Betreff:
Gemarkungs-
und Grundstückstausch mit der Stadt Stuttgart
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Lageplan
Beschlussvorschlag:
- Der
Änderung der Gemarkungs- und Kreisgrenze zwischen Kornwestheim und
Stuttgart entsprechend dem in der Anlage dargestellten Verlauf wird
zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
mit der Stadt Stuttgart eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den in
der Sachdarstellung genannten wesentlichen Inhalten zu verhandeln und
abzuschließen.
- Die Stadt Kornwestheim und die
Landeshauptstadt Stuttgart tauschen ihren jeweiligen Grundbesitz auf den
vom Markungstausch betroffenen Flächen.
a) Tauschgabe der Stadt Kornwestheim:
Gemarkung Kornwestheim: Flst. 6410, 6412, 6473, 6476, 6507
(Teilfläche),
6511 (Teilfläche), 6569 à insgesamt ca. 10.900 qm
Tauschwert: ca. 76.300 EUR (7.- EUR pro qm landwirtschaftliche
Fläche)
b) Tauschgabe der Stadt Stuttgart:
Gemarkung Stammheim: Flst. 2940 Lache (bisher Gartenland)
24.865 qm
Flst. 2940/1 Lache (Feldweg) 1.158 qm
Tauschwert: ca. 4.450.000 EUR (179.- EUR pro qm künftige
Gewerbefläche)
- Einer überplanmäßigen Ausgabe
auf der Haushaltsstelle 2.8830.9320 2 A 88300001 (Grunderwerb allgemein)
in Höhe von 900.000,-- EUR für den Erwerb der Tauschgabe der Stadt
Stuttgart wird zugestimmt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs-
und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
nichtöffentlich
|
07.07.2011
|
|
Gemeinderat
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
14.07.2011
|
|
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
|
Finanzposition
|
Betrag
|
Plan
|
Erläuterungen
|
|
|
|
|
|
2011
|
2.8830.9320, A
88300001
|
4.550.000 EUR
|
Üpl
|
ca. 900.000,-- EUR
überplanmäßig durch vorhergehende anderweitige Ausgaben zum Grunderwerb
|
Deckungsvorschlag:
HHJ
|
Finanzposition
|
Betrag
|
Erläuterungen
|
|
|
|
|
2011
|
2.8830.3400 2 A
88300001
|
900.000,-- EUR
|
Mehreinnahmen durch
Grundstückserlöse im Gewerbegebiet Nord Erweiterung
|
Sachdarstellung und
Begründung:
Die Städte Stuttgart und Kornwestheim waren bereits vor
einigen Jahren im Gespräch über einen Grenzausgleich im Kornwestheimer Süden.
Die Stadt Kornwestheim hatte bereits seinerzeit ein Interesse an den
Stuttgarter Flächen angrenzend an das Gewerbegebiet Kreidler angemeldet, um
ihre Gewerbeflächen in diesem Bereich zu vergrößern und das Gebiet sinnvoll
abzurunden. Dagegen hat die Stadt Stuttgart insbesondere Interesse an Flächen
südlich der Westrandstraße, um einen Direktanschluss zur Justizvollzugsanstalt
Stammheim von der B 27a zu verwirklichen. Darüber hinaus ist man der
gemeinsamen Auffassung, dass bei dieser Gelegenheit der Grenzverlauf der
Markung an einigen weiteren Stellen sinnvoll angepasst werden sollte. Der in
der Anlage dargestellte Vorschlag versucht einerseits eine möglichst eindeutige
Grenzziehung entlang der Verkehrswege (B 27a, Stammheimer Straße und
Güterbahnhofstrecke) festzulegen. Die jeweiligen Straßen- und Bahnabschnitte werden
dabei einer Gemarkung zugeordnet, um Fragen der Unterhaltung oder späterer
Änderungen möglichst einfach handhaben zu können. Ziel der Grenzänderung ist
auch ein möglichst gleichgewichtiger Flächentausch zwischen den beiden Städten,
wobei ein Kornwestheim eine geringfügige Mehrzuteilung von ca. 0,27 ha erhalten
würde.
Beschreibung der zu tauschenden
Teilflächen, vgl. Lageplan im Anhang:
Teilfläche 1: Straßendreieck
Solitudeallee (ca. 0,18 ha)
Die neue Grenze verläuft nördlich
der B 27a. Bei der Fläche handelt es sich um einen Teil der Landstraße L 1110
einschließlich der nördlichen Feldwege.
