
Ein Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag bezeichneten Zweck zu verwenden.
III. Förderungsbereich
A. Grundförderung
Die Stadt gewährt den förderfähigen Vereinen einen jährlichen Grundbetrag in Höhe von 350,- EUR.
Für jedes förderfähige Mitglied wird ein zusätzlicher Förderbetrag gewährt:
ab dem 01.01.2025: 9,- EUR für jedes förderfähige Mitglied
ab dem 01.01.2026: 12,- EUR für jedes förderfähige Mitglied
B. Kinder- und Jugendförderung
Für jedes förderfähige Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird ein Zuschuss von 30,- EUR/Jahr gewährt.
Der Verein muss mindestens 15 förderfähige Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben und aktive Jugendarbeit nachweisen.
Sonderregelung DLRG Ortsgruppe
Die DLRG Ortsgruppe erhält für jede förderfähige Schwimmschülerin und jeden förderfähigen Schwimmschüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 15,- EUR/Jahr.
C. Übungsleiterförderung
Für die in den Vereinen auf dem Gebiet des Breiten-, Freizeit- und Leistungssports ehrenamtlich tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleiter wird für maximal 150 Übungsleiterinnen und Übungsleiter, von denen mindestens 50% in der Jugendarbeit tätig sein müssen, ein jährlicher Zuschuss von jeweils 500,- EUR unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
1. Anerkennung als Übungsleiterin oder Übungsleiter durch den Stadtverband für Sport Kornwestheim e.V. auf der Grundlage einer gültigen Übungsleiterlizenz der Sportverbände bzw. des württembergischen Landessportbundes.
2. Der Zuschuss wird nur für Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit mindestens 100 Trainingsstunden pro Kalenderjahr gewährt.
3. Eine Bezuschussung erfolgt nur auf Antrag durch den Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. mit den prüfbaren Nachweisen.
4. Die Angaben sind von dem/der jeweiligen Vereinsvorsitzenden zu bestätigen.
5. Jede Übungsleiterin und jeder Übungsleiter bekennt sich durch Unterzeichnung des Ehrenkodex des DOSB, WLSB oder bei Vereinen mit einem individuellen Schutzkonzept zu einem aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen.
D. Personalkostenzuschuss
Sportvereine erhalten einen Personalkostenzuschuss für Personal, welches im Verwaltungs- oder Sportbereich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis für den Verein tätig ist.
Es wird ein Pauschalzuschuss gewährt, der entsprechend der Anzahl der förderfähigen Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in den einzelnen Vereinen umgelegt wird:
ab dem 01.01.2025: insgesamt 30.000,- EUR/Jahr
ab dem 01.01.2026: insgesamt 60.000,- EUR/Jahr
E. Förderung der Vereinsarbeit durch hauptamtliche Sportlehrerinnen und Sportlehrer der Kindersportschule
Die Stadt Kornwestheim beschäftigt in der Kindersportschule der Stadt Kornwestheim und der Kornwestheimer Sportvereine hauptamtliche Sportlehrerinnen und Sportlehrer. Kernaufgabe der bei der Stadt angestellten hauptamtlichen Sportlehrerinnen und Sportlehrern ist eine breit angelegte, motorische Grundlagenausbildung von Kindern als Basis für eine lebenslange Bewegungskarriere zu schaffen. Darüber hinaus ist auf Anfrage ein unterstützender Einsatz dieser hauptamtlichen Sportlehrerinnen und Sportlehrer im Altersbereich der Kindersportschule in einem leistbaren Umfang zur Aus- und Fortbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern bei den Vereinen und die Unterstützung bei der Vereinsentwicklung im Kindersportschulalter für die Vereine entgeltfrei.
F. Zuschuss für aktive Beteiligung der Mitgliedsvereine in der Kindersportschule der Stadt Kornwestheim und der Kornwestheimer Sportvereine
Die Kindersportschule der Stadt Kornwestheim und der Kornwestheimer Sportverein sorgt für eine breite motorische Grundlagenausbildung der Kinder und Jugendlichen als Basis für das lebenslange Sporttreiben, das optimalerweise in den Sportvereinen stattfindet.
