Vorlage-Nr.:

25/2012

Az.:

6 Hartmut Blechschmied

Datum:

25.01.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

31.01.2012

 

 

Betreff:

Errichtung einer Lagerhalle mit Bürogebäude und 92 Stellplätzen auf dem Grundstück Heinkelstraße 5 FlstNr 5700/2-5700/4

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Grundriss EG, Grundriss OG, Schnitte, Ansichten, Lageplan (farbig)

 

Beschlussvorschlag:

Es wird empfohlen, das Einvernehmen für ein Vorhaben während der Planaufstellung auf der Grundlage von § 33 Abs.1, 26 Abs.1 BauGB zu erteilen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

31.01.2012

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Vorhaben:

 

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Heinkelstraße 5 Flst.Nrn 5700/2-5700/4 in Kornwestheim eine Lagerhalle für einen Großhandel für Hygieneprodukte und Dienstleistungen mit Bürogebäude  und 92 Stellplätzen zu errichten. Das geplante Gebäude weist die Abessungen von 109 m Läge und 73  m Breite und 11,70 m (Halle) bzw. 14,70 m (Büro) Höhe auf.  Die Lagerhalle weist insgesamt 6990 qm Fläche auf zuzüglich weiterer Flächen für Anlieferung, Kommissionierung und Abholbereich. Das Gebäude wird mit einem Flachdach, das nicht begrünt wird, versehen. In dem Betrieb werden bis zu 80 Arbeitsplätze geschaffen; eine Ausweitung der Beschäftigtenzahl auf 100 bis 120 ist angedacht.

 

Die planungsrechtliche Situation:

 

Zur Durchführung des Vorhabens ist ein Bebauungsplanverfahren notwendig. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord 2. Änderung südlich der Heinkelstraße“ vom 01.10.2009 dient als Grundlage für die Entwicklung eines Vorhaben- und Erschließungsplans „Offterdinger & Sailer“nach § 12 BauGB.  Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 11.10.2011 gefasst. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgte ab dem 19.10.2011, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange am 21.10.2011. Im Planungsgebiet ist gewerbliche Nutzung vorgesehen, so dass keine Konflikte mit der Struktur der Umgebung, die ebenfalls durch Gewerbebetriebe geprägt ist,  zu erwarten sind.

 

Wegen der großen Dringlichkeit  des Vorhabens kann der Abwägungsprozess und der Satzungsbeschluss nicht abgewartet werden, da mit den Bauarbeiten schon im Frühjahr begonnen werden muss. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass das Einvernehmen bereits für das Vorhaben während der Planaufstellung nach § 33 BauGB erteilt wird.

 

Das Vorhaben ist mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt; da es sich um einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan handelt, wird das Baugesuch in seiner jetzigen Form zum Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens gemacht.  Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Vorhabens während der Planaufstellung sind gegeben.  Die  Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  ist durchgeführt (§ 33 Abs. 1 Nr.1 BauGB), aber es ist  noch nicht darüber beraten.

 

Es ist anzunehmen, dass das Vorhaben den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans nicht widerspricht  und die Erschließung gesichert ist (§ 33 Abs. 1 Nr.2  und Nr. 3 BauGB) Damit kann über die  Erteilung des Einvernehmens für ein Vorhaben während der Planaufstellung entscheiden werden.

 

Beschlussempfehlung :

 

Das Vorhaben soll bereits im Frühjahr 2011 begonnen werden; ein Zuwarten bis zum Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans ist wegen der Dringlichkeit der Baumaßnahme nicht möglich.

 

Es wird empfohlen, das Einvernehmen für ein Vorhaben während der Planaufstellung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1, § 36 Abs.1 BauGB zu erteilen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
0780_001.pdf

3583_001.pdf