Betreff:
Vorstellung
eines weitergehenden Vorentwurfs für die G8-Erweiterung des
Ernst-Sigle-Gymnasiums einschl. Neubau der Sporthalle
Anlage(n):
Mitzeichnung
Vorentwurf Erweiterung
ESGym_Variante Sporthalle_20.01.2012, Kosten
Erweiterung ESGym_Variante Sporthalle_18.01.2012
Beschlussvorschlag:
1.
Zugunsten
der Realisierung der G8 - Erweiterung
des Ernst-Sigle-Gymnasiums einschl. Neubau der Sporthalle mit Gesamtkosten in
Höhe von EUR 3.471.630,-- (ohne Unvorhergesehenes) wird von der Realisierung der
G8-Erweiterung in Form der Variante Nord 3 mit Gesamtkosten in Höhe von EUR
2.254.000,-- abgesehen.
2. Die Mehrkosten in Höhe von EUR 1.217.630,-- zzgl. rd. 10 % ( EUR
342.000,--) der Gesamtbaukosten für Unvorhergesehenes werden im Zuge der
Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2013 nachträglich angemeldet.
3. Die Ausführung der Baumaßnahme
erfolgt nach Bauzeitenplan Variante 2 gemäß Vorlagen-Nr. 67/2012 in gleicher
Sitzung.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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13.03.2012
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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15.03.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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22.03.2012
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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2.2300.9400,A,2300.0009
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1.559.630,00
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Üpl
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Im HHPL sind insgesamt
EUR 2.254.000,-- (Haushaltsjahr 2012 EUR 1.500.000,--, Finanzplanung 2013 EUR
754.000,--) eingestellt. Die überplanmäßigen Kosten in Höhe von EUR
1.217.630,-- zzgl. rd. 10% (EUR 342.000,--) der Gesamtbaukosten für
Unvorhergesehenes werden im Zuge der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr
2013 nachträglich angemeldet.
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
In seiner Sitzung am 29.11.2011 wurde dem Ausschusses für
Umwelt und Technik sowie am 08.12.2011 dem Verwaltungs- und Finanzausschuss der
Vorentwurf für die geplante G8 – Erweiterung des Ernst-Sigle-Gymnasiums zur
Beschlussfassung vorgestellt und einstimmig angenommen. In diesem Zusammenhang
wird auf die Vorlage Nr. 409/2011 verwiesen. Bei dem vorgelegten Vorentwurf
handelte es sich um die sogenannte Variante Nord 3 mit Baukosten in Höhe von
EUR 2.226.000,--, die eine Erweiterung des Raumprogramms im Eingangsbereich des
Bestands vorsieht.
Auf Initiative der Schulleitung, dem
Lehrervertreter sowie dem Elternvertreter, wurde die Stadtverwaltung in
weitergehenden Gesprächen jedoch aufgefordert, die bereits untersuchte und
verworfene Solitärvariante, im südlichen Pausenhofbereich an der
Rechbergstraße, mit reduziertem Raumprogramm noch mal zu untersuchen. Dieses
Anliegen wurde im Wesentlichen mit der nochmaligen Abwägung der Vor- und
Nachteile der Variante Nord 3 in weiteren intern geführten Gesprächen
begründet.
Im Einzelnen wurden in diesem
Zusammenhang folgende Vor- und Nachteile aufgeführt.
Variante Nord 3
Vorteile:
-
Das
Erdgeschoss/ der Eingangsbereich wird neu errichtet und energetisch auf Stand
gebracht.
-
Mit
neuer Fluchttreppe werden die brandschutztechnischen Anforderungen im Bestand
verbessert
-
Die
neue Aufzugsanlage ermöglicht die Barrierefreiheit von großen Bereichen des
Bestands.
-
Betreuungsräume
liegen zentral im Gebäude und sind eingebunden in die inneren Strukturen der
Versorgungen.
-
Die
Energieversorgung aus dem Bestand steht auf kurzem Wege an.
-
Die
Sanitärräume des Bestands können mitgenutzt werden. Keine neuen Sanitärräume,
mit Ausnahme des Eingriffs im UG aufgrund Treppenhaus und Aufzug, notwendig.
Nachteile:
-
Eingriff
in den Bestand an zentraler Stelle, hierdurch Störung des Schulablaufs während
der Bauphase.
