Vorlage-Nr.:

250/2011

Az.:

303 Frank Hoenes
3 Sascha Reber
03 Dietmar Allgaier

Datum:

29.06.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

07.07.2011

 

 

Betreff:

Gemarkungs- und Grundstückstausch mit der Stadt Stuttgart

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Änderung der Gemarkungs- und Kreisgrenze zwischen Kornwestheim und Stuttgart entsprechend dem in der Anlage dargestellten Verlauf wird zugestimmt.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Stuttgart eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den in der Sachdarstellung genannten wesentlichen Inhalten zu verhandeln und abzuschließen.

  3. Die Stadt Kornwestheim und die Landeshauptstadt Stuttgart tauschen ihren jeweiligen Grundbesitz auf den vom Markungstausch betroffenen Flächen.

 

a)      Tauschgabe der Stadt Kornwestheim:

 

Gemarkung Kornwestheim: Flst. 6410, 6412, 6473, 6476, 6507 (Teilfläche), 

6511 (Teilfläche), 6569 à insgesamt ca. 10.900 qm

 

Tauschwert: ca. 76.300 EUR (7.- EUR pro qm landwirtschaftliche Fläche)

 

b)       Tauschgabe der Stadt Stuttgart:

 

Gemarkung Stammheim: Flst. 2940 Lache (bisher Gartenland) 24.865 qm

 Flst. 2940/1 Lache (Feldweg) 1.158 qm

 

Tauschwert: ca. 4.450.000 EUR (179.- EUR pro qm künftige Gewerbefläche)

  1. Einer überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2.8830.9320 2 A 88300001 (Grunderwerb allgemein) in Höhe von 900.000,-- EUR für den Erwerb der Tauschgabe der Stadt Stuttgart wird zugestimmt.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

nichtöffentlich

07.07.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

14.07.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Erläuterungen

 

 

 

 

 

2011

2.8830.9320, A 88300001

4.550.000 EUR

Üpl

ca. 900.000,-- EUR überplanmäßig durch vorhergehende anderweitige Ausgaben zum Grunderwerb

 

 

 

Deckungsvorschlag:

HHJ

Finanzposition

Betrag

Erläuterungen

 

 

 

 

2011

2.8830.3400 2 A 88300001

900.000,-- EUR

Mehreinnahmen durch Grundstückserlöse im Gewerbegebiet Nord Erweiterung

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Städte Stuttgart und Kornwestheim waren bereits vor einigen Jahren im Gespräch über einen Grenzausgleich im Kornwestheimer Süden. Die Stadt Kornwestheim hatte bereits seinerzeit ein Interesse an den Stuttgarter Flächen angrenzend an das Gewerbegebiet Kreidler angemeldet, um ihre Gewerbeflächen in diesem Bereich zu vergrößern und das Gebiet sinnvoll abzurunden. Dagegen hat die Stadt Stuttgart insbesondere Interesse an Flächen südlich der Westrandstraße, um einen Direktanschluss zur Justizvollzugsanstalt Stammheim von der B 27a zu verwirklichen. Darüber hinaus ist man der gemeinsamen Auffassung, dass bei dieser Gelegenheit der Grenzverlauf der Markung an einigen weiteren Stellen sinnvoll angepasst werden sollte. Der in der Anlage dargestellte Vorschlag versucht einerseits eine möglichst eindeutige Grenzziehung entlang der Verkehrswege (B 27a, Stammheimer Straße und Güterbahnhofstrecke) festzulegen. Die jeweiligen Straßen- und Bahnabschnitte werden dabei einer Gemarkung zugeordnet, um Fragen der Unterhaltung oder späterer Änderungen möglichst einfach handhaben zu können. Ziel der Grenzänderung ist auch ein möglichst gleichgewichtiger Flächentausch zwischen den beiden Städten, wobei ein Kornwestheim eine geringfügige Mehrzuteilung von ca. 0,27 ha erhalten würde.

 

Beschreibung der zu tauschenden Teilflächen, vgl. Lageplan im Anhang:

 

Teilfläche 1: Straßendreieck Solitudeallee (ca. 0,18 ha)

 

Die neue Grenze verläuft nördlich der B 27a. Bei der Fläche handelt es sich um einen Teil der Landstraße L 1110 einschließlich der nördlichen Feldwege.

