Betreff:
Flächennutzungsplanänderung
der Stadt Stuttgart im Bereich Hummelsbrunnen Süd in Stuttgart-Zuffenhausen zur
Errichtung einer Bioabfallvergärungsanlage
Anlage(n):
Mitzeichnung
Planzeichnung_Checkliste
Begründung
Beschlussvorschlag:
Gegen die Flächennutzungsplanänderung der Stadt Stuttgart in
Sachen Bioabfallvergärungsanlage werden im derzeitigen Planungsstadium keine
Einwendungen vorgebracht
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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05.03.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die Stadt Stuttgart erwägt, den Flächennutzungsplan im
Gewann Hummelbrunnen im Stadtteil Zuffenhausen zu ändern. Anlass der
FNP-Änderung ist der vorgesehene Bau einer Bioabfallvergärungsanlage. Im
Einzelnen wird auf die beiliegende Beschreibung und die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung verwiesen.
Die Stadt Stuttgart kommt bei ihrer
Standortanalyse zu dem Ergebnis, dass dieser Standort nach den Kriterien der am
besten geeignete Standort für die Realisierung einer Biovergärungsanlage ist.
Die Umweltbelange sind abgearbeitet.
Bei der interkommunalen Abstimmung
kommt es für die Stadt Kornwestheim insbesondere darauf an, ob die Anlage
negative Auswirkungen auf das Stadtgebiet und ihre EinwohnerInnen haben kann.
Negative Auswirkungen könnten insbesondere auftreten bei stärkerem
Verkehrsaufkommen oder der Entstehung von Gerüchen. Andere Belange sind nicht
ersichtlich, welche die Interessen der Stadt Kornwestheim beeinträchtigen
könnten.
Zur Frage der Verkehrserschließung
führt die Stadt Stuttgart an, dass eine gesicherte Erschließung Voraussetzung
für die Genehmigungsfähigkeit der Anlage ist und spätestens im
Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden muss. Es wird mit einem LKW-Aufkommen
von 40 Fahrzeugen im Endausbauzustand gerechnet. Die Stadt Stuttgart stellt
fest, dass eine Erschließung des Plangebietes ohne Belastung etwaiger
Baugebiete im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld möglich ist.
Zu der Entstehung etwaiger
Emissionen stellt die Stadt Stuttgart fest,
dass durch die Nähe zu B 27 und B
27a nicht mit einer signifikanten Steigerung der Verkehrs- und Lärmbelastung zu
rechnen ist und
dass sichergestellt werden kann,
dass keine geruchsbelastete und unbehandelte Abluft nach außen treten kann.
Im weiteren Verfahren sollen
eine Voruntersuchung in Bezug auf
die Lärm- und Geruchsemissionen vorgenommen werden, wobei
bezüglich des Lärms eine
überschlägige Prognose nach TA Lärm und
bezüglich der Geruchsbelastung eine
gutachterliche Aussage eines Geruchs-Sachverständigen
eingeholt werden sollen.
Empfehlung der Verwaltung.
Die Verwaltung empfiehlt, im derzeitigen
frühzeitigen Planungsstadium keine Einwendungen gegen die FNP-Änderung
vorzubringen, sich solche aber im weiteren Verfahren vorzubehalten falls durch
die weiteren Untersuchungen Anhaltspunkte ergeben, Belange der Stadt
Kornwestheim könnten betroffen sein.