Vorlage-Nr.:

185/2013

Az.:

8 Florian Baehr

Datum:

29.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

07.05.2013

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "Westlicher Stadtgarten" - Satzungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung, Abwägung Fachbehörden, Satzung

 

Beschlussvorschlag:

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlicher Stadtgarten“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

07.05.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.05.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der vom Gemeinderat beschlossenen Einrichtung eines Kinderhorts im Wette-Center soll auch ein Freibereich als Spielfläche - in einem Teilbereich des westlichen Stadtgartens - geschaffen werden. Hierzu ist die Änderung bzw. Ergänzung des bestehenden Bebauungsplanes „Altenheim am Stadtgarten“ erforderlich.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.12 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlicher Stadtgarten“ (Vorlage 421/2012) gefasst. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde der Entwurf des Spielplatzes vom Büro Winkler & Boje erarbeitet und die Beteiligung mit den zukünftigen Nutzern d.h. den Kindern des Horts im Wette Center, deren Eltern sowie dem Gesamtelternbeirat und der AWO durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Beteiligung ist in die Gestaltung eingeflossen.

 

Verfahrensablauf:

Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Das Plangebiet liegt im Innenbereich, weist eine maximal mögliche Grundfläche von unter 20.000 m² auf, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht um keinen besonders schützenswerten Bereich.

Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" gem. § 13 a BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriffs-/Ausgleichs-Regelung abgesehen werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung wurden nach dem Entwurfsbeschluss des AUT vom 05.02.13 in der Zeit vom 18.02.13 bis 18.03.13 durchgeführt. Die Stellungnahmen mussten bis spätestens 02.04.2013 bei der Stadtverwaltung Kornwestheim schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Von Seiten der Öffentlichkeit sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind 7 Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle – Abwägung Fachbehörden) dargestellt.

Aufgrund der Stellungnahmen erfolgten lediglich Ergänzungen der Hinweise im Bereich Bodendenkmale. Aus Sicht der Verwaltung sind nunmehr die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss gegeben.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2013-04-30 Begründung Westlicher Stadtgarten.pdf2013-04-30 Begründung Westlicher Stadtgarten.pdf 2013-04-23 Textfestsetzung Westlicher Stadtgarten.pdf2013-04-23 Textfestsetzung Westlicher Stadtgarten.pdf 2013-04-30  B-Plan Westlicher Stadtgarten.pdf2013-04-30 B-Plan Westlicher Stadtgarten.pdf Satzung.pdfSatzung.pdf 2013-04-24 Abwägung TÖB_FachB_Stadtgarten.pdf2013-04-24 Abwägung TÖB_FachB_Stadtgarten.pdf