Betreff:
Bebauungsplan
"Westlicher Stadtgarten" - Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung, Abwägung Fachbehörden,
Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlicher
Stadtgarten“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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07.05.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.05.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Im Zusammenhang mit der vom Gemeinderat beschlossenen
Einrichtung eines Kinderhorts im Wette-Center soll auch ein Freibereich als
Spielfläche - in einem Teilbereich des westlichen Stadtgartens - geschaffen
werden. Hierzu ist die Änderung bzw. Ergänzung des bestehenden Bebauungsplanes
„Altenheim am Stadtgarten“ erforderlich.
Der Gemeinderat hat in seiner
Sitzung am 20.12.12 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlicher
Stadtgarten“ (Vorlage 421/2012) gefasst. Parallel zum Bebauungsplanverfahren
wurde der Entwurf des Spielplatzes vom Büro Winkler & Boje erarbeitet und
die Beteiligung mit den zukünftigen Nutzern d.h. den Kindern des Horts im Wette
Center, deren Eltern sowie dem Gesamtelternbeirat und der AWO durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Beteiligung ist
in die Gestaltung eingeflossen.
Verfahrensablauf:
Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB
durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Das
Plangebiet liegt im Innenbereich, weist eine maximal mögliche Grundfläche von
unter 20.000 m² auf, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen
Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht um keinen
besonders schützenswerten Bereich.
Im sogenannten "beschleunigten
Verfahren" gem. § 13 a BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann
angemessen verkürzt werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der
Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriffs-/Ausgleichs-Regelung
abgesehen werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Die förmliche
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
öffentliche Auslegung wurden nach dem Entwurfsbeschluss des AUT vom 05.02.13 in
der Zeit vom 18.02.13 bis 18.03.13 durchgeführt. Die Stellungnahmen mussten bis
spätestens 02.04.2013 bei der Stadtverwaltung Kornwestheim schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Von Seiten der
Öffentlichkeit sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen
eingegangen. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind 7 Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle –
Abwägung Fachbehörden) dargestellt.
Aufgrund der
Stellungnahmen erfolgten lediglich Ergänzungen der Hinweise im Bereich
Bodendenkmale. Aus Sicht der Verwaltung sind nunmehr
die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss gegeben.
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung
zu beschließen.