-
3
Bestandsräume im 1. OG des Zwischenbaus (NWT-Raum, Sammelraum Biologie, Physik
Vorbereitung) stehen während der Bauzeit nicht zu Verfügung.
-
2
der 3 wieder neu erstellten Bestandsräume (Sammelraum Biologie, Physik
Vorbereitung) können, aufgrund ihrer Lage, nur über eine Oberlichtverglasung
vom Flur her belichtet werden. Hierdurch kann der Physikraum nicht mehr als
Unterrichtsraum genutzt werden.
-
Die
Bestandsräume (NWT, Physik Vorbereitung), die in den Jahren 2005 und 2009
komplett saniert wurden, müssen abgebrochen werden. Nur die damals
installierten naturwissenschaftlichen Deckensysteme können im neuen NWT-Raum
und in einem Physik-Bestandsraum im Aulabau wieder verwendet werden.
-
Die
neuen Betreuungsräume (Stillarbeitsraum, Lernatelier, Lern-/ Aufenthaltsraum)
sind aufgrund der Grundrissanordnung nicht teilbar.
Das Architekturbüro D’Inka Scheible Hoffmann wurde von der
Stadtverwaltung umgehend mit der Untersuchung der von der Schulverwaltung
favorisierten Solitärvariante beauftragt. Das Untersuchungsergebnis ergab im
Einzelnen wie folgt:
Solitärvariante reduziert
Vorteile:
-
Geringere
Baukosten gegenüber der Variante Nord 3.
Baukosten einschl. Baunebenkosten in
Höhe von EUR 1.965.960,--
-
Keine
Eingriffe im Bestand. Die vorhandenen Räume (NWT-Raum, Sammelraum Biologie,
Physik Vorbereitung) bleiben erhalten.
-
Keine
Störung des Schulbetriebs durch Baumaßnahme.
-
Gut
belichtete Betreuungsräume.
-
Betreuungsräume
teilbar
Nachteile:
-
Städtebaulich
unbefriedigend. Der neue Baustein integriert sich nicht in die angelegte
Struktur aus nach Norden geschlossenen und sich zur Südseite öffnenden Baukörper.
-
Verkleinerung
der Schulhoffläche
-
Verschattung
der Schulhof- und Freiflächen
-
Räume
der Schulbetreuung sind nicht intern zugänglich und an den Bestand angebunden.
Es entstehen lange Wege, die Betreuungsräume sind nur über den Außenraum
erreichbar.
-
Probleme
bei der Aufsicht, möglicherweise höherer Personalaufwand notwendig.
-
Zusätzlicher
Bedarf an Nebenräumen wie WC-Anlagen.
-
Erhöhter
Flächenbedarf durch den baurechtlich geforderten 2. Flucht- und Rettungsweg.
-
Bei
rd. 450 m² Programmfläche (3 Betreuungsräume mit je150 m²) entstehen rd. 300 m²
Nebenflächen. Bezogen auf die Nebenflächen der 3 neuen Betreuungsräume bei der
Variante Nord 3, ergibt das mehr als das 3-fache an Fläche. In Summe ergibt das
eine Schulfläche von ca. 750 m². Die vergleichbare Schulfläche bei der Variante
Nord 3 – nur bezogen auf die 3 neuen Betreuungsräume – liegt bei rd. 530 m².
-
Die
Aufzugsanlage dient nur der behindertengerechten Erschließung der 3
Betreuungsräume. Es entstehen keine Synergieeffekte mit dem Bestand, Bestand
bleibt ohne behindertengerechte Erschließung.
-
Die
Haustechnische Anbindung (Heizung, Sanitär, Elektro…) an den Bestand muss über
lange Wege im Außenbereich geführt werden. U.a. führt dies zu zusätzliche
Kosten für Grabarbeiten und Arbeiten an der Außenanlage.
-
Höhere
Gebäudeunterhaltungskosten/ Bewirtschaftungskosten, u.a. bei der Reinigung oder
evtl. höherem Personalbedarf.
In der Gesamtbetrachtung der
Solitär-Variante überwiegen trotz der überzeugenden Vorteile dennoch die nicht
unerheblichen Nachteile.