 

Teilfläche 2: Gewann „Stumpen, Unter dem Asperger Weg“ (ca. 1,75 ha)

 

Die Flächen entstehen durch die Verschiebung der Gemarkungsgrenze um ca. 46 m nach Norden und dienen hauptsächlich dem mengenmäßigen Flächenausgleich zwischen den Städten. Entwicklungspläne für diese landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach Angaben der Stuttgart nicht. Die Flächen liegen nach dem Flächennutzungsplan der Stadt Korn­westheim bisher im künftigen Gewerbegebiet „Südwest“, das damit entsprechend kleiner wird.

 

Teilfläche 3: „Stumpen“/Westrandstraße (ca. 2,76 ha)

 

Der nördliche Teil ist im Flächennutzungsplan der Stadt Kornwestheim ebenfalls als geplante gewerbliche Baufläche dargestellt. Auch für diese landwirtschaftlichen Flächen hat die Stadt Stuttgart derzeit keine anderweitigen Entwicklungspläne. Der südliche Bereich umfasst den Anschluss der Westrandstraße an die B 27a mit entsprechendem Straßenbegleitgrün. In diesem Bereich soll der Direktanschluss zur Justizvollzugsanstalt Stammheim von der B 27a verwirklicht werden. Hierfür ist ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren notwendig, das die Stuttgart einleiten möchte.

 

Teilfläche 4: Zwickelfläche Güterbahnhof/B 27a (ca.0,9 ha)

 

In diesem Abschnitt folgt die neue Grenze dem Verlauf der B 27a.

 

 

 

 

 

 

 

Teilfläche 5: Alter Stammheimer Bahnhof (ca. 0,64 ha)

 

Das gewerblich genutzte Gelände des früheren Stammheimer Bahnhofs wird durch die Gemarkungsgrenze mittig durchschnitten. Es ist vorgesehen, diese Fläche insgesamt Kornwestheim zuzuordnen.

 

Teilfläche 6: „Lache“, Bahngelände (ca. 3,32 ha)

 

Die Flächennutzungsplanung der Stadt Stuttgart stellt das nördlich der Güterbahn liegende Gebiet „Lache“ als geplante gewerbliche Baufläche dar. Diese Fläche ist jedoch wirtschaftlich nur über das Gewerbegebiet Kreidler der Stadt Kornwestheim zu erschließen. Die ca. 2,6 ha große Fläche im Bereich „Lache“ ist derzeit landwirtschaftlich und mit 54 einzelnen Gärten genutzt. Hier ist die Erweiterung des Gewerbegebiets Kreidler vorgesehen. Vom Gemarkungstausch betroffen wäre zudem die angrenzende Bahnfläche mit ca. 0,72 ha.

 

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags:

 

Die Einzelheiten des Gemarkungsgrenzausgleichs sind in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Hierbei sollen insbesondere folgende Regelungen getroffen werden:

 

-          Bezüglich der gewerblichen Flächen am Alten Stammheimer Bahnhof wird dokumentiert werden, welche gewerblichen Nutzung künftig vorgesehen sind. Eine Einzelhandelsnutzung soll in diesem Bereich ausgeschlossen werden.

-          Die Stadt Kornwestheim sollte der Stadt Stuttgart die Zustimmung erteilen, dass Stuttgart das vorgesehene Planfeststellungsänderungsverfahren für den neuen Anschluss der Justizvollzugsanstalt Stammheim an die B 27a auch bereits vor Eintritt der rechtlichen Wirksamkeit der Grenzänderung einleiten kann.

-          Auf einen Steuerausgleich kann verzichtet werden. Die Flächengrößen und Nutzungs­arten der für den Grenzausgleich vorgesehenen Grundstücke sind sehr ähnlich, so dass bezüglich der Grundsteuer kein Ausgleich notwendig ist. Auf eine Ausgleichsberechnung für die Gewerbefläche des Stuttgarter Teilstücks des ehemaligen Stammheimer Bahnhofs wird von Seiten der Stadt Stuttgart verzichtet.

-          Der Grenzänderungsvertrag wird auch eine Regelung für die im Zuge der Änderung der Gemarkungs- und Kreisgrenze notwendigen Vermessungsarbeiten treffen. Die Vermessung erfolgt durch das Stadtmessungsamt der Stadt Stuttgart. Die entstehenden Kosten werden geteilt.

