Betreff:
Bebauungsplan im Bereich Bogenstraße / Eichenweg
("Sportzentrum Süd") - Aufstellungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgrenzungsplan, Übersichtsplan Nutzungen, Übersichtsplan
Bebauungspläne
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss für den im Bereich Bogenstraße / Eichenweg
("Sportzentrum Süd") wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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02.07.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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11.07.2013
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Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle
Auswirkungen:
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
In Zusammenhang mit den Überlegungen zum Neubau
einer Ballsporthalle in Kornwestheim hat sich der Gemeinderat nach intensiven
Diskussionen für eine Realisierung des Bauwerks im südlichen Stadtgebiet
ausgesprochen. Grundlage der gemeinderätlichen Entscheidung waren umfassende
Untersuchungen und Bewertungen unterschiedlicher Standortalternativen und
Entwicklungsszenarien der grundsätzlich für den Neubau in Frage kommenden
Bereiche.
Vorgesehen ist, die Ballsporthalle
im Bereich der Fläche der ehemaligen Eislaufhalle / Festplatz südlich des
Eichenwegs unmittelbar angrenzend an die
Markungsgrenze mit Stuttgart zu errichten. Die genaue Verortung des Bauwerks in
diesem Bereich erfolgt auf der Grundlage einer derzeit beim Fachbereich
Gebäudemanagement in Bearbeitung befindlichen Variantenuntersuchung. Dem
Gemeinderat soll der Entwurf der „Hannes-Reiber-Halle“ zur Fassung des
Baubeschluss nach der Sommerpause vorgelegt werden.
Planerische Änderungen im Bereich
des bestehenden Parkplatz, des Kinderspielplatz sowie der Tennishalle sind
zunächst nicht vorgesehen. Mit dem Neubauvorhaben werden die in dem
Gesamtbereich vorhandenen und in Anlage 2 dargestellten zahlreichen Sport-,
Spiel- und Freizeitangebote in diesem Bereich sinnvoll ergänzt und abgerundet.
Mit dem Ziel des Beginns des Neubauvorhabens der „Hannes-Reiber-Halle“ im
kommenden Jahr müssen mit der Einleitung und Durchführung eines
Bebauungsplanverfahrens zunächst die notwendigen planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine zukünftig gesicherte städtebauliche Ordnung in diesem
Bereich geschaffen werden.
Der in der Anlage 1 dargestellte Abgrenzungsbereich umfasst den
Gesamtbereich der heute im Bereich Bogenstraße / Eichenweg vorhandenen Sport-,
Spiel- und Freizeitanlagen.
Der Abgrenzungsbereich wurde bewusst großzügig gefasst, um so vor dem
Hintergrund der in Anlage 3 dargestellten veralteten bauplanungsrechtlichen
Situation die Grundlage für eine sukzessive Überarbeitung und Anpassung des
geltenden Planungsrechts in diesem inhaltlich und konzeptionell
zusammenhängenden Bereich zu schaffen. Mit einbezogen wurde auch die Fläche des
heutigen Bauhofs, um so keine planungsrechtliche Lücke zu den nördlich
angrenzenden rechtskräftigen Bebauungsplänen entstehen zu lassen.
Die Flächen des „Sportzentrum Süd“ befinden sich vollständig im Eigentum
der Stadt Kornwestheim. Für einzelne Bereiche bestehen Erbbaurechtsverträgen
mit den ansässigen Vereinen.
Vorgesehen ist, auf der Grundlage
des Aufstellungsbeschluss einzelne Teilbebauungspläne für den Bereich zu
entwickeln. In einem ersten Schritt soll im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben
der Ballsporthalle in der Fortfolge entsprechend der südöstliche
Abgrenzungsbereich bauplanungsrechtlich weiter entwickelt werden.
Angedacht ist, die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung „Sondergebiet
(SO) Sportzentrum Süd“ aus den im Plangebiet bereits vorhandenen - überwiegend
sportlich geprägten - Nutzungen in den Bebauungsplan abzuleiten.
Die genaue Ausarbeitung der Festsetzungen erfolgt im
weiteren Verlauf des Verfahrens.
Es ist darauf hinzuweisen, dass
die im Plangebiet vorhandenen Gebäude Bestandschutz genießen.
Lage des Plangebiets:
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 18,7 ha und wird im Norden von
der Wohnbebauung entlang des Eichenweges, der Hölderlinstraße und des Weges „Am
Sportplatz“, im Osten und Süden durch die freie Landschaft, die Bundesstraße 27
und die Gemarkungsgrenze zur Stadt Stuttgart sowie im Westen durch die
Bahnlinien begrenzt.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan:
Der im Abgrenzungsplan dargestellte Geltungsbereich wird im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan 2010 als Grünfläche „Sportplatz“ dargestellt. Der
Bebauungsplan lässt sich somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln und
muss nach dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats vom Regierungspräsidium
Stuttgart genehmigt werden. Geplant ist, den Planbereich im Zuge der nächsten
Flächennutzungsplanfort-schreibung anzupassen. Der Verfahrens- und
Genehmigungsablauf soll kurzfristig mit dem Regierungspräsidium Stuttgart
abgestimmt werden.
Planungsrechtliches Verfahren:
Nach dem Beschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplans durch den Gemeinderat werden - parallel zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB - die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig von der Planung
unterrichtet. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Anhörung der Fachbehörden wird ein Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet. Dieser
Bebauungsplanentwurf wird nach dem Entwurfsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB förmlich am
Bebauungsplanverfahren beteiligt. Die öffentliche Auslegung wird mindestens
eine Woche vorher in der "Kornwestheimer Zeitung" amtlich bekannt
gemacht. Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen und Bedenken zur
Planung vorgebracht werden. Der Bebauungsplan ist abschließend vom Gemeinderat
als Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan tritt mit der Genehmigung des
Regierungspräsidiums Stuttgart und sich der daran anschließenden öffentlichen Bekanntmachung
der Genehmigung in Kraft.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den
Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan zu fassen.