Vorlage-Nr.:

130/2013

Az.:

8 Monika Herdan

Datum:

03.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

11.04.2013

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 273/2, Kirchstraße 3

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus .

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

11.04.2013

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

18.04.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des künftigen Anwesens Kirchstraße 3, Flst. Nr. 273/2 vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.

 

Das Grundstück Flst. Nr.273/2 wurde durch Veränderungsnachweis des Landratsamtes Ludwigsburg geändert und folgende Grundbesitze wurden neu gebildet:

 

 

Flst. Nr. 273

Kirchstraße 5

Fslt. Nr. 273/2

Kirchstraße 3

 

Das Flurstück 273/2 liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Lange Straße / Mühlhäuser Straße“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 260.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat, da laut Hauptsatzung der Verwaltungs- und Finanzausschuss nur für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.

 

Im beigefügten Lageplan ist das Flurstück dargestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
document2013-01-23-092708.pdf