Vorlage-Nr.:

62/2013

Az.:

8 Kurt Schaible

Datum:

27.02.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

05.03.2013

 

 

Betreff:

Flächennutzungsplanänderung der Stadt Stuttgart im Bereich Hummelsbrunnen Süd in Stuttgart-Zuffenhausen zur Errichtung einer Bioabfallvergärungsanlage

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Planzeichnung_Checkliste

Begründung

 

Beschlussvorschlag:

Gegen die Flächennutzungsplanänderung der Stadt Stuttgart in Sachen Bioabfallvergärungsanlage werden im derzeitigen Planungsstadium keine Einwendungen vorgebracht

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

05.03.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadt Stuttgart erwägt, den Flächennutzungsplan im Gewann Hummelbrunnen im Stadtteil Zuffenhausen zu ändern. Anlass der FNP-Änderung ist der vorgesehene Bau einer Bioabfallvergärungsanlage. Im Einzelnen wird auf die beiliegende Beschreibung und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung verwiesen.

Die Stadt Stuttgart kommt bei ihrer Standortanalyse zu dem Ergebnis, dass dieser Standort nach den Kriterien der am besten geeignete Standort für die Realisierung einer Biovergärungsanlage ist.

Die Umweltbelange sind abgearbeitet.

Bei der interkommunalen Abstimmung kommt es für die Stadt Kornwestheim insbesondere darauf an, ob die Anlage negative Auswirkungen auf das Stadtgebiet und ihre EinwohnerInnen haben kann. Negative Auswirkungen könnten insbesondere auftreten bei stärkerem Verkehrsaufkommen oder der Entstehung von Gerüchen. Andere Belange sind nicht ersichtlich, welche die Interessen der Stadt Kornwestheim beeinträchtigen könnten.

Zur Frage der Verkehrserschließung führt die Stadt Stuttgart an, dass eine gesicherte Erschließung Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Anlage ist und spätestens im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden muss. Es wird mit einem LKW-Aufkommen von 40 Fahrzeugen im Endausbauzustand gerechnet. Die Stadt Stuttgart stellt fest, dass eine Erschließung des Plangebietes ohne Belastung etwaiger Baugebiete im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld möglich ist.

Zu der Entstehung etwaiger Emissionen stellt die Stadt Stuttgart fest,

dass durch die Nähe zu B 27 und B 27a nicht mit einer signifikanten Steigerung der Verkehrs- und Lärmbelastung zu rechnen ist und

dass sichergestellt werden kann, dass keine geruchsbelastete und unbehandelte Abluft nach außen treten kann.

Im weiteren Verfahren sollen

eine Voruntersuchung in Bezug auf die Lärm- und Geruchsemissionen vorgenommen werden, wobei

bezüglich des Lärms eine überschlägige Prognose nach TA Lärm und

bezüglich der Geruchsbelastung eine gutachterliche Aussage eines Geruchs-Sachverständigen

eingeholt werden sollen.

 

Empfehlung der Verwaltung.
Die Verwaltung empfiehlt, im derzeitigen  frühzeitigen Planungsstadium keine Einwendungen gegen die FNP-Änderung vorzubringen, sich solche aber im weiteren Verfahren vorzubehalten falls durch die weiteren Untersuchungen Anhaltspunkte ergeben, Belange der Stadt Kornwestheim könnten betroffen sein.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
FNP54_Planzeichnung_Checkliste.pdf FNP54_Begruendung.pdf