Teilfläche 2: Gewann „Stumpen, Unter
dem Asperger Weg“ (ca. 1,75 ha)
Die Flächen entstehen durch die
Verschiebung der Gemarkungsgrenze um ca. 46 m nach Norden und dienen
hauptsächlich dem mengenmäßigen Flächenausgleich zwischen den Städten.
Entwicklungspläne für diese landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach Angaben
der Stuttgart nicht. Die Flächen liegen nach dem Flächennutzungsplan der Stadt
Kornwestheim bisher im künftigen Gewerbegebiet „Südwest“, das damit
entsprechend kleiner wird.
Teilfläche 3:
„Stumpen“/Westrandstraße (ca. 2,76 ha)
Der nördliche Teil ist im
Flächennutzungsplan der Stadt Kornwestheim ebenfalls als geplante gewerbliche
Baufläche dargestellt. Auch für diese landwirtschaftlichen Flächen hat die
Stadt Stuttgart derzeit keine anderweitigen Entwicklungspläne. Der südliche
Bereich umfasst den Anschluss der Westrandstraße an die B 27a mit
entsprechendem Straßenbegleitgrün. In diesem Bereich soll der Direktanschluss
zur Justizvollzugsanstalt Stammheim von der B 27a verwirklicht werden. Hierfür
ist ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren notwendig, das die Stuttgart
einleiten möchte.
Teilfläche 4: Zwickelfläche
Güterbahnhof/B 27a (ca.0,9 ha)
In diesem Abschnitt folgt die neue
Grenze dem Verlauf der B 27a.
Teilfläche 5: Alter Stammheimer
Bahnhof (ca. 0,64 ha)
Das gewerblich genutzte Gelände des
früheren Stammheimer Bahnhofs wird durch die Gemarkungsgrenze mittig
durchschnitten. Es ist vorgesehen, diese Fläche insgesamt Kornwestheim
zuzuordnen.
Teilfläche 6: „Lache“, Bahngelände
(ca. 3,32 ha)
Die Flächennutzungsplanung der Stadt
Stuttgart stellt das nördlich der Güterbahn liegende Gebiet „Lache“ als
geplante gewerbliche Baufläche dar. Diese Fläche ist jedoch wirtschaftlich nur
über das Gewerbegebiet Kreidler der Stadt Kornwestheim zu erschließen. Die ca.
2,6 ha große Fläche im Bereich „Lache“ ist derzeit landwirtschaftlich und mit
54 einzelnen Gärten genutzt. Hier ist die Erweiterung des Gewerbegebiets
Kreidler vorgesehen. Vom Gemarkungstausch betroffen wäre zudem die angrenzende
Bahnfläche mit ca. 0,72 ha.
Abschluss eines
öffentlich-rechtlichen Vertrags:
Die Einzelheiten des
Gemarkungsgrenzausgleichs sind in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu
regeln. Hierbei sollen insbesondere folgende Regelungen getroffen werden:
-
Bezüglich
der gewerblichen Flächen am Alten Stammheimer Bahnhof wird dokumentiert werden,
welche gewerblichen Nutzung künftig vorgesehen sind. Eine Einzelhandelsnutzung
soll in diesem Bereich ausgeschlossen werden.
-
Die
Stadt Kornwestheim sollte der Stadt Stuttgart die Zustimmung erteilen, dass
Stuttgart das vorgesehene Planfeststellungsänderungsverfahren für den neuen
Anschluss der Justizvollzugsanstalt Stammheim an die B 27a auch bereits vor
Eintritt der rechtlichen Wirksamkeit der Grenzänderung einleiten kann.
-
Auf
einen Steuerausgleich kann verzichtet werden. Die Flächengrößen und Nutzungsarten
der für den Grenzausgleich vorgesehenen Grundstücke sind sehr ähnlich, so dass
bezüglich der Grundsteuer kein Ausgleich notwendig ist. Auf eine
Ausgleichsberechnung für die Gewerbefläche des Stuttgarter Teilstücks des
ehemaligen Stammheimer Bahnhofs wird von Seiten der Stadt Stuttgart verzichtet.
-
Der
Grenzänderungsvertrag wird auch eine Regelung für die im Zuge der Änderung der
Gemarkungs- und Kreisgrenze notwendigen Vermessungsarbeiten treffen. Die
Vermessung erfolgt durch das Stadtmessungsamt der Stadt Stuttgart. Die
entstehenden Kosten werden geteilt.