Weitergehende Untersuchungen
Aufgrund der nicht
zufriedenstellenden Untersuchungsergebnisse veranlasste die Stadtverwaltung die
nochmalige Untersuchung der G8 – Erweiterung in Kombination mit dem Neubau der
Sporthalle einschl. der Umkleideräume. Diese Variante wurde im ersten Rundgang
aufgrund der hohen Kosten von rd. EUR 5,5 Mio. verworfen. Diesem Entwurf lagen
allerdings noch ein Raumprogramm von 1000 m² sowie eine Hallengröße von 18 x
33m wie im Bestand zugrunde.
Vor dem Hintergrund des mit dem
Regierungspräsidium abgestimmten und reduzierten Raumprogramms um rd. 45 % auf
eine Schulflächegröße von 532 m² und der kurz bis mittelfristig dringend
erforderlichen Sanierung der Sporthalle mit Kosten in Höhe von rd. EUR
850.000,-- bis EUR 1.300.000,-- (je nach Variante und Umfang, jedoch ohne Sanitär- und Umkleidebereich),sah
die Stadtverwaltung die Notwendigkeit der erneuten Untersuchung dieser
Variante.
In diesem Zusammenhang wurden auch
die Hallenmaße auf der Grundlage der Sporthallen-DIN überprüft und im Ergebnis von
18 x 33m auf 15 x 27m reduziert. Dieses Maß entspricht dem klassischen Maß
einer Einfeldhalle. Bei den Maßen 18 x 33m hingegen handelt es sich um ein
Zwischenmaß, welches in der DIN gar nicht aufgeführt wird. Die nächst größere
Halle wäre dann eine Zweifeldhalle mit 22 x 44m. Gegenüber der jetzigen
Hallengröße wären bei der reduzierten Größe nach wie vor die selben offiziellen
Sportarten ohne Einschränkungen möglich.
G8 – Erweiterung in Kombination mit dem Neubau der Sporthalle 15 x 27m
Der weitergehende Vorentwurf des
Architekturbüros D’Inka Scheible
Hoffmann sieht den Abbruch der bestehenden Sporthalle einschl. der nördlich
angrenzenden Sanitär- und Umkleideräume vor. Der Neubau erfolgt an gleicher
Stelle, jedoch nicht mehr L-förmig, sondern in einer Nord/Süd-Ausrichtung
parallel zur östlichen Flurstücksgrenze und schließt im Norden über einen
zweigeschossigen Steg am Bestandsbau (Aulabau) an. Durch den Abbruch der
bestehenden Sporthalle entlang der Rechbergstraße wird die geschlossene
Raumkante an dieser Stelle eliminiert und der Freibereich mit Pausenhof nach
Süden geöffnet.
Durch das Versenken des Baukörpers -
auf Untergeschoss-Niveau - wird darüber hinaus das dreigeschossige Gebäude in
der Ansicht auf eine Zweigeschossigkeit reduziert. Die Halle mit den
entsprechenden Nebenräumen befindet sich somit im Untergeschoss und ragt bis
ins Erdgeschoss hinauf. Über der Sporthalle sind nach Osten orientiert die 3
Betreuungsräume in Form von Lern-/ Aufenthaltsraum, Lernatelier und
Stillarbeitsraum angeordnet.
Die Erschließungsflächen mit
Verweilmöglichkeiten befinden sich im westlichen Teil des Gebäudes und gewähren
über die Glasfassade eine uneingeschränkten Blick auf den Pausenhof und die
angrenzende Terrasse mit Freitreppe im Erdgeschoss, über dem Sanitär- und
Umkleidebereich im Untergeschoss.
Alle Geschosse des Neubaus werden
über eine Treppenanlage sowie einen Aufzug erschlossen. Über den
zweigeschossigen Verbindungssteg wird darüber hinaus der Aulabau im EG und 1.
OG fußläuferisch und auch behindertengerecht mit dem Neubau verbunden. In
diesem Zusammenhang werden auch geringfügige Baumaßnahmen im Bestand notwendig.
Die Umkleideräume des bestehenden Gymnastikraums werden in den Neubau verlegt.
Der Lehrerumkleideraum und der Gymnastik-Geräteraum werden neu angeordnet.
