Betreff:
Bebauungsplan
Biogasanlage auf dem Gelände der Kläranlage - Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlagen 1-8
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Biogasanlage
auf dem Gelände der Kläranlage“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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31.01.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2011 den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan „Biogasanlage auf dem
Gelände der Kläranlage“ gefasst.
Die Bioenergie Kornwestheim – Ost GmbH & Co. KG.
beabsichtigt auf dem Grundstück „Flurstück 2300“ eine Biogasanlage zu errichten
und zu betreiben. Das Biogas soll über ein Leitungsnetz zu den bestehenden
Heizwerken Ost und Zentrum in Kornwestheim geleitet werden. Am Standort selbst erfolgt
keine energetische Nutzung des anfallenden Gases.
Das Plangebiet mit einem Messgehalt von rund 3093qm befindet
sich am östlichen Stadtrand auf dem Gelände der Kläranlage von Kornwestheim.
Die angrenzenden Grundstücke werden als Grün- und Gewerbegebietsflächen
genutzt.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Festsetzung
„Sondergebiet Biogasanlage“ getroffen. Die zur Einrichtung und dem Betrieb der
Anlage notwendigen Anlagenbestandteile sind in diesem Bereich zulässig.
Die verkehrliche Erschließung der
Anlage erfolgt über die Tal-, Enz- und Aldinger Straße. Über diese ist die
Biogasanlage an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen.
Zur Belieferung der Anlage ist mit
2-3 Fahrten Anlieferverkehr pro Tag, zur Abfuhr von Reststoffen mit rund 700
Fahrten pro Jahr zu rechnen.
Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutz wird im
weiteren Verfahren eine Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB durchgeführt in der die
voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet
werden. Auf der Grundlage einer gutachterlichen Untersuchung sind auch aus
artenschutzrechtlicher Sicht keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Zur besseren Einbindung der Anlage in die Umgebung sind in den
Randbereichen des Grundstücks entsprechende Pflanzgebote festgesetzt. Zusätzlich
werden die dem Betriebshof abgewandten Fassaden in Teilflächen durch
Kletterpflanzen berankt.
Bei der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind größtenteils keine Bedenken und Anregungen
eingegangen. Die Anregung, die geplante Bachrenaturierung zu berücksichtigen,
wurde in der vorliegenden Planung bereits umgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Biogasanlage auf
dem Gelände der Kläranlage“ wird gefasst.