 

Grundstückstausch:

 

Die beiden Städte sind sich einig, den eigenen Grundbesitz in den abzugebenden Flächen jeweils an die aufnehmende Stadt zu veräußern.

 

Die von Kornwestheim abzugebenden Flächen umfassen einen Grundbesitz der Stadt Kornwestheim von ca. 10.900 qm, die landwirtschaftlich genutzt werden bzw. verpachtet sind. Der Verkehrswert für diese landwirtschaftlichen Flächen liegt bei 7 EUR/qm. Damit beträgt der Kaufpreis für die Stadt Stuttgart 76.300 EUR.

 

Die Fläche im Gebiet „Lache“, die im Eigentum der Stadt Stuttgart steht und auf Kornwestheim übertragen werden soll, umfasst ohne den Feldweg 24.865 qm. Die bereits im Jahr 2001 erfolgte Wertermittlung durch das Stadtmessungsamt Stuttgart hat für die geplante gewerbliche Baufläche einen Grundstückswert von 350 DM pro qm ergeben. Dieser Wert wurde aufgrund unveränderter Richtwerte durch das Stadtmessungsamt aktuell bestätigt, woraus sich ein Preis von umgerechnet 179 EUR pro qm ergibt. Damit beträgt der Kaufpreis für die Stadt Kornwestheim 4.450.000 EUR.

 

Die Feldwegflächen werden jeweils unentgeltlich übertragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ein Betrag von 4,55 Mill. EUR (geschätzter Aufpreis aus dem Tauschgeschäft zuzüglich Grunderwerbsteuer) wurde aufgrund der Verhandlungen mit der Stadt Stuttgart vorsorglich im Haushaltsplan für das Jahr 2011 bereitgestellt.

 

Dennoch wird für die Abwicklung des Grundstücksgeschäft nun eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 900.000 EUR benötigt.

 

Auslöser hierfür ist dabei keineswegs der im Zusammenhang mit dem Markungstausch durchzuführende Grunderwerb – hier liegen die Zahlen sehr nahe an dem damals geschätzten finanziellen Aufwand –, sondern vielmehr weitere Grunderwerbe, die über die Haushaltsstelle 2.8830.9320 2 A 88300001 (Grunderwerb allgemein) abgewickelt wurden bzw. demnächst abgewickelt werden sollen. Als Pauschalbetrag für weitere Grunderwerbe wurden im Haushalt 2011 nämlich 950.000 EUR kalkuliert, durch Grunderwerbe wie z.B. des innerstädtischen Grundstücks Bahnhofstraße 23 (rund1 Million EUR inklusive Grunderwerbsteuer) bzw. von bislang drei Grundstücken an der Rudolf-Diesel-Straße im Gewerbegebiet Nord Erweiterung (finanzieller Aufwand hierfür insgesamt bei rund

550.000,-- EUR), reicht dieser Betrag jedoch nicht aus und wird der Gesamthaushaltsansatz von 5,5 Millionen EUR auf dieser Haushaltstelle überzogen.

 

Dass die überplanmäßige Ausgabe nun im Zusammenhang mit dem Markungstausch geltend gemacht wird, hat seinen Grund lediglich darin, dass die anderen Grunderwerbe zeitlich aller Voraussicht nach früher vollzogen werden können, also zu einem Zeitpunkt, an dem die Haushaltsmittel noch ausreichend zur Verfügung stehen.

 

Als Deckungsvorschlag für die Mehrausgabe von rund 900.000 EUR auf der Haushaltstelle 2.8830.9320 2 A 88300001 werden die im Jahr 2011 ebenfalls mit sehr hoher Wahrschein- lichkeit zu erwartenden Mehreinnahmen aus Grundstückserlösen im Gewerbegebiet Nord geltend gemacht. Auf der Haushaltstelle 2 8830. 3400 2 A 88300001 sind für 2011

1 Million EUR als Einnahmen veranschlagt, tatsächlich aber werden durch den bevorstehenden Grundstücksverkauf an Panalpina (ca. 20.000 m²) Einnahmen von rund

4 Millionen EUR erlöst werden.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die Verwaltung der notwendigen überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.   

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
110614-Stammheim.pdf