In der Gesamtbetrachtung ergibt sich
für diese Variante folgendes Ergebnis
Vorteile:
-
Städtebaulich
optimal, gute Raumorientierung (Belichtung)
-
Vergrößerung
des Außenbereichs/ Pausenhof
-
Geringer
Eingriff im Bestand
-
Keine
Störung des Schulbetriebs durch Baumaßnahme.
-
Neue
Nutzungseinheit kompakt an einem Standort
-
Bauliche
Synergien durch Kombination Sporthalle und Betreuungsräume
-
Neubau
der Sporthalle einschl. aller Nebenräume im Gegensatz zur Sanierung der
Sporthalle mit Kosten in Höhe von EUR 850.000,-- bis EUR 1.300.000,-- (je nach
Ausführung und Umfang) ohne
Sanierung der Nebenräume (Sanitär, Umkleiden etc.)
-
Geringer
prozentualer Anteil an Erschließungsflächen und Nebenräume
-
Senkung
der Gebäudeunterhaltungskosten/ Bewirtschaftungskosten durch Synergieeffekte
und neuer Sporthalle auf neuestem energetischen Stand
-
Bauliche
und haustechnische Anbindung an den Bestand (Aulabau)
-
Behindertengerechte
Erschließung des Neubaus über alle Geschosse einschl. EG und 1. OG im Bestandbau (Aulabau)
Nachteile:
-
Geringer
Entfall von Bestandsnutzung aufgrund der neuen Erschließung zwischen Neubau und
Aulabau (Verkleinerung von Musiksaal und Instrumentenraum)
-
Behindertengerechte
Erschließung des Bestandsbaus (Aulabau) im 2. OG nicht möglich
Das Architekturbüro D’Inka Scheible Hoffmann wird in der Sitzung
des AUT die Vorentwurfsplanung zur G8 - Erweiterung des Ernst-Sigle-Gymnasiums
einschl. Neubau der Sporthalle vorstellen. Der Vorentwurf wurde bereits mit
der Schulleitung, dem Lehrervertreter sowie dem Elternvertreter abgestimmt.
Zeitplan
In seiner Sitzung am 14.02.2012
wurde dem Ausschusses für Umwelt und Technik der weitergehende Vorentwurf für
die G8- Erweiterung des Ernst-Sigle-Gymnasiums einschl. dem Neubau der
Sporthalle mit einer Größe von 15 x 27m (Einfeldhalle) bereits zur Vorberatung
durch das Architekturbüro D’Inka
Scheible Hoffmann vorgestellt und zur Beschlussfassung am 16.02.2012 dem
Gemeinderat vorgelegt.
Vorbehaltlich
der Beschlussfassung, wären in der Folge der Abbruch der bestehenden Sporthalle
einschl. aller Nebenräume in den Sommerferien und der Baubeginn im Oktober 2012
vorgesehen gewesen.
Aufgrund
der unterschiedlichen Meinungen hinsichtlich der geplanten Größe der neuen
Einfeld-Sporthalle mit 15 x 27m - gegenüber der Hallengröße der bestehenden
Halle mit 18 x 33m - wurde der Tagesordnungspunkt jedoch durch den Gemeinderat
zur weiteren Beratung abgesetzt und die Stadtverwaltung aufgefordert, weitere
Varianten mit einer Sporthallengröße von 18 x 33m (Zwischenmaß) und 22 x 44m
(Zweifeldhalle) zu untersuchen und erneut vorzulegen.
In diesem
Zusammenhang wird auf die Vorlage-Nr. 67/2012 in gleicher Sitzung verwiesen.
Durch
diesen weitergehenden Prüfungsauftrag kann der ursprüngliche Baubeginn im
Oktober 2012 nicht mehr gehalten werden. Mit Verweis auf vorgenannte Vorlage
hat die Stadtverwaltung aus diesem Grund, dem neuen Verlauf entsprechend, 2
alternative Bauzeitenpläne erarbeitet. Die Stadtverwaltung empfiehlt hierbei,
aus beschriebenen Gründen, die Ausführung der Baumaßnahme entsprechend dem Bauzeitenplan
Variante 2.
