Betreff:
Bebauungsplan
"Kindertagesstätte an der Neckarstraße / Ecke Remsstraße" -
Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textteil, Begründung, Abwägung, Gutachten
Artenschutz, Satzungstext
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften
"Kindertagesstätte
an der Neckarstraße / Ecke Remsstraße" wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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09.04.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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18.04.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Sachdarstellung:
Vor dem Hintergrund gesetzlicher
Vorgaben zum Ausbau der Kapazitäten im Bereich der Kinderbetreuung plant die
Stadt Kornwestheim im Planbereich die Schaffung einer Kindertagesstätte.
Auf dem ca. 1500 m² großen Areal an
der Neckarstraße soll eine 6-gruppige Einrichtung mit Außenbereich entstehen.
Verfahren, Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit:
Nach dem Aufstellungsbeschluss am
28.06.2012 und der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden und der
Öffentlichkeit erfolgte am 22.01.2013 (Vorlage 9/2013) der Entwurfsbeschluss
durch den Gemeinderat. Dieser wurde am 02.02.2013 öffentlich bekannt gegeben
und den Fachbehörden sowie den Bürgern vom 11.02.2013 bis zum 11.03.2013 die
Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Insgesamt sind 9 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Eine Stellungnahme von Seiten der
Öffentlichkeit.. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle Beteiligung Fachbehörden
und Tabelle Beteiligung Öffentlichkeit) dargestellt.
Änderungen / Ergänzungen
Der Textteil wurde unter
Punkt 5.2 „Hinweise zur Denkmalpflege“ entsprechend den Vorgaben des
Regierungspräsidium Stuttgart ergänzt.
Für den Bereich wurde vom Büro OEPF aus Ludwigsburg bereits
im September 2012 eine artenschutzrechtliche Stellungnahme erarbeitet. Hieraus
haben sich keine Hinderungsgründe für die Durchführung der Baumaßnahme ergeben.
Die Stellungnahme wurde dem Gemeinderat bereits zum Entwurfsbeschluss vorgelegt
und ist der Vorlage nur elektronisch beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung
sind nunmehr die Voraussetzungen für den
Satzungsbeschluss gegeben.
Empfehlung der
Verwaltung
Die Verwaltung
empfiehlt, den o. g. Bebauungsplan als Satzung zu beschließen