Vorlage-Nr.:

115/2012

Az.:

5 Christian Kuebler

Datum:

10.04.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

17.04.2012

 

 

Betreff:

Bebauungsplan Biogasanlage auf dem Gelände der Kläranlage - Satzungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Satzungstext, Bebauungsplan, Textteil, Begründung, Abwägung Fachbehörden, Abwägung Bürger, Umweltbericht, Hochwasserschutz, Artenschutz, Schallgutachten, Geruchsemissionen

 

Beschlussvorschlag:

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Biogasanlage auf dem Gelände der Kläranlage wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

17.04.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

26.04.2012

 

 

 

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2011 den Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 31.01.2012 den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Biogasanlage auf dem Gelände der Kläranlage“ gefasst.

 

Die „Bioenergie Kornwestheim Ost GmbH & Co. KG“ plant die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage auf dem Grundstück „Flurstück 2300“ im Bereich des Klärwerks. Das Biogas soll über ein Leitungsnetz zu den bestehenden Heizwerken Ost und Zentrum in Kornwestheim geleitet werden. Am Standort selbst ist keine energetische Nutzung des anfallenden Gases vorgesehen.

Das Grundstück liegt in einem von Grün- und Gewerbegebietsflächen genutzten Bereichs und wurde von der Stadt Kornwestheim an die „Bioenergie Kornwestheim Ost GmbH & Co. KG“ im Rahmen eines Erbpachtvertrages verpachtet.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Festsetzung „Sondergebiet Biogasanlage“ getroffen. Die zur Einrichtung und dem Betrieb der Anlage notwendigen Anlagenbestandteile sind in diesem Bereich zulässig.

 

Die verkehrliche Erschließung der Anlage erfolgt über die Tal-, Enz- und Aldinger Straße. Über diese Straßen ist die Biogasanlage an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen.

Zur Belieferung der Anlage ist mit 2-3 Fahrten Anlieferverkehr pro Tag, zur Abfuhr von Reststoffen mit rund 700 Fahrten pro Jahr zu rechnen.

 

Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutz wurde im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB durchgeführt. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass das geplante Bauvorhaben bei Einhaltung der aufgeführten Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der untersuchten Schutzgüter und daher auch zu keinem Eingriff im Sinne des Naturschutzgesetzes führt. Die Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf den Umgang mit dem „Schutzgut Boden“ und dem Umgang mit dem Grund- bzw. Oberflächengewässer und werden in die Baugenehmigung aufgenommen. Hinzu kommt die Ausweisung von Pflanzgeboten, die in den Bebauungsplan aufgenommen wurden. 

Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.

 

Auf Verlangen des Landratsamts weiter untersucht wurden die Konsequenzen der geplanten Baumaßnahme auf den im Bereich des Mussenbachs wichtigen Hochwasserschutz. Die Ergebnisse des Gutachtens haben gezeigt, dass die Baumaßnahme keinen aus planerischer Sicht wesentlichen Einfluss auf die Gesamtsituation hat. Zum Schutz des Grundstücks selbst bei evt. eintretenden Hochwasserereignissen ist an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Stützmauer vorgesehen, die rund 40cm über das Gelände hinausragt.

   

Sowohl die Ergebnisse der Umweltprüfung als auch die Ergebnisse zum Hochwasserschutz wurden mit dem Landratsamt abgestimmt.

 

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange / Öffentliche Auslegung

 

Der Bebauungsplan, die zugehörige Begründung und die örtlichen Bauvorschriften waren in der Zeit vom 13.02.2012 bis 13.03.2012 öffentlich ausgelegt.

Insgesamt sind bei der Stadt 5 Stellungnahmen von Fachbehörden eingegangen. Von Bürgern ist 1 Stellungnahme abgegeben worden. Die Anregungen mit den dazugehörigen Änderungen/Ergänzungen sind im Anhang dargestellt und abgehandelt.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat das Verfahren einen Stand erreicht, der einen Satzungsbeschluss ermöglicht.


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Satzung.pdf Satzung.pdf BPlan.pdf BPlan.pdf Textteil.pdf Textteil.pdf Begründung.pdf Begründung.pdf Abwägung Fachbehörden.pdf Abwägung Fachbehörden.pdf Abwägung Beteiligung Bürger.pdf Abwägung Beteiligung Bürger.pdf Umweltbericht.pdf Umweltbericht.pdf Hochwasserschutz.pdf Hochwasserschutz.pdf Artenschutzrechtliche Prüfung.pdf Artenschutzrechtliche Prüfung.pdf Schallgutachten.pdf Schallgutachten.pdf Geruchsemissionen.PDF Geruchsemissionen.PDF