Vorlage-Nr.:

289/2013

Az.:

8/ck

Datum:

13.06.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Betreff:

Bebauungsplan im Bereich Bogenstraße / Eichenweg ("Sportzentrum Süd") - Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzungsplan, Übersichtsplan Nutzungen, Übersichtsplan Bebauungspläne

 

 

Beschlussvorschlag:

Der  Aufstellungsbeschluss für den im Bereich Bogenstraße / Eichenweg ("Sportzentrum Süd") wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

02.07.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

11.07.2013

 

 

 

Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

In Zusammenhang mit den Überlegungen zum Neubau einer Ballsporthalle in Kornwestheim hat sich der Gemeinderat nach intensiven Diskussionen für eine Realisierung des Bauwerks im südlichen Stadtgebiet ausgesprochen. Grundlage der gemeinderätlichen Entscheidung waren umfassende Untersuchungen und Bewertungen unterschiedlicher Standortalternativen und Entwicklungsszenarien der grundsätzlich für den Neubau in Frage kommenden Bereiche.

 

Vorgesehen ist, die Ballsporthalle im Bereich der Fläche der ehemaligen Eislaufhalle / Festplatz südlich des Eichenwegs unmittelbar  angrenzend an die Markungsgrenze mit Stuttgart zu errichten. Die genaue Verortung des Bauwerks in diesem Bereich erfolgt auf der Grundlage einer derzeit beim Fachbereich Gebäudemanagement in Bearbeitung befindlichen Variantenuntersuchung. Dem Gemeinderat soll der Entwurf der „Hannes-Reiber-Halle“ zur Fassung des Baubeschluss nach der Sommerpause vorgelegt werden.

Planerische Änderungen im Bereich des bestehenden Parkplatz, des Kinderspielplatz sowie der Tennishalle sind zunächst nicht vorgesehen. Mit dem Neubauvorhaben werden die in dem Gesamtbereich vorhandenen und in Anlage 2 dargestellten zahlreichen Sport-, Spiel- und Freizeitangebote in diesem Bereich sinnvoll ergänzt und abgerundet.

 

Mit dem Ziel des Beginns des Neubauvorhabens der „Hannes-Reiber-Halle“ im kommenden Jahr müssen mit der Einleitung und Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens zunächst die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zukünftig gesicherte städtebauliche Ordnung in diesem Bereich geschaffen werden.

 

Der in der Anlage 1 dargestellte Abgrenzungsbereich umfasst den Gesamtbereich der heute im Bereich Bogenstraße / Eichenweg vorhandenen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen.

Der Abgrenzungsbereich wurde bewusst großzügig gefasst, um so vor dem Hintergrund der in Anlage 3 dargestellten veralteten bauplanungsrechtlichen Situation die Grundlage für eine sukzessive Überarbeitung und Anpassung des geltenden Planungsrechts in diesem inhaltlich und konzeptionell zusammenhängenden Bereich zu schaffen. Mit einbezogen wurde auch die Fläche des heutigen Bauhofs, um so keine planungsrechtliche Lücke zu den nördlich angrenzenden rechtskräftigen Bebauungsplänen entstehen zu lassen.

 

Die Flächen des „Sportzentrum Süd“ befinden sich vollständig im Eigentum der Stadt Kornwestheim. Für einzelne Bereiche bestehen Erbbaurechtsverträgen mit den ansässigen Vereinen.

 

Vorgesehen ist, auf der  Grundlage des Aufstellungsbeschluss einzelne Teilbebauungspläne für den Bereich zu entwickeln. In einem ersten Schritt soll im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben der Ballsporthalle in der Fortfolge entsprechend der südöstliche Abgrenzungsbereich bauplanungsrechtlich weiter entwickelt werden.

 

Angedacht ist, die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung „Sondergebiet (SO) Sportzentrum Süd“ aus den im Plangebiet bereits vorhandenen - überwiegend sportlich geprägten - Nutzungen in den Bebauungsplan abzuleiten.

 

Die genaue Ausarbeitung der Festsetzungen erfolgt im weiteren Verlauf des Verfahrens.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die im Plangebiet vorhandenen Gebäude Bestandschutz genießen.

 

Lage des Plangebiets:

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 18,7 ha und wird im Norden von der Wohnbebauung entlang des Eichenweges, der Hölderlinstraße und des Weges „Am Sportplatz“, im Osten und Süden durch die freie Landschaft, die Bundesstraße 27 und die Gemarkungsgrenze zur Stadt Stuttgart sowie im Westen durch die Bahnlinien begrenzt.

 

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan:

Der im Abgrenzungsplan dargestellte Geltungsbereich wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2010 als Grünfläche „Sportplatz“ dargestellt. Der Bebauungsplan lässt sich somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln und muss nach dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt werden. Geplant ist, den Planbereich im Zuge der nächsten Flächennutzungsplanfort-schreibung anzupassen. Der Verfahrens- und Genehmigungsablauf soll kurzfristig mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt werden.

 

Planungsrechtliches Verfahren:

         Nach dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans durch den Gemeinderat werden - parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB - die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig von der Planung unterrichtet. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Anhörung der Fachbehörden wird ein Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet. Dieser Bebauungsplanentwurf wird nach dem Entwurfsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB förmlich am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Die öffentliche Auslegung wird mindestens eine Woche vorher in der "Kornwestheimer Zeitung" amtlich bekannt gemacht. Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen und Bedenken zur Planung vorgebracht werden. Der Bebauungsplan ist abschließend vom Gemeinderat als Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan tritt mit der Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart und sich der daran anschließenden öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan zu fassen.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Sportzentrum.pdfSportzentrum.pdf