Grundstückstausch:
Die beiden Städte sind sich einig,
den eigenen Grundbesitz in den abzugebenden Flächen jeweils an die aufnehmende
Stadt zu veräußern.
Die von Kornwestheim abzugebenden
Flächen umfassen einen Grundbesitz der Stadt Kornwestheim von ca. 10.900 qm,
die landwirtschaftlich genutzt werden bzw. verpachtet sind. Der Verkehrswert
für diese landwirtschaftlichen Flächen liegt bei 7 EUR/qm. Damit beträgt der
Kaufpreis für die Stadt Stuttgart 76.300 EUR.
Die Fläche im Gebiet „Lache“, die im
Eigentum der Stadt Stuttgart steht und auf Kornwestheim übertragen werden soll,
umfasst ohne den Feldweg 24.865 qm. Die bereits im Jahr 2001 erfolgte
Wertermittlung durch das Stadtmessungsamt Stuttgart hat für die geplante
gewerbliche Baufläche einen Grundstückswert von 350 DM pro qm ergeben. Dieser
Wert wurde aufgrund unveränderter Richtwerte durch das Stadtmessungsamt aktuell
bestätigt, woraus sich ein Preis von umgerechnet 179 EUR pro qm ergibt. Damit
beträgt der Kaufpreis für die Stadt Kornwestheim 4.450.000 EUR.
Die Feldwegflächen werden jeweils
unentgeltlich übertragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ein Betrag von 4,55 Mill. EUR
(geschätzter Aufpreis aus dem Tauschgeschäft zuzüglich Grunderwerbsteuer) wurde
aufgrund der Verhandlungen mit der Stadt Stuttgart vorsorglich im Haushaltsplan
für das Jahr 2011 bereitgestellt.
Dennoch wird für die Abwicklung des
Grundstücksgeschäft nun eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 900.000 EUR benötigt.
Auslöser hierfür ist dabei
keineswegs der im Zusammenhang mit dem Markungstausch durchzuführende
Grunderwerb – hier liegen die Zahlen sehr nahe an dem damals geschätzten
finanziellen Aufwand –, sondern vielmehr weitere Grunderwerbe, die über die
Haushaltsstelle 2.8830.9320 2 A 88300001 (Grunderwerb allgemein) abgewickelt
wurden bzw. demnächst abgewickelt werden sollen. Als Pauschalbetrag für weitere
Grunderwerbe wurden im Haushalt 2011 nämlich 950.000 EUR kalkuliert, durch
Grunderwerbe wie z.B. des innerstädtischen Grundstücks Bahnhofstraße 23 (rund1
Million EUR inklusive Grunderwerbsteuer) bzw. von bislang drei Grundstücken an
der Rudolf-Diesel-Straße im Gewerbegebiet Nord Erweiterung (finanzieller
Aufwand hierfür insgesamt bei rund
550.000,-- EUR), reicht dieser
Betrag jedoch nicht aus und wird der Gesamthaushaltsansatz von 5,5 Millionen
EUR auf dieser Haushaltstelle überzogen.
Dass die überplanmäßige Ausgabe nun
im Zusammenhang mit dem Markungstausch geltend gemacht wird, hat seinen Grund
lediglich darin, dass die anderen Grunderwerbe zeitlich aller Voraussicht nach
früher vollzogen werden können, also zu einem Zeitpunkt, an dem die
Haushaltsmittel noch ausreichend zur Verfügung stehen.
Als Deckungsvorschlag für die
Mehrausgabe von rund 900.000 EUR auf der Haushaltstelle 2.8830.9320 2 A
88300001 werden die im Jahr 2011 ebenfalls mit sehr hoher Wahrschein- lichkeit
zu erwartenden Mehreinnahmen aus Grundstückserlösen im Gewerbegebiet Nord
geltend gemacht. Auf der Haushaltstelle 2 8830. 3400 2 A 88300001 sind für 2011
1 Million EUR als Einnahmen
veranschlagt, tatsächlich aber werden durch den bevorstehenden
Grundstücksverkauf an Panalpina (ca. 20.000 m²) Einnahmen von rund
4 Millionen EUR erlöst werden.
Vor diesem Hintergrund beantragt die
Verwaltung der notwendigen überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.