Vorlage-Nr.:
130/2013
Az.:
8 Monika Herdan
Datum:
03.04.2013
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Am:
11.04.2013
Betreff:
Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 273/2, Kirchstraße 3
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus .
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Vorberatung
öffentlich
Gemeinderat
Beschlussfassung
18.04.2013
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des künftigen Anwesens Kirchstraße 3, Flst. Nr. 273/2 vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.
Das Grundstück Flst. Nr.273/2 wurde durch Veränderungsnachweis des Landratsamtes Ludwigsburg geändert und folgende Grundbesitze wurden neu gebildet:
Flst. Nr. 273
Kirchstraße 5
Fslt. Nr. 273/2
Kirchstraße 3
Das Flurstück 273/2 liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Lange Straße / Mühlhäuser Straße“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 260.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat, da laut Hauptsatzung der Verwaltungs- und Finanzausschuss nur für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.
Im beigefügten Lageplan ist das Flurstück dargestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben