Vorlage-Nr.:

23/2012

Az.:

5 Daniela Gerock

Datum:

24.01.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

31.01.2012

 

 

Betreff:

Bebauungsplan Biogasanlage auf dem Gelände der Kläranlage - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlagen 1-8

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Biogasanlage auf dem Gelände der Kläranlage“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

31.01.2012

 

 

 

 

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2011 den Aufstellungs­beschluss für den Bebauungsplan „Biogasanlage auf dem Gelände der Kläranlage“ gefasst.

 

Die Bioenergie Kornwestheim – Ost GmbH & Co. KG. beabsichtigt auf dem Grundstück „Flurstück 2300“ eine Biogasanlage zu errichten und zu betreiben. Das Biogas soll über ein Leitungsnetz zu den bestehenden Heizwerken Ost und Zentrum in Kornwestheim geleitet werden. Am Standort selbst erfolgt keine energetische Nutzung des anfallenden Gases.

Das Plangebiet mit einem Messgehalt von rund 3093qm befindet sich am östlichen Stadtrand auf dem Gelände der Kläranlage von Kornwestheim. Die angrenzenden Grundstücke werden als Grün- und Gewerbegebietsflächen genutzt.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Festsetzung „Sondergebiet Biogasanlage“ getroffen. Die zur Einrichtung und dem Betrieb der Anlage notwendigen Anlagenbestandteile sind in diesem Bereich zulässig.

 

Die verkehrliche Erschließung der Anlage erfolgt über die Tal-, Enz- und Aldinger Straße. Über diese ist die Biogasanlage an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen.

Zur Belieferung der Anlage ist mit 2-3 Fahrten Anlieferverkehr pro Tag, zur Abfuhr von Reststoffen mit rund 700 Fahrten pro Jahr zu rechnen.

 

Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutz wird im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB durchgeführt in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Auf der Grundlage einer gutachterlichen Untersuchung sind auch aus artenschutzrechtlicher Sicht keine weiteren Maßnahmen notwendig.

Zur besseren Einbindung der Anlage in die Umgebung sind in den Randbereichen des Grundstücks entsprechende Pflanzgebote festgesetzt. Zusätzlich werden die dem Betriebshof abgewandten Fassaden in Teilflächen durch Kletterpflanzen berankt.

 

Bei der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind größtenteils keine Bedenken und Anregungen eingegangen. Die Anregung, die geplante Bachrenaturierung zu berücksichtigen, wurde in der vorliegenden Planung bereits umgesetzt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Biogasanlage auf dem Gelände der Kläranlage“ wird gefasst.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
1307 Textteil 120118.pdf 1307 Textteil 120118.pdf 1307 Begründung 120118.pdf 1307 Begründung 120118.pdf 1307 BP 120118.pdf 1307 BP 120118.pdf Biogas_TÖB_Beteiligung.pdf Biogas_TÖB_Beteiligung.pdf Mueller-BBM-PrognoseSchall-110622.pdf Mueller-BBM-PrognoseSchall-110622.pdf KWHBIO G01.pdf KWHBIO G01.pdf Mueller-BBM-Prognose-Geruch-110711.PDF Mueller-BBM-Prognose-Geruch-110711.PDF 20111209_ArtenschutzrechtlichePrüfung.pdf 20111209_ArtenschutzrechtlichePrüfung.pdf