Im Einzelnen sieht dieser
Bauzeitenplan mit einer Bauzeit von 15 bis 18 Monaten folgende
Ausführungstermine vor:
Abbruch der besteh. Sporthalle einschl. der
Nebenräume Januar/Februar
2013
Baubeginn Anfang
März 2013
Fertigstellung
bei 15 Monaten Bauzeit Mitte
Juni 2014
Fertigstellung
bei 18 Monaten Bauzeit Mitte
September 2014
Kosten
Die Kostenschätzung der Architekten D’Inka Scheible Hoffmann sieht für die
Gesamtbaumaßnahme Kosten in Höhe von EUR 3.424.630,-- einschließlich
Baunebenkosten ohne Unvorhergesehenes vor. Gemäß den Erfahrungen aus den
vergangenen Jahren wäre für eine derart gelagerte Baumaßnahme ein Kostenansatz
von rd. 10% zu veranschlagen. Unter Berücksichtigung dieses Kostenansatzes
ergeben sich somit Gesamtkosten in Höhe von EUR 3.767.093,--. Dem
gegenüber stehen nach wie voraussichtliche Fördermittel des Landes für die
Ganztagesbetreuung in Höhe von EUR 260.000,--. In wiefern noch weiter
Fördermittel für den Bau der Sporthalle akquiriert werden können, wird derzeit
noch durch das Fachamt geprüft.
Entsprechend der Baukosten wären des
Weiteren für das Baukostencontrolling
rd. EUR 47.000,-- zu veranschlagen
Im Haushaltsplan sind für die
Erweiterung des Ernst-Sigle-Gymnasiums im Bestand auf der Basis der Variante
Nord 3, einschl. der Kosten für das Baukostencontrolling in Höhe von EUR
28.000,--, auf der Haushaltsstelle 2.2300.9400,A,2300.0009 – Schaffung von
Räumen für G8 – insgesamt EUR
2.254.000,-- (Haushaltsjahr 2012 EUR 1.500.000,--, Finanzplanung 2013 EUR
754.000,--) eingestellt.
Die Gesamtkosten der Erweiterung des Ernst-Sigle-Gymnasiums
einschl. Neubau der Sporthalle und Kosten für das Baukostencontrolling liegen
bei EUR 3.471.630,-- und somit EUR 1.217.630,-- über den
bereitgestellten Mitteln. Hierbei ist jedoch der Kostenansatz für Unvorhergesehenes
in Höhe von rd. 10 % (EUR 342.000,--) noch unberücksichtigt.
Im Falle
einer Realisierung der Erweiterung des Ernst-Sigle-Gymnasiums einschl. Neubau
der Sporthalle müssten jedoch, aufgrund des Baubeginns im Jahr 2013, im
Haushaltsjahr 2012 zunächst keine Mittel nachfinanziert werden.
Fazit
Im Ergebnis hießt das, dass die
Stadt Kornwestheim aufgrund der baulichen Synergien, den Neubau einen
Einfeld-Sporthalle mit einer Größe von 15 x 27m einschl. aller Nebenräume, in
Kombination mit der G8-Erweiterung für rd.
EUR 1.218.000,-- im Ernst-Sigle-Gymnasium –ohne Ansatz für
Unvorhergesehenes – realisieren könnte. Dem gegenüber stehen kurz- bis
mittelfristig benötigte Mittel in Höhen von Höhe EUR 850.000,-- bis EUR 1.300.000,-- (je nach Ausführung und Umfang)
für die Sanierung der bestehenden Sporthalle ohne die Sanierung der Nebenräume
Die Stadtverwaltung schlägt vor,
zugunsten der Realisierung der G8 -
Erweiterung des Ernst-Sigle-Gymnasiums einschl. Neubau der Sporthalle mit
Gesamtkosten in Höhe von
EUR 3.471.630,-- (ohne Unvorhergesehenes) von der Realisierung
der G8-Erweiterung in Form der Variante Nord 3 mit
Gesamtkosten in Höhe von EUR
2.254.000,-- abzusehen.
Die Mehrkosten in Höhe von EUR
1.217.630,-- zzgl. rd. 10 % ( EUR 342.000,--) der Gesamtbaukosten für Unvorhergesehenes werden im Zuge der
Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2013 nachträglich angemeldet. Die
Ausführung der Baumaßnahme erfolgt nach Bauzeitenplan Variante 2 gemäß
Vorlage-Nr. 67/2012 in gleicher Sitzung.