Die Mitgliedsvereine der Kindersportschule der Stadt Kornwestheim und der Kornwestheimer Sportvereine erhalten auf Antrag, ab dem 01.01.2026, nachfolgende Zuschüsse:
a. Jeder Mitgliedsverein der Kindersportschule der Stadt Kornwestheim und der Kornwestheimer Sportvereine (zum Stand 01.07. des jeweiligen Haushaltsjahres) erhält einen Sockelbeitrag i. H. v. 200,- EUR/Jahr.
b. Insgesamt steht ein Pauschalzuschuss i. H. v. 40.000,- EUR/Jahr zur Verfügung. Dieser Pauschalzuschuss wird entsprechend der Anzahl der Sportangebote des Mitgliedsvereins im Programm der Kindersportschule im Grundlagenbereich bis acht Jahre umgelegt. Die Zusammenstellung des Programms der Kindersportschule obliegt der Verwaltung. Stichtag für die Berechnung der Aufteilung ist der 01.07. des jeweiligen Haushaltsjahres.
G. Leistungs- und Spitzensportförderung
Für die Förderung von Einzelsportlerinnen und Einzelsportlern sowie Mannschaften im Leistungs- und Spitzensport erhalten die Vereine auf Antrag einen Zuschuss.
Es wird ein Stufenmodell definiert:
Stufe 1: Wettbewerbe auf höchster nationaler Ebene
(eingleisige Bundesliga, Deutsche Meisterschaften / bundesweit)
Stufe 2: Wettbewerbe auf überregionaler Ebene
(mehrgleisige Bundesligen, Süddeutsche Meisterschaften /
Baden-Württemberg und weitere Bundesländer)
Stufe 3: Wettbewerbe auf höchster regionaler Ebene
Es wird für jede Sportlerin und jeden Sportler sowie für jede Mannschaft nur ein Pauschalzuschuss pro Spielsaison gewährt, unabhängig von der Teilnahme an Hallen- oder Feldwettkampfrunden, wobei die höchste Zuschusshöhe maßgebend ist.
Der ausrichtende Verband einer Meisterschaft oder sonstigen Veranstaltung muss Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sein.
Für Meisterschaften und Wettbewerbe im Ausland werden keine Zuschüsse gewährt.
Einzelsportlerinnen und Einzelsportler
Stufe 1: 500,- EUR
Stufe 2: 400,- EUR
Stufe 3: 250,- EUR
Mannschaften
Vereine erhalten auf Antrag einen jährlichen Zuschuss für jede Mannschaft, wenn diese an Spielrunden/Wettkampfrunden mit mindestens 5 4 Spielen/Wettkämpfen außerhalb von Kornwestheim teilnehmen, in Abhängigkeit der Liga Stufe:
Stufe 1: 10.000,- EUR
Stufe 2: 5.000,- EUR
Stufe 3: 2.500,- EUR
Anträge auf Gewährung von o. g. Pauschalzuschüssen müssen zu Beginn der jeweiligen Spielrunde bzw. Wettkampfrunde, spätestens jedoch bis Ende des jeweiligen Kalenderjahres in dem die Spiel- bzw. die Wettkampfrunde begonnen hat, gestellt werden.
H. Gewährung von Jubiläumsgaben an Vereine
Anlässlich des 25., 50., 75. und 100-jährigen Bestehens sowie bei weiteren Jubiläen
im 25-jährigen Turnus wird ein Förderbeitrag entsprechend den Richtlinien über Jubiläumsgaben an Vereine gewährt. Dieser beträgt 10,- EUR pro Jahr des Bestehens.
I. Förderung von Sportveranstaltungen mit besonderer Bedeutung
Über Zuschüsse zu repräsentativen Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung entscheidet, auf Antrag des Stadtverbandes für Sport Kornwestheim e. V., von Fall zu Fall der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats.
J. Investitions- und Baukostenzuschüsse u.ä.
Für Investitionskosten- und Baukostenzuschüsse steht ab dem 01.01.2026 pro Haushaltsjahr ein Budget von insgesamt 50.000,- EUR zur Verfügung. Bezuschusst werden ausschließlich die im Einklang mit der städtischen Sportstättenplanung stehenden Baumaßnahmen, Reparaturen und Sanierungen nach den jeweils geltenden Richtlinien des WLSB sowie die vom WLSB im Einzelfall für zuschussfähig anerkannten Sonderbaumaßnahmen. Über die Verteilung des Budgets entscheidet nach Stellungnahme durch den Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats.
Über Baudarlehen, Bürgschaften u.ä. entscheidet im Einzelfall nach Stellungnahme durch den Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats.
K. Bereitstellung von Sportstätten zu Trainings- und Veranstaltungszwecken
Die Stadt Kornwestheim stellt die in ihrem Eigentum stehenden Sporthallen und - plätze neben den Schulen, der Kornwestheimer Kindersportschule und den Kindertageseinrichtungen vorrangig den Kornwestheimer Sportvereinen für den Übungs- und Sportbetrieb zur Verfügung.
Als weitere Förderung sind Sportangebote für Kinder und Jugendliche bis zwölf Jahren von den Benutzungsentgelten der Entgeltordnung für städtische Sporthallen, Sportplätze und Veranstaltungsräume befreit, wenn sie im Programm der Kindersportschule aufgeführt sind.
L. Sportlerehrung „Für besondere sportliche Leistungen“
Die Stadt Kornwestheim ehrt in regelmäßigen Abständen aktive Sporttreibende, die in ihren Disziplinen erfolgreich waren. Die Ehrungsvoraussetzungen finden sich in den Richtlinien für Ehrungen im Sportbereich.
M. Auszeichnung „Für besondere Verdienste um den Sport“
Die Stadt Kornwestheim zeichnet jährlich Personen, die sich ehrenamtlich im Sportbereich engagieren, mit der Gedenkmünze "Für besondere Verdienste um den Sport" aus. Die Ehrungsvoraussetzungen finden sich in den Richtlinien für Ehrungen im Sportbereich und im Statut für besondere Ehrungen.
N. Räumlichkeiten für besondere Veranstaltungen
Für besondere Veranstaltungen (z.B. Jubiläumsgala) können Sportvereine auf Antrag analog die Zuschüsse für Kulturvereine in Anspruch nehmen, die unter Buchstabe L in den Kulturförderrichtlinien der Stadt Kornwestheim festgelegt sind.
Über den Antrag entscheidet im Einzelfall der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats.
IV. Zuschüsse an den Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V.
a. Der Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. erhält zur teilweisen Deckung seiner Verwaltungskosten einen jährlichen Zuschuss von 0,52 EUR pro Mitglied seiner Mitgliedsvereine (ohne Berücksichtigung von I, Ziff. 5).
b. Sanitätsdienstliche Absicherung
Der Stadtverband für Sport Kornwestheim e.V. erhält für die sanitätsdienstliche Absicherung der Sportveranstaltungen seiner Mitgliedsvereine für alle Veranstaltungen im Jahr einen Zuschuss auf die Personalkosten von
max. 10.000,- EUR/Jahr. Die Bezuschussung erfolgt auf Antrag, dieser muss bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres eingereicht werden.
V. Kontrollmöglichkeiten
Soweit Vereine nach diesen Richtlinien eine Bezuschussung erhalten, unterwerfen sie sich insoweit einer Kontrolle durch die Stabsstelle Rechnungsprüfung (z. B. Antrags-unterlagen, Mitgliederlisten usw.), als sie zur Prüfung der Antragsberechtigung notwendig sind.
VI. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten zum 01.01.2025 in Kraft mit Ausnahme der Ziffern F und J, diese treten zum 01.01.2026